17.02.2021 - 8 Änderung der Hauptsatzung- es wird mündlich ber...

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Beratung

Herr Frankenberger informiert über den aktuellen Sachstand. Die in der Integrationsratssitzung am 28.10.2020 zu § 20 Hauptsatzung beschlossenen Änderungsvorschläge wurden danach unverzüglich an den Fachbereich Recht und Versicherung (FB 30) weitergeleitet. Frau Lammers vom FB 30 erarbeitet zurzeit gemeinsam mit Herrn Klee, dem Referenten der Oberbürgermeisterin für Recht, Bildung, und Soziales, einen Entwurf für die Neufassung der gesamten Hauptsatzung. Stand heute ist Ziel, für die Rats-/Hauptausschusssitzung am 10. März eine Verwaltungsvorlage zu fertigen. Der Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration hat bisher keine Rückmeldung zu etwaigen konkreten Änderungen erhalten. Herr Frankenberger erklärt, dass auf informellem Weg bisher lediglich bekannt geworden ist, dass möglicherweise an einer Neuregelung der Teilnahme von sachkundigen Einwohner*innen am nicht-öffentlichen Teil von Ausschusssitzungen gearbeitet wird.

Aufgrund der politischen Diskussion seit der Kommunalwahl 2020 darf zudem vermutet werden, dass der Vorschlag der Verwaltung für die neu zu beschließende Hauptsatzung ferner  auch Regelungen z. B. zum Thema „Bürger*innenrat“, „Integration von Menschen mit Behinderung“ enthalten könnte. In diesem „Gesamtpaket“ enthalten sein wird dann vermutlich auch ein Verwaltungsvorschlag zur Fassung des § 20 der Hauptsatzung.

Herr Frankenberger teilt ferner mit, dass der Verwaltungsvorschlag zur Hauptsatzung im Anschluss noch von den Ratsfraktionen diskutiert werden muss. In diesem Zusammenhang weist er die Mitglieder des Integrationsrats  auf ihre Möglichkeiten hin, frühzeitig in Kontakt mit den Fraktionen zu treten, um die Wünsche des Integrationsrats im Hinblick auf die inhaltliche Aus- und Neugestaltung des § 20 der Hauptsatzung zu kommunizieren.

 

Herr Demmer spricht den Änderungsvorschlag zu § 20 der Hauptsatzung an, den der Integrationsrat in der Sitzung am 28.10.2020 beschlossen hat. Er fragt nach, ob verwaltungsseitig bereits eine rechtliche Prüfung der Vorschläge stattgefunden hat.

 

Herr Frankenberger verneint dies mit Hinweis auf seine soeben gemachten Ausführungen zum Bearbeitungsstand einer möglichen Änderung der Hauptsatzung.

 

Herr Demmer skizziert ein mögliches Verfahren für einen erneuten Vorstoß des Integrationsrats zur Änderung von § 20 Hauptsatzung, angefangen mit der Erarbeitung von Änderungsvorschlägen, über die Debatte,  bis hin zu einer Beschlussfassung.