10.06.2021 - 4.1 Stelleneinrichtungen, Verlängerung von kw-Verme...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Dr. Kremer (Dezernat V) erläutert vorweg, dass es sich bei dieser Vorlage um eine Routinevorlage handele. Im Rahmen der Fortschreibung der Kindertagesstättenbedarfsplanung sei aufgrund der sich veränderten Platzzahlen und Buchungskontingente eine jährliche Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung der zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen erforderlich. An dieser Stelle möchte er darauf hinweisen, dass die aktuelle Neuberechnung der Bedarfe zu einer finanziellen Verbesserung für den gesamtstädtischen Haushalt in Höhe von über 200.000 € führe. Zudem sei im Kontext der Einführung des Bundesteilhabegesetzes eine gute Lösung für die vorhandenen Stellen für therapeutische Kräfte gefunden worden. Darüber hinaus zeichne sich ab, dass die Schließung der Bedarfslücke der noch im vorletzten Jahr bestehenden Stellenvakanzen in einer Größenordnung von 37 Vollzeitstellen im Bereich der städtischen Kindertageseinrichtungen gelungen sei. Momentan befinde die Verwaltung sich -auch aufgrund der politischen Unterstützung- in einer entspannteren Situation. Zum Start des KiTa-Jahres deute sich vielleicht sogar ein Überhang an Erzieher*innen-Fachkräften an. Der gemeinsam mit der Politik eingeschlagene Weg zeige entsprechende Erfolge und er sehe daher grundsätzlich positiv in die Zukunft.

 

Ratsfrau Epstein (DIE LINKE) erkundigt sich, inwieweit -wenn es sich so ergebe- auch der Überhang an Erzieher*innen übernommen würde.

 

Herr Dr. Kremer (Dezernat V) betont, dass städtischerseits die Absicht bestehe und er sich dann auch selbstverständlich dafür einsetzten werde, dass die Überbedarfsausbildungen einer Übernahme zugeführt würden. Dies auch mit Blick darauf, dass gerade der Bereich der städtischen Kindertageseinrichtungen einer dynamischen Entwicklung im Personalbestand und auf dem Arbeitsmarkt unterliege und Rahmenbedingungen sich entsprechend schnell verändern könnten.

 

Ratsherr Ferrari (GRÜNE) hinterfragt den Punkt f „Umwandlung von 15 Vollzeitstellen für therapeutische Kräfte in 30 halbe Stellen für „Fachkräfte BTHG““ des Beschlussvorschlages. Die Anzahl der Stellen erscheine ihm sehr hoch und zudem bitte er um Auskunft, ob dieser Umstand für die Verwaltung vorhersehbar gewesen sei.

 

Herr Dr. Kremer (Dezernat V) führt mit Verweis auf die Erläuterungen der Vorlage aus, dass die therapeutischen Kräfte bislang in den sogenannten „Anker-Kitas“ eingesetzt worden seien, in denen eine gewisse Anzahl der vorhandenen Plätze für Kinder mit (drohender) Behinderung vorgehalten wurden. Mit in Kraft treten der dritten Stufe des Bundesteilhabechancengesetzes (BTHG) zum 01.Januar 2020 werde u.a. auch die Förderung von Kindern mit (drohender) Behinderung geregelt. Ziel der neuen gesetzlichen Regelung sei dabei, jedem Kind die Möglichkeit zu eröffnen, in jeder Einrichtung betreut zu werden. Damit sei der Gedanke der „Anker-Kitas“ langfristig nicht mehr aufrecht zu erhalten, da die Kinder zukünftig nicht mehr überwiegend nur in diesen Einrichtungen betreut würden. Die Verwaltung habe mit der Umwandlung der Stellen auf die neuen Gegebenheiten reagiert.

 

Der Personal- und Verwaltungsausschuss beschließt einstimmig.

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Beschluss:

Der Personal- und Verwaltungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Auf Vorschlag der Oberbürgermeisterin empfiehlt er dem Rat der Stadt Aachen auf Grundlage der jährlich fortgeschriebenen Kindertagesstättenbedarfsplanung (KBPL) die Veränderung des Stellenplans 2021 durch

  1. Einrichtung von vier Vollzeitstellen für Erzieher*innen (auszuweisen nach EG S 8a TVöD-SuE),
  2. Einrichtung von sechs halben Stellen für Erzieher*innen (auszuweisen nach EG S 8a TVöD-SuE),
  3. Einrichtung von vier Vollzeitstellen für Ergänzungskräfte (auszuweisen nach EG S 3 TVöD-SuE),
  4. befristete Einrichtung von zehn halben Stellen für „Erzieher*innen plusKiTas“ (auszuweisen nach EG S 8a TVöD-SuE) (Anbringung kw-Vermerk 2024) sowie
  5. Verlängerung der kw-Vermerke (kw2021 kw2024) an 14 halben Stellen für „Erzieher*innen plusKiTas“ (ausgewiesen nach EG S8a TVöD-SuE) und drei halben Stellen „Erzieher*innen plusKiTas“ (ausgewiesen nach EG S 8b TVöD-SuE).

 

Darüber hinaus empfiehlt er dem Rat der Stadt Aachen im Kontext der Einführung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) die Veränderung des Stellenplans 2021 durch

 

  1. Umwandlung von 15 Vollzeitstellen für therapeutische Kräfte (ausgewiesen nach EG 9a TVöD) in 30 halbe Stellen für „Fachkräfte BTHG“ (auszuweisen nach EG S 8b TVöD-SuE) sowie
  2. Umwandlung von zehn halben Stellen für therapeutische Kräfte (ausgewiesen nach EG 9a TVöD) in zehn halbe Stellen für „Fachkräfte BTHG“ (auszuweisen nach EG S 8b TVöD-SuE).

 

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