26.08.2021 - 10 Sachstand zur Kooperationsvereinbarung zwischen...

Beschluss:
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Beratung

Einführend erläutert Herr Welters (GPR), welche Gründe für eine Weiterentwicklung der Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt Aachen und dem Gesamtpersonalrat sprächen. Sowohl geänderte Rechtsgrundlagen als auch die Ausführungen von Frau Strößner und Herrn Hammers verdeutlichten, welche Veränderungen in der Arbeitswelt eingetreten seien. Bei einer gemeinsamen Weiterentwicklung der Kooperationsvereinbarung sei es wichtig, dass alle rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten für die Beschäftigten der Stadtverwaltung genutzt und zudem auf eine praktische Umsetzung großen Wert gelegt werde.

 

Weiterführend unterstreicht auch Herr Klee (Dez. I) das Erfordernis einer neuen Kooperationsvereinbarung. Problemstellungen im Umgang mit der alten Kooperationsvereinbarung resultierten aus der Vermischung bzw. Vermengung von zwei vollkommen unterschiedlichen Ausgangssituationen. Zum einen werde in der alten Kooperationsvereinbarung eine organisatorische Veränderung, welche die Stadtverwaltung auslöse bzw. umsetze, dargestellt. Im Rahmen dieser organisatorischen Veränderungen erleichtere die unmittelbare Beteiligung der Personalvertretung den Interessenausgleich von Arbeitgeber*innen- und Arbeitnehmer*innenbelangen. Zum anderen werde in dem gleichen Papier auch eine Veränderung der Leistungsfähigkeit der*des Beschäftigten, welche zunächst nicht in der Verantwortung des*der Arbeitgeber*in begründet sei, abgebildet. Eine Veränderung der Leistungsfähigkeit der*des Beschäftigten folge jedoch anderen Regeln, beispielsweise im Bereich des Sozialrechtes, schließe unter Umständen gegebenenfalls weitere Akteure ein (z.B. Rentenversicherungsträger, LVR, Krankenkassen) und erfordere auch ein zum Teil deutlich anderes Setting. Deshalb sei aus heutiger Sicht festzustellen, dass die Zusammenführung dieser beiden "Veränderungsprozesse" in einer Kooperationsvereinbarung mitunter zu Missverständnissen geführt habe bzw. führen musste. Ein Ziel der Weiterentwicklung der Kooperationsvereinbarung sei daher die bestmögliche Unterstützung der*s Beschäftigten im Falle einer Leistungsveränderung unter Ausschöpfung aller rechtlichen, sozialen und externen Hilfsmöglichkeiten. Neben der schriftlichen Inhaltsbeschreibung müsse auch eine konkrete Umsetzungsdarstellung Bestandteil der Vereinbarung werden. Diese konkrete Darstellung müsse abbilden, ab wann die Unterstützung beginnen soll, wer die*den Beschäftigte*n begleitet, wie und vor allem wie schnell die Maßnahmen eingespielt werden.

Ebenso müsse es das Bestreben sein, die finanziellen Auswirkungen im Rahmen der tarifrechtlichen Regeln möglichst gering oder gar überhaupt nicht eintreten zu lassen. Dies könne jedoch nur gelingen, wenn nicht nur die Stadtverwaltung Aachen, sondern auch andere Leistungserbringende in die Pflicht genommen würden. Ein weiterer Entwicklungsaspekt könne auch eine Absicherung der Beschäftigten der Stadt für Fälle der Leistungsveränderung sein, z.B. in Form einer Versicherung gegen Berufsunfähigkeit. Diese Aspekte seien nicht neu, sondern im Grundsatz schon im Betrieblichen Eingliederungsmanagement angelegt, mit dem Unterschied, dass das Betriebliche Eingliederungsmanagement erst dann greife, wenn sich die Leistungsveränderung oft schon verfestigt habe. In Zusammenarbeit mit dem Gesamtpersonalrat sei man bestrebt, dem Personal- und Verwaltungsausschuss in einer der kommenden Sitzungen das weiterentwickelte Konzept vorzustellen.

 

Im Anschluss an die Präsentation bedankt sich die Ausschussvorsitzende Ratsfrau Fohn (CDU) bei den Herren Welters und Klee für den Vortrag.

 

Ratsfrau Begolli (LINKE) bittet um Bestätigung ihrer Annahme, dass die „alte“ Kooperationsvereinbarung bis zur Unterzeichnung einer „neuen“ Kooperationsvereinbarung gelte.

Herr Klee (Dez. I) erläutert, dass aktuell jede betroffene Personalmaßnahme im Rahmen notwendiger Veränderungsprozesse einer Individualbetrachtung unterzogen werde.

 

Herr Dr. Kremer (Dez. V) führt ergänzend aus, dass durch die Verwaltung auch in der Zwischenphase der rechtliche Rahmen kooperativ ausgeschöpft werde. Die Hauptaufgabe bestehe darin, den zu schaffenden prozessbeschreibenden Handlungsrahmen -an welchem sich alle Beteiligten orientieren könnten- abzubilden. Hierbei handele es sich um eine sehr komplexe Arbeitsaufgabe, welche im nächsten ½ Jahr durch ein multiprofessionelles Team ausgestaltet werde.

 

Ratsfrau Parting (SPD) erkundigt sich an dieser Stelle auch noch einmal, ob es aktuell eine gültige Kooperationsvereinbarung gebe.

 

Herr Dr. Kremer (Dez. V) bestätigt, dass es momentan keine gültige Kooperationsvereinbarung zwischen der Oberbürgermeisterin und Gesamtpersonalrat gebe.

 

Herr Welters (GPR) merkt ergänzend an, dass die Gültigkeit der alten Kooperationsvereinbarung mit dem 31.12.2020 endete. Es gebe jedoch die Vereinbarung zwischen der Oberbürgermeisterin und dem Gesamtpersonalrat, dass dies zu keiner Benachteiligung für die Beschäftigten führe. Abschließend lobe er die positive Zusammenarbeit mit der Verwaltung in diesem Themenfeld.

 

Der Personal- und Verwaltungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung bei 3 Abwesenheiten zur Kenntnis.

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