15.09.2021 - 5 Sachstandsdarstellung zum UWG Ratsantrag Nr. 43...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Oberbürgermeisterin Keupen erklärt, dass die TOP 5 und 6 zusammen beraten werden können.

 

Ratsherr Allemand (DIE ZUKUNFT) weist darauf hin, dass der Antrag bereits aus dem Jahre 2019 stamme. Es sei nun klar geworden, dass es für ein Verbot keine rechtliche Grundlage gebe und die Verwaltung sage, dass sie auch gar keine Möglichkeit habe, es zu machen. Er bedauere aber, dass auch gesagt werde, dass eine Erstzmaßnahme, ob Lichtshow oder Feuerwerk, die Sache eventuell noch verschlimmern könnte. Dies sei doch nur reine Spekulation. Die Durchführung einer Marketingkampagne sei zu begrüßen. Aber dies solle aus den Reihen der Verwaltung durchgeführt werden und nicht von Externen.

 

Ratsfrau Wenzel (GRÜNE) bedankt sich zunächst bei der UWG sowie bei DIE LINKE für die Einreichung dieser Anträge. Die Diskussion sei auch im Sinner ihrer Fraktion. Man nehme es so hin, dass aufgrund der rechtlichen Situation die Feuerwerke nur innerhalb des Grabenringes verhindert werden dürfen. Man habe lange darüber diskutiert, ob es Sinne mache und hilft, wenn man eine Ort finde, an dem man eine Alternativveranstaltung durchführen könne. Dabei sei man aber zu dem Ergebnis gekommen, dass es in Aachen keinen Platz gebe, der für Stadt und Bezirke gut wäre.

Ihre Fraktion sei auch für eine Marketingkampagne, um nochmal für dieses Thema zu sensibilisieren, was dieses Feuerwerk für die Umwelt und für traumatisierte Menschen bedeute.

 

Ratsfrau Lürken (CDU) äußert, dass dieses Thema schon länger diskutiert werde und auch schon einmal im Bürgerforum angesprochen wurde. Tatsächlich gebe es derzeit keine rechtliche Möglichkeit, es zu verbieten. Jede und jeder sei gefordert zu entscheiden, ob man ein Feuerwerk abbrennen wolle oder nicht. In den vergangenen Jahren sei es weniger geworden. Wenn man an dieser Stelle Verbote aussprechen würde, würde das schon die Gesellschaft ein Stück weit spalten. Bei der Entscheidung seine viele verschiedene Punkte abzuwägen. Es sei gut, diese zu diskutieren, aber die Entscheidung müsse der Bund treffen. Das Problem sei aber auch ein europäisches, das es wenig Sinn mache, an einer Stelle etwas zu verbieten und in der Nachbarschaft sei es aber weiter erlaubt.

 

Ratsherr Deumens (DIE LINKE) führt aus, dass der Antrag seiner Fraktion aus Dezember 2020 stamme. Er hätte sich eine frühere Stellunbgnahme der Verwaltung dazu gewünscht. Es sei traurig, dass es kein Bundesgesetz dazu gebe, das entsprechende Verbote zulässt. Bei der Vorlage habe er den Eindruck, dass mehr gesagt werde, was nicht geht, als was geht. Ein zentrales Feuerwerk könnte doch tatsächlich einmal versucht werden. Eine Marketingkampagne werde seine Fraktion unterstützen, allerdings sollte diese dann auch von der Stadt selber gemacht werden.

 

Frau Oberbürgermeisterin Keupen äußert, dass die Verwaltung die Anregungen hinsichtlich der Medienkampagne aufnehmen werde.

 

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Beschluss:

Der Hauptausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung einstimmig zur Kenntnis.
 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?SILFDNR=4502&TOLFDNR=108536&selfaction=print