17.02.2021 - 9 Änderung der Geschäftsordnung des Integrationsr...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Herr Demmer fasst die bisherige Entwicklung zur Änderung der Geschäftsordnung zusammen. Er schildert die Erwartung der Integrationsratsmitglieder, dass die Verwaltung in der Zeit seit dem Beschluss des Änderungsvorschlags in der Sitzung vom 28.10.2020 geklärt haben solle, ob die vorgeschlagenen Änderungen rechtlich vertretbar sind oder nicht. Ziel des „bisherigen“ Integrationsrats (Wahlperiode 17) war es, dem „neu gewählten“ Integrationsrat (Wahlperiode 18) die Entscheidung und Beschlussfassung für die neue Geschäftsordnung zusammen mit der rechtlichen Stellungnahme der Verwaltung zu übergeben.

 

Herr Frankenberger erklärt dazu, dass es in den Bereich der Selbstorganisation des Integrationsrats fällt, jederzeit Änderungen seiner Geschäftsordnungen vorzunehmen und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen. Auch über den Weg und die Zeitschiene dahin kann der Integrationsrat jederzeit frei entscheiden. In den Bereich der Selbstorganisationshoheit fällt zum Beispiel auch die Entscheidung darüber, ob der Integrationsrat zunächst eine Arbeitsgruppe einberuft, die Vorschläge zur Änderung der Geschäftsordnung entwickelt und sie dann dem Integrationsrat zur Beratung und Beschlussfassung vorlegt, oder ob der Integrationsrat auf direktem Weg einen Entwurf für eine neue Geschäftsordnung berät und beschließt. Für die Verwaltung war im Vorfeld der heutigen Sitzung maßgebend, die Geschäftsordnungsautonomie des Integrationsrats in keiner Weise zu beschneiden bzw. den Beratungen/Beschlüssen des Integrationsrats vorzugreifen.

 

Herr Demmer kritisiert, dass die Verwaltung - anders als erwartet - den Text der Änderungen in der Fassung vom 28.10.2020 im Vorfeld der Sitzung nicht bereits zusammen mit den schriftlichen Sitzungsunterlagen der Einladung an alle (stellvertretenden) Mitglieder des Integrationsrats versandt hat und so alle Mitglieder auf denselben Kenntnisstand gebracht hat. Er erklärt, dass er es daher nicht für sinnvoll hält, heute einen Beschluss über die Änderung der Geschäftsordnung zu fassen und den Beschluss an den Rat zu überweisen. Stattdessen spricht er sich dafür aus, die Beratung über die Änderung der Geschäftsordnung als Tagesordnungspunkt für die nächste Sitzung am 14. April 2021 aufzunehmen, damit dann geklärt wird, ob eine Arbeitsgruppe gegründet oder direkt Änderungen beschlossen werden sollen.

 

Herr Frankenberger betont, dass die Textfassung der am 28.10.2020 beschlossenen Änderungsvorschläge im Ratsinformationssystem allen Bürgerinnen und Bürgern jederzeit frei und öffentlich zugänglich war und ist. Insofern hat die Verwaltung im Vorfeld der heutigen Integrationsrats-Sitzung von einer wiederholenden und rein formalen erneuten Bekanntgabe bzw. Versendung der Unterlagen abgesehen. Im Übrigen verweist Herr Frankenberger auf seine soeben gemachten Ausführungen zur sofortigen Handlungs- und Beschlussfähigkeit des Integrationsrats hinsichtlich einer Änderung der Geschäftsordnung oder zur Einsetzung einer Arbeitsgruppe.

 

Im Anschluss diskutiert der Integrationsrat über die weitere Vorgehensweise. Abgewogen wird das „Für und Wider“ der Varianten a) sofortige Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Geschäftsordnung, b) sofortige Einberufung einer Arbeitsgruppe „Änderung der Geschäftsordnung“, c) Vertagung der Entscheidung auf die Sitzung am 14. April 2021.

 

Am Ende der Debatte verständigt sich der Integrationsrat darauf, dass die Verwaltung beauftragt wird, den Punkt „Änderung der Geschäftsordnung“ erneut auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu setzen und dem Integrationsrat die Textfassung der in der letzten Wahlperiode beschlossenen Änderungsvorschläge zur Geschäftsordnung vorzulegen.

 

Der Beschluss erfolgt einstimmig ohne Enthaltung.

 

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Beschluss:

Der Integrationsrat nimmt die zu diesem Tagesordnungspunkt per Mail verschickten Unterlagen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, diesen Tagesordnungspunkt bei der nächsten Integrationsratssitzung erneut auf die Tagesordnung zu nehmen und den in der alten Wahlperiode erarbeiteten Änderungsvorschlag der Geschäftsordnung des Integrationsrats dort als Beratungsgrundlage vorzulegen.

 

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