17.06.2021 - 3 Tarifliche und vertriebliche Angelegenheiten (A...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Frau Bünten hält einen Vortrag (siehe auch Anlage zu TOP I.2).

Grundlage sei eine App. Die Einfachheit stehe im Fokus. Bisher gelte eine Fahrkarte für ein spezielles Gebiet. Das ändere sich nun. Bei jedem Check-in würden ein Grundpreis und ein Arbeitspreis ermittelt. Der Arbeitspreis richte sich nach den zurückgelegten km Luftlinie, wobei es keine Preisgrenzen mehr gebe. Der Preis werde am Ziel festgestellt. Für den Fall, dass der eTarif teurer ist als das Normalticket, sei ein Preisdeckel vorgesehen. Zur Gegenfinanzierung sei eine ausgleichende „Pull“-Maßnahme geplant, wie auch beim Citytarif.

Die Einführung im gesamten Land NRW sei zum 01.12.2021 geplant. Dies sei ein Mammutprojekt mit dem Ziel der grenzübergreifenden eTarifierung. Der Grundsatzbeschluss über die Parameter (Preise) sei beschlossen. Es müsse noch eine Feinjustierung in Form eines Monitorings vorgenommen werden. Es sei einmalig, dass es kein Pilotgebiet gebe, deshalb müsse das Monitoring intensiv durchgeführt werden, da es in gewisser Weise auch ein Wagnis sei.

 

Herr Fischer dankt für den Vortrag. Die Einführung des eTarifs sei in NRW ein einmaliger Vorgang und habe für den Fahrgast viele Vorteile. Wesentliches Ziel sei die Einfachheit. Vom AVV sei dargestellt, dass es eine Überführungsstrategie brauche. Wenn man erreichen wolle, dass möglichst viele Leute auf den eTarif umstellen, müsse man es ihnen schmackhaft machen. Deshalb würden die Grünen zur Attraktivierung für folgende Maßnahmen werben, die auch als Beschlussergänzung zusammen mit SPD, Die Linke und Die Zukunft beantragt werden sollen:

„Der Ausschuss beauftragt den AVV darüber hinaus, folgende Prüfung in diesem Kontext vorzunehmen:

  • den Preis des 24h-Tickets als automatische Preisobergrenze für beliebig viele Fahrten in Aachen festzulegen,
  • den Preis pro Einzelfahrt auf die Preise im konventionellen Bartarif (incl. CityXL) zu beschränken,
  • die voraussichtlichen Kosten für diese Maßnahmen zu berechnen
  • und dies vorbehaltlich einer Finanzierung durch Dritte umzusetzen.

 

Herr Klopstein erklärt die Zustimmung seiner Fraktion Die Linke. Er fragt, wie es technisch gelöst werden soll, wenn es Funklöcher im Stadtgebiet gibt.

 

Herr Hofmann stellt die Frage, wie der eTarif bei Gruppen angewandt wird.

Er wolle anmerken, dass man Leute, die außerhalb wohnen, benachteiligen würde und sei deshalb auch dafür, den Preis zu deckeln.

 

Herr Achilles (Die Zukunft) dankt dem AVV für die Arbeit, die er da hineingesteckt habe und für die Einfachheit. Er wäre froh, wenn es gelingen würde, auch die ganzen anderen Tarife attraktiver zu gestalten. Für eine Übergangszeit sei seine Fraktion auch dafür, den Preis zu deckeln.

Er wolle aber zu Protokoll geben, dass langfristig die eTarifierung Sondertarife ersetzen solle.

 

Für seine Fraktion CDU erklärt Herr Lindemann, auch sie wolle, dass die eTarifierung Erfolg habe. Hierfür gebe es zwei Bedingungen:

-          die Einfachheit: Diese habe Frau Bünten bereits erläutert.

-          die Attraktiität.

Man sei im Wesentlichen mit dem Änderungsvorschlag einverstanden, bis auf einen Einwand zum letzten Spiegelstrich. Hierzu stelle er folgenden Änderungsantrag:

„Der Mobilitätsausschuss empfiehlt der AVV-Verbandsversammlung, dies vorbehaltlich eines positiven Prüfungsergebnisses umzusetzen.“

Der Grund sei, dass es rechtlich sicher sein soll. Der Ausschuss solle nicht beschließen, sondern für die AVV-Verbandsversammlung eine Empfehlung abgeben.

 

Frau Breuer stellt die Frage, was mit den Menschen ist, die das Digitale nicht nutzen wollen oder können.

 

Frau Bünten beantwortet die Fragen. Diese Menschen sollen natürlich nicht „bestraft“ werden. Die Handhabung sei sehr einfach über eine App auf dem Handy möglich. Weiterhin gebe es auch die Möglichkeit, bei Automaten Tickets zu lösen oder beim Fahrer. Bei Strecken, die über Luftlinie ungünstiger abgerechnet würden, gehe man sehr großzügig vor und es gebe umfangreiche NRW weite Tests, die bestanden wurden. Bezüglich einer Gruppenkarte gebe es attraktive Produkte, die aber noch nicht im eTarif umgesetzt seien. Der erste Schritt sei getan; er werde nicht der letzte sein. Eine Weiterentwicklung habe man auf dem Schirm.

Das System sei ausgeschrieben worden. Den Zuschlag habe ein Anbieter gewonnen, der eine Technologie anbiete, die im Gegensatz zu der anderer Anbieter, die nur innerhalb einer Stadt möglich war, NRW weit umgesetzt werde könne.

 

Die Vorsitzende Frau Wenzel lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung zusammen mit der weitestgehenden Beschlussergänzung - mit dem Antrag des Herrn Fischer und des Herrn Lindemann - abstimmen, die sie vorliest.

Der AVV-Beirat fasst somit folgenden

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Beschluss:

Der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen stimmt den Konkretisierungen zum eTarif AVV im beschriebenen Umfang zu. Darüber hinaus nimmt der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen die Ausführungen zur Überführungsstrategie und dem weiteren Vorgehen zustimmend zur Kenntnis.

 

Er empfiehlt dem AVV darüber hinaus folgende Prüfung in diesem Kontext vorzunehmen:

  • den Preis des 24h-Tickets als automatische Preisobergrenze für beliebig viele Fahrten in Aachen festzulegen,
  • den Preis pro Einzelfahrt auf die Preise im konventionellen Bartarif (incl. CityXL) zu beschränken,
  • die voraussichtlichen Kosten für diese Maßnahmen zu berechnen.

 

Der Mobilitätsausschuss empfiehlt der AVV-Verbandsversammlung, dies vorbehaltlich eines positiven Prüfungsergebnisses umzusetzen.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig