06.05.2021 - 8 Bebauungsplan Nr. 1003 Großkölnstraße/ Minorite...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 Auf Nachfrage von Herrn Rau zu einem geplanten privaten Bauvorhaben im Plangebiet berichtet Frau Clemens, dass aktuell kein Antrag vorliege.

 

Frau Strehle ergänzt hierzu, dass zu den Vorüberlegungen des Bauherrn bereits intensive Gespräche sowie Beratungen im Gestaltungsbeirat erfolgt seien. Das Vorhaben befinde sich auf einem guten Weg und man sei optimistisch, dass eine Qualitätssicherung gelingen werde.

 

Frau Ohlmann stellt klar, dass der zur Beschlussfassung vorliegende einfache Bebauungsplan Nr.1003 lediglich Festsetzungen zur Art der Nutzung treffe, gestalterische Regelungen seien in diesem Rahmen nicht möglich.

 

Für die Fraktion Die Zukunft kündigt Herr Allemand an, sich bei der Beschlussfassung zu enthalten. Angesichts der Tatsache, dass in nur 50m Entfernung erst kürzlich ein Hotel entstanden sei, halte man die Aufstellung eines Bebauungsplanes zum Ausschluss von Ferienwohnungen hier für nicht verhältnismäßig.

 

Der Ausschuss fasst den folgenden

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes zur Innenentwicklung nach § 13 a BauGB Nr. 1003

- Großkölnstraße / Minoritenstraße - in der vorgelegten Fassung.

Darüber hinaus beschließt er gemäß § 2 Abs.1 BauGB i. V. m § 1 Abs.8 BauGB die Aufhebung des Aufstellungsbeschluss A 265.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig bei einer Enthaltung durch die Fraktion Die Zukunft

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Anlagen zur Vorlage

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