02.11.2021 - 9 Sondernutzung für die Außengastronomie 5. Nacht...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Finanzausschuss
- Datum:
- Di., 02.11.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Beratung
Ratsherr Baal dankt der Verwaltung für die Vorlage. Für die CDU-Fraktion möchte er ankündigen, in der anstehenden Ratssitzung einen Beschluss im Sinne der betroffenen Gastronomen zu erzielen. In der Corona-Zeit habe man bereits mit dem Verzicht auf die Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie eine wertvolle Unterstützung geleistet. Für den Finanzausschuss sei zweifelsfrei die Frage relevant, welche Ertragsverluste durch einen möglichen weiteren vollständigen Verzicht auf Gebühren entstehen würden. Die CDU-Fraktion würde einen solchen als problematisch ansehen, weil zu befürchten sei, dass die damit einhergehende finanzielle Hilfestellung nicht bei den Gastronomen, sondern bei den Verpächtern ankommen würde. Des Weiteren sei der anstehende Winter nicht der Schwerpunkt der Außengastronomie, sondern das Frühjahr bzw. der Sommer. Bis dahin sei die corona-bedingte Lage hoffentlich wieder entspannter. Vorstellbar aus Sicht der CDU-Fraktion sei jedoch die Nutzung eines Spielraums bezüglich eines anteiligen Verzichts auf Gebühren bei der Außengastronomie. Bis zur Ratssitzung seien hierfür jedoch noch Beratungen erforderlich, auch unter Berücksichtigung der entsprechenden Belastungen für den städtischen Haushalt. Den in der Vorlage zuerst genannten Punkt „Öffentliche Parkplätze als dauerhafte Flächenerweiterung für die Außengastronomie“ werde man von Seiten der CDU-Fraktion gerne mittragen, da sich eine qualitative Aufwertung des Lebensraums damit habe erreichen lassen. Die Aufzählung der zulässigen Möblierung in der Vorlage erscheine hingegen eher unvollständig bzw. unschlüssig. So seien in der Abbildung Pflanzen dargestellt, die in der sprachlichen Fassung hingegen nicht erwähnt würden. Hinsichtlich der im Rat beschlossenen Befristung des Einsatzes von Heizstrahlern sei die CDU der Auffassung, dass diese Befristung eingehalten werden solle. Eine klimaneutrale Beheizung von Außengastronomie solle hingegen zugelassen werden, insbesondere, wenn eine solche auch in Kombination mit Beleuchtung möglich wäre. Er fasst zusammen, dass seine Fraktion im Rat hinsichtlich der Gebühren eine Zustimmung zum Beschlussvorschlag beabsichtige. Gleichwohl biete er den anderen Fraktionen Gesprächsbereitschaft an, was die tatsächliche Höhe der Gebühren angehe.
Herr Casper (sachk. Bürger) führt aus, dass für die Beratung in den Fraktionen die Frage von Relevanz sei, wie hoch die jährlichen Gebühren für die Sondernutzung der Außengastronomie tatsächlich seien bzw. welcher Ertragsverlust bei der Stadt Aachen durch den Verzicht auf Gebühren entstehen würde. Er stellt des Weiteren klar, dass aus Sicht seiner Fraktion eine Außengastronomie ohne Wärme und Windschutz im Winter nicht sinnvoll sei. Zudem müsse vor dem Hintergrund der Zielsetzung einer Erhöhung des Anteils der Elektromobilität auch über die entsprechende Gebührenhöhe der Ladesäulen diskutiert werden.
Frau Göddenhenrich-Schirk (sachk. Bürgerin) bedankt sich ebenfalls für die Vorlage. Es sei wichtig, dass die Satzung im Rat am 10.11.2021 beschlossen werde. Es sei ebenfalls begrüßenswert, dass die Stadt Aachen die auf das Jahr 2021 zeitlich begrenzten Beschlüsse zum Gebührenverzicht für die Außengastronomie, ergänzt durch die Nutzung öffentlicher Parkplätze und den Einsatz von Heizstrahlern und Windschutzelementen, zu Gunsten der Gastronomen und der Bevölkerung getroffen habe. Die Fraktion Die Grünen würde jedoch einen weiteren vollständigen Verzicht auf Gebühren ablehnen. Der Vorschlag von Herrn Baal interfraktionell über die Höhe der Gebühren zu diskutieren, werde gerne angenommen. Bei einer angenommenen Gebührensumme pro Jahr in Höhe von 800.000 Euro würde man zum Beispiel bei einem 10%-igen Abschlag auf Gebühren in Höhe von 80.000 Euro bei der Stadt verzichten. Die Frage sei, ob eine Reduzierung in dieser Höhe den Gastronomen wirklich helfen würde, da die Einsparung im Einzelfall nur sehr gering wäre. Dies wäre wohl nur bei einem deutlich höheren Verzicht der Fall. Daher müsse darüber in der Tat noch ausreichend beraten werden. Ein vollständiger Verzicht sei aus Sicht ihrer Fraktion jedoch abzulehnen.
Frau Grehling weist vor dem Hintergrund der Größenordnung eines möglichen Gebührenverzichts auf die Auswirkungen auf den Haushalt hin. Anders als noch im Haushaltsjahr 2021 könne ein solcher Verzicht über das Jahr hinaus nicht mehr im Sinne des NKF-CIG haushaltsrechtlich isoliert werden. Es würde sich folglich um eine originäre Haushaltsbelastung handeln.
Ratsherr Baal dankt für den wichtigen Hinweis. Die vorliegende Satzung beinhalte insgesamt 20 verschiedene Positionen. Gegenstand der Diskussion sei jedoch nur Punkt 7 der Anlage Gebührentarif Teil B. Daher wäre für die weitere Beratung die Information erforderlich, ob die in der Vorlage genannten Erträge in Höhe von 800.000 Euro nur diesen oder alle Punkte betreffen würden. Er gehe davon aus, dass sich die 800.000 Euro auf alle in der Satzung genannten Positionen zur Sondernutzung an öffentlichen Straßen beziehen würden.
Frau Grehling sichert dem Gremium zu, zeitnah vor den anstehenden Beratungen vor der Ratssitzung, eine Information über den Anteil der Gebühren für die Außengastronomie an der Gesamtsumme von 800.000 Euro zu geben.
Anmerkung der Verwaltung: Mit E-Mail vom 03.11.2021 wurden die Ausschussmitglieder*innen darüber informiert, dass von den 800.000 Euro Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen rund 600.000 Euro auf die Außengastronomie entfallen.
Der Ausschussvorsitzende Herr Linden fasst zusammen, dass für die Erörterung des Spielraums
interfraktionelle Beratungen notwendig seien, um in der anstehenden Ratssitzung einen konsensfähigen Beschluss zu fassen. Er schlage daher vor, die Vorlage im Finanzausschuss nur zur Kenntnis zu nehmen und die weiteren Beratungen im Planungsausschuss und in den Fraktionen abzuwarten.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1,6 MB
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