18.02.2021 - 23 Alt-Haarener-StraßeBeschluss der Unfallkommissi...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Herr Nalbach (Grüne) sieht die meisten Vorteile bei Variante 2, da die beidseitigen Schutzstreifen für den Radverkehr vor dem Hintergrund der häufigen Dooring-Unfälle mehr Sicherheit bieten würden. Auch die Eimündung in die Germanusstraße sei sicherer.

 

Herr Veltrup (SPD) stellt fest, dass das Geschwindigkeitsprofil des Radverkehrs auf dieser mit starkem Gefälle geprägten Straße sehr hoch sei. Bergauf (auf der östliche Seite) biete der Schutzstreifen eine hohe Sicherheit für Radfahrer bis zum Ortsausgang. Auf der anderen Seite wäre es auch wünschenswert, aber eine Scheinsicherheit könne nicht befürwortet werden. Deshalb werde Variante 1 favorisiert.

Er stellt im Namen der SPD Fraktion den Antrag zu prüfen, ob auf der westlichen Seite der Alt-Haarener-Straße eine Fahrbahnbegrenzungslinie als Sicherheitstrennstreifen angelegt werden kann, um Dooring-Unfälle zu vermeiden.

 

Herr Hecker erklärt, die CDU spreche sich für Variante 1 aus. Sein Vorredner habe es gut beschrieben. Das entspreche auch den Empfehlungen der Kommission. Bei Variante 2 bestehe die Gefahr, dass z. B. Busse wegen der geringen Restfahrbahnbreite den Schutzstreifen häufig überfahren.

Er beantragt eine Änderung des Beschlussvorschlags zu Variante 1: Stadtauswärts soll wie von der Verwaltung vorgeschlagen beschlossen werden. Stadteinwärts soll der Radverkehr durch die Germanusstraße geführt werden.

 

Herr Hofmann berichtet auch als Anwohner, die Parksituation sei in Haaren abends angespannt, weshalb er es nicht befürworten könne, wenn so viele Parkplätze  wegfallen. Er könne beiden Varianten nicht zustimmen. Zunächst sollten bezahlbare alternative Parkmöglichkeiten gefunden werden.

 

Herr Nalbach findet, eine Umfahrung über die Germanusstraße sei zwar eine gute Sache, jedoch nicht als ständige Lösung, auch im Hinblick auf den Haarener Markt. Er stellt eine Frage, die Herr Müller beantwortet: Das Thema Sicherheitstrennstreifen werde zur Zeit auch bei Straßen.NRW geprüft.

 

Frau Dr. Driessen erklärt, für die ASEAG stellten beide Varianten zunächst eine Verbesserung dar. Für einen Bus-Begegnungsverkehr seien eigentlich 6,50 m nötig. Bei Variante sei das noch knapp möglich, bei Variante 2 werde aber in einem solchen Fall zwangsläufig die Radsicherheitslinie überfahren; das würde auch für LKW und alle breiteren Fahrzeuge gelten.

 

Auf eine Frage des Herrn Dr. Nositschka, für welche Abmessungen die Engpässen-Breiten gelten, antwortet Herr Müller, das sei nicht genau bezifferbar und benennt sie anhand einer Plangraphik.

 

Herr Achilles befürwortet Variante 1, weil sie seines Erachtens zumindest bergauf die optimale Lösung für den Radverkehr darstelle.

 

Herr Blum findet die Idee, den Radverkehr über die Germanusstraße zu führen, gut. Diejenigen, die den Haarener Markt zum Ziel haben, würden ihn finden. Der weitaus größte Teil sei Durchgangsverkehr.

 

Herr Müller beantwortet eine Frage der Frau Rhie. Die Verwaltung werde zu gegebener Zeit dem Ausschuss wie gewohnt eine Vorlage zum Ausführungsbeschluss zur Abstimmung vorlegen.

 

Frau Wenzel erklärt die Abstimmungsreihenfolge und lässt dann abstimmen, beginnend mit Variante 2.

 

Abstimmungsergebnisse:

 1:  Variante 2: mehrheitlich abgelehnt bei 6 Zustimmungen;

      Variante 1: mehrheitlich angenommen mit 10 Stimmen

 2: Prüfantrag der SPD-Fraktion: mehrheitlich angenommen mit 16 Stimmen bei 1 Enthaltung

 3: Änderungsantrag der CDU-Fraktion: mehrheitlich abgelehnt mit 9 Stimmen bei 8 Zustimmungen

 

Somit ergeht der folgende

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Beschluss:

  1. Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und fasst den Planungsbeschluss gemäß der vorgelegten Planung der Variante 1 (Plan-Nr. 2019/10-01 L2) für einen einseitigen Radfahrstreifen zwischen Haarener Gracht und Friedenstraße.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob auf der westlichen Seite der Alt-Haarener-Straße eine Fahrbahnbegrenzungslinie als Sicherheitstrennstreifen angelegt werden kann, um Unfälle zu vermeiden.
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Abstimmungsergebnis:

Zu 1: mehrheitlich angenommen mit 10 Stimmen

Zu 2: mehrheitlich angenommen mit 16 Stimmen bei 1 Enthaltung

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