17.02.2021 - 1 Eröffnung der Sitzung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 1
- Gremium:
- Integrationsrat
- Datum:
- Mi., 17.02.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Beratung
Der Integrationsratsvorsitzende, Herr Uluğ, begrüßt die Mitglieder des Integrationsrats und die Gäste und stellt die ordnungsgemäße Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit fest.
Herr Uluğ schlägt pandemiebedingt eine kompakte Sitzungsdauer von maximal 1,5 Stunden vor und bittet die Mitglieder um kurze Wortbeiträge von zwei bis drei Minuten und um Prüfung, ob wiederholende Wortmeldungen zu selben Tagesordnungspunkt notwendig sind. Dies trifft auf Zustimmung.
Im Folgenden spricht der Vorsitzende den elektronischen Nachversand der Unterlagen zu den Tagesordnungspunkten vier, acht, neun und zehn an. Er kritisiert die Stückelung und die Kurzfristigkeit des Versands im Hinblick auf den Sitzungstermin. Er bittet die Verwaltung in Zukunft Sitzungsunterlagen gebündelt zu übersenden.
Frau Ratsfrau Derichs schließt sich der Kritik des Vorsitzenden hinsichtlich des Versands von Sitzungsunterlagen an. Sie bittet die Verwaltung Anlagen, wie die Präsentation zu Tagesordnungspunkt vier, nicht erst kurz vor der Sitzung per E-Mail zu versenden. Außerdem weist sie den Zusatz „auf Wunsch des Vorsitzenden“ in der Einladung/Tagesordnung zu den Tagesordnungspunkten neun und zehn als nicht sachdienlich zurück. Herr Demmer teilt diese Auffassung.
Herr Demmer bittet die Verwaltung, bei der nächsten Einladung für den Integrationsrat darauf zu achten, dass die Zeichnung des Vorsitzenden des Integrationsratsvorsitzenden mit dem zutreffenden Titel erfolgt. In der Einladung zur heutigen Sitzung taucht versehentlich die Zeichnung mit dem Titel „Ausschussvorsitzender“ auf.
Der Leiter des Fachbereichs Wohnen, Soziales und Integration, Herr Frankenberger, nimmt zur Kritik verschiedener Integrationsratsmitglieder Stellung.
Er erklärt, dass die Formulierung der Verwaltung im Zusatz zu den Tagesordnungspunkten neun und zehn „auf Wunsch des Vorsitzenden“ rein sachlich und wertneutral zur Erläuterung gewählt wurde, dass zu diesen Tagesordnungspunkten keine verwaltungsseitigen Vorlagen vorliegen.
Weiter erläutert er die Gründe, die zu der nicht‑gebündelten Versendung der Sitzungsunterlagen geführt haben. Ursächlich für den Zeitpunkt des Versands der Unterlagen zu den Tagesordnungspunkten acht bis zehn (am 11.02.2021 per E-Mail) war, dass der Verwaltung erst an diesem Tag der Wunsch des Integrationsratsvorsitzenden auf Versand der entsprechenden Unterlagen übermittelt wurde.
Bezüglich des Nachversands der Präsentation zu Tagesordnungspunkt vier „Kommunales Integrationsmanagement“ (per E-Mail) weist Herr Frankenberger darauf hin, dass in Absprache mit dem Vorsitzenden ursprünglich geplant war, die Präsentation den Integrationsratsmitgliedern im Rahmen der für den 16.02.2021 vorgesehenen Vorbesprechung per Videokonferenz vorzustellen. Der Nachversand der Präsentation wurde somit erst infolge der aufgrund von Terminüberschneidungen kurzfristig abgesagten Vorbesprechung notwendig.
Zusammenfassend bittet Herr Frankenberger die Mitglieder des Integrationsrats, der Verwaltung in Zukunft im Falle der Anmeldung von neuen Tagesordnungspunkten ausreichend zeitlichen Vorlauf zu gewähren.
Danach fragt der Vorsitzende ab, ob aus der Mitte des Integrationsrats der Wunsch zu Anmerkungen, Ergänzungen und/oder Änderungen zur Tagesordnung besteht.
Herr Demmer erinnert daran, dass Frau Smajic vor dem Eintritt in den Beratungsverlauf noch die Verpflichtungsformel sprechen muss. Er schlägt vor, einen neuen Tagesordnungspunkt vor dem bisherigen Tagesordnungspunkt zwei einzufügen. Ferner muss Frau Smajic noch erklären, ob sie die Wahl zur dritten stellvertretenden Vorsitzenden des Integrationsrats (Sitzung vom 2. Dezember 2020) annimmt.
Der Vorsitzende ruft die Abstimmung über die Aufnahme eines neuen Tagesordnungspunkts „Einführung und Verpflichtung von neuen Integrationsratsmitgliedern“ - nach Tagesordnungspunkt eins einzufügen - auf.
Die Ergänzung der Tagesordnung wird einstimmig ohne Enthaltung angenommen.