07.12.2021 - 2.1 Haushalt - Chancen und Risiken

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Beratung

Frau Grehling berichtet, dass - im Gegensatz zu vorherigen Haushaltsjahren - zu diesem Zeitpunkt noch keine offizielle Veränderungsnachweisung vorgelegt werden könne. Mit dieser sei aller Voraussicht nach nicht vor Mitte/Ende nächster Woche zu rechnen. Einzelne Punkte der VN seien den Fraktionen über die Vorabmeldung der wesentlichen Änderungen bereits zugegangen. Weitere, den Haushalt in wesentlicher Form prägende Positionen seien gegenwärtig noch in der Abstimmung, beispielsweise die Tarifsteigerungen der Beamt*innen, die insbesondere in der Mittelfristplanung eine zusätzliche Belastung für den Haushalt darstellen würden. Dies gelte in der Summe auch für weitere unabweisbare Anmeldungen aus den Fachbereichen. Als Beispiel führt sie Mehrbelastungen im Bereich der Unterhaltsvorschussleistungen in Höhe von saldiert 160.000 Euro pro Jahr an.

 

Sie erinnert daran, dass die Abweichungen zur 5%-Grenze im Haushaltsplanentwurf und der sich daraus ergebende Spielraum für die anstehenden Beratungen denkbar knapp gewesen seien.

 

Bei der Gewerbesteuer habe man - analog zur Vorgehensweise bei den anderen Steuern - die Ansätze auf Basis der aktuellen Steuerschätzung angepasst. Es habe sich wesentlich bemerkbar gemacht, dass man von einem höheren Sockelbetrag (203 Mio. Euro) ausgegangen sei als noch zur Erstellung des Haushaltsplanentwurfs (201 Mio. Euro). Dies sei erfolgt auf der Basis eines tatsächlichen Gewerbesteuersolls von 206 Mio. Euro noch Ende des Monats November. Mittlerweile sei dieser Sollstand jedoch auf knapp unter 203 Mio. Euro gesunken. Gleichzeitig könne es keine Zugänge mehr im Jahr 2021 geben. Es bestünde demnach die Möglichkeit, dass der gegenwärtig eingeplante Sockel haarscharf erreicht werden könne, es könne aber auch sein, dass dieser unterschritten werde. Dies wiederum sei im Rahmen des weiteren Haushaltsplanverfahrens zu prüfen und abzuwägen.

 

All dies führe dazu, dass die Verwaltung die eingegangenen Anmeldungen weiter einer kritischen Überprüfung unterziehen werde, um die Handlungsspielräume für die anstehenden Haushaltsberatungen nicht zu klein werden zu lassen. Sie verweist darauf, dass anzunehmen sei, dass das Problem in der Haushaltsbewirtschaftung deutlich geringer sei als in der Planung. Es wäre äußerst schade, die Genehmigungsfähigkeit des Haushaltsplans zu riskieren, weil zu viele Positionen aufgenommen würden, bei denen man sicher sein könne, dass sie in der Bewirtschaftung so nicht umgesetzt werden können.

 

Für das laufende Haushaltsjahr 2021 berichtet Frau Grehling von einer weiterhin stabilen Entwicklung. Sonderausgaben seien noch zu erwarten, beispielsweise für die Anschaffung von Schnelltests, bei denen die Preise zuletzt wieder deutlich gestiegen seien, um die Verpflichtungen als Arbeitgeberin erfüllen zu können. Rein vorsorglich weist sie darauf hin, dass aus ihrer Sicht anzunehmen sei, dass zusätzliche Mittelbereitstellungen in der letzten Ratssitzung in diesem Jahr vorzunehmen seien.

 

 

 

Ratsherr Helg fragt vor dem Hintergrund der Ausführungen nach, ob die für den 08.02.2022 terminierte Sondersitzung des Finanzausschusses für die Beratung der 2. VN bestehen bleibe oder ob weitere Verschiebungen zu befürchten seien.

 

Frau Grehling geht nicht von einer zeitlichen Verschiebung aus. Möglich seien jedoch Sondersitzungen von Fachausschüssen für die 1. VN, da Haushaltsplanberatungen in diesem Dezember nicht mehr möglich seien.