17.02.2021 - 6 Sachstand Projektanträge zur Integration 2020 –...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Herr Frankenberger berichtet, dass im Jahr 2020 sieben Projektanträge vorlagen (vgl. Anlage 1 der Vorlage).  Über die Projektanträge eins bis sechs der Anlage 1 hat die Verwaltung dem Integrationsrat bereits früher berichtet. Insofern berichtet die Verwaltung zum Projektantrag Nummer sieben, OT-Josefshaus „X-mas for everybody“. Abschließend erklärt Herr Frankenberger, dass - vermutlich  aufgrund von Sars-Cov-2 - weniger Anträge als in den Vorjahren bei der Verwaltung eingegangen sind.

 

Herr Demmer weist auf die Höhe des für weitere/zusätzliche Projekte verbleibenden Restbetrags an Haushaltsmitteln i. H. v. 20.376 Euro hin und  erläutert die Entstehung der momentanen Kompetenzaufteilung zwischen Integrationsrat und Verwaltung hinsichtlich der Schwellenwerte für die Entscheidung über die Mittelverteilung. Er regt an, wieder zum  früheren Schwellenwert von bis 1000 Euro für eine Entscheidungsbefugnis der Verwaltung und darüber die Entscheidungsbefugnis des Integrationsrats, zurückzukehren. In diesem Zusammenhang lobt Herr Demmer ausdrücklich die gute und qualifizierte Arbeit von Frau Hildebrandt vom Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration. Er legt Wert auf die Feststellung, dass der Vorschlag, den Schwellenwert anzupassen, im Interesse der Stärkung der demokratischen Entscheidungsbefugnisse des Integrationsrats zu verstehen ist und nicht als Ausdruck von etwaig mangelnder Zufriedenheit mit der Arbeit der Verwaltung.

Nach dem Ende der Aussprache beschließt der Integrationsrat einstimmig bei einer Enthaltung die Anpassung des Schwellenwerts.

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Beschluss:

Der Integrationsrat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und reduziert die Summe, bei der die Verwaltung über Anträge entscheidet, auf 1.000 Euro pro Antrag.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?SILFDNR=4504&TOLFDNR=103888&selfaction=print