04.02.2021 - 12 Ratsantrag Nr. 474/17 der GRÜNE-Fraktion 'Rahme...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Gremium:
- Planungsausschuss
- Datum:
- Do., 04.02.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Herr Larosch erläutert, dass sich seit Fertigstellung der Vorlage noch einige Aspekte ergeben hätten, die man verwaltungsseitig noch abarbeiten wolle. Zudem habe der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz den Punkt Pandemie-bedingt bislang noch nicht beraten. Man schlage daher vor, den Punkt heute nicht zu behandeln, sondern eine überarbeitete Verwaltungsvorlage und einen Beschluss des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz abzuwarten.
Für die Fraktion der Grünen plädiert Frau Brinner für eine Beratung der Thematik und auch für eine Beschlussfassung in der heutigen Sitzung. Das Fortschreiten des Klimawandels erfordere ein zügiges Handeln, daher wolle man dem Beschlussvorschlag der Verwaltung grundsätzlich zustimmen, dabei allerdings noch einige Aspekte ergänzen, die man auch als Beschlussergänzung schriftlich verteilt habe:
- Eine solarenergetische Nutzung umfasst auch solarthermische Anlagen.
- Soweit die Installation von Photovoltaik- oder Solarthermieanlagen weder durch städtebaulichen Vertrag noch durch Durchführungsvertrag festgesetzt werden kann, solle diese Installation von Photovoltaikanlagen und solarthermischen Anlagen unter Beachtung des Abwägungsgebots, der örtlichen Situation, Geeignetheit und Verhältnismäßigkeit in Bebauungsplänen gem. § 9 (1) Nr. 23 b) BauGB festgesetzt werden.
- In zukünftigen Bebauungsplänen wird nach den Regelungen §9 (1) Nr. 23 b) BauGB die Belegung von Dachflächen von neu zu erstellenden Gebäuden, Überdachungen oder offenen Stellplatzanlagen ab 200qm Größe grundsätzlich aus Klimaschutzgründen wie zuvor beschrieben festgesetzt.
- Der Regelfall für die Belegung von geneigten Dächern mit PV-Modulen oder solarthermischen Anlagen wird mit mindestens 50% der nicht verschatteten Netto-Dachfläche festgesetzt.
- Die Regelungen gelten auch für Passivhäuser und Gewerbebauten.
Mit dem Beschluss dieser Regelungen könne es Aachen gelingen, einen wichtigen Schritt auf dem Weg zur Klimaneutralität vorzukommen und gleichzeitig eine Vorreiterrolle einzunehmen. Ein solcher Beschluss sei klimapolitisch richtig und längst überfällig.
Für die Fraktion Die Zukunft äußert Herr Allemand grundsätzlich Unterstützung für das Ziel, den Anteil an Solarenergie zu erhöhen, man sehe allerdings einen nicht so einfach zu lösenden Konflikt mit dem Ansinnen, Dächer möglichst zu begrünen.
Für die SPD-Fraktion erklärt Herr Plum, dass man der Vorlage der Verwaltung wie auch den von den Grünen vorgetragenen Ergänzungen im Wesentlichen zustimmen könne, insgesamt erscheine die Grundlage für eine Beschlussfassung noch nicht ausgereift. So stelle sich für ihn noch die Frage, ob nicht die Leistungsfähigkeit einer Anlage ein sinnvolleres Kriterium sei als der prozentuale Anteil an der Dachfläche. In diesem Zusammenhang sei auch nicht sauber definiert, was eine „geeignete Dachfläche“ sei. Hierzu halte man das Votum des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz für wertvoll. Man schlage daher vor, die Verwaltung zu bitten, die Vorlage unter Berücksichtigung der heutigen Diskussion nachzuarbeiten, den Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz ebenso wie den Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss zu beteiligen und dann erneut hier zu beraten.
Für die Fraktion Die Linke begrüßt Herr Beus grundsätzlich die Intention des Ratsantrags, auch die vorgetragenen Beschlussergänzungen gingen in die richtige Richtung. In der Verwaltungsvorlage müsse allerdings deutlich gemacht werden, welche Auswirkungen die Anwendung der vorgeschlagenen Regelungen auf den Mietpreis habe. Dieser Punkt müsse genau belichtet werden, denn letztlich könne seiner Kenntnis nach eine Mietpartei nicht zur Abnahme des so erzeugten Stroms gezwungen werden.
Für die CDU-Fraktion betont Herr Baal die Bedeutung der Thematik. Eine Förderung der Solarenergie nicht auf städtischen, sondern auch auf anderen Gebäuden sei grundsätzlich zu begrüßen. Man müsse allerdings betrachten, unter welchen Rahmenbedingungen man eine solche Verpflichtung erlassen könne und welche Konflikte dadurch möglicherweise mit anderen, bereits bestehenden Verpflichtungen ausgelöst werden könnten. Zu nennen sei dabei zum Beispiel die städtische Gründachsatzung, hier erwarte man von der Verwaltung genauere Aussagen. Auch zum Mieterstrommodell müssten mehr Informationen vorliegen, damit der Ausschuss eine saubere Bewertungsgrundlage für einen Beschluss habe. Es sei daher sinnvoll, dass die Verwaltung die Vorlage nochmals überarbeite und detailliert darlege, mit welchen Regelungen man die gewünschte Förderung der Solarenergie belastbar umsetzen könne.
Nach einer ausführlichen Diskussion, an der sich seitens des Ausschusses Frau Brinner, Frau Breuer, die Herren Allemand, Plum, Demmer, Beus, Baal und Dr. Breuer sowie seitens der Verwaltung Herr Larosch beteiligen, stellt der Vorsitzende fest, dass es eine grundsätzliche Einigkeit über das Ziel gebe, den Ausbau von Solarenergie zu fördern und hierzu bessere Rahmenbedingungen zu schaffen. Im Detail gebe es hierzu allerdings noch einigen Abstimmungs- und Klärungsbedarf, den die Verwaltung nun aufarbeiten und in handhabbare Instrumente umsetzen müsse.
Der Ausschuss fasst auf dieser Grundlage den folgenden
Beschluss:
Der Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, auf Grundlage der von der Fraktion der Grünen vorgeschlagenen Beschlussergänzungen ebenso wie der übrigen in der Diskussion vorgebrachten Anregungen geeignete Regelungen auszuarbeiten und sie in städtebauliche Instrumente umzusetzen.
Die entsprechend überarbeitete Vorlage ist allen beteiligten Gremien zeitnah zur Beratung vorzulegen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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