10.06.2021 - 5 Bebauungsplan Nr. 923 - Campus West - hier: -...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Planungsausschuss
- Datum:
- Do., 10.06.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Anhörung
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Frau Hergarten erläutert ausführlich die Vorlage der Verwaltung.
Für die SPD-Fraktion dankt Herr Plum der Verwaltung und kündigt an, dass man dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung folgen und dem Rat auf dieser Basis den Satzungsbeschluss empfehlen werde. Dieser Bebauungsplan, der Planungsrecht für einen besonderen Stadtteil schaffe, sei in konstruktiver und vertrauensvoller Zusammenarbeit aller Fraktionen entstanden und von vielen, auch kontroversen Diskussionen mit Bürger*innen begleitet worden. Man sei davon überzeugt, dass letztlich ein sehr gutes Ergebnis erreicht werden konnte; insbesondere sei man froh, dass es gelungen sei, Möglichkeiten für Wohnnutzung im Plangebiet zu schaffen. Auch die Entscheidung für die Erschließungsvariante D halte man nach Abwägung aller Belange für richtig, da diese als einzige eine Zukunftsperspektive für eine Tram ermögliche. Man hoffe nun, dass die Realisierung und die beabsichtigte positive Entwicklung zügig beginnen könnten.
Für die CDU-Fraktion betont Herr Baal die Bedeutung dieses Verfahrens für die gesamtstädtische Entwicklung. Mit dem Bebauungsplan bringe man zwar ein Mammutwerk zu Ende, die eigentliche Stadtteilentwicklung, die Hochschul-, Forschungs- und Gewerbenutzungen mit akademischem Leben verbinden solle, stehe damit aber erst am Anfang. Prägend für den Abwägungsvorgang sei von Beginn an die Komplexität der Norderschließung gewesen. Das Gebiet benötige eine funktionierende Durchwegung ebenso wie einen Brückenschlag zum Campus Melaten und zum Universitätsklinikum. Man erkenne den Eingriff, den die Bürger*innen kritisierten, sehe aber in Abwägung aller Belange dennoch in der letztlich gewählten Variante D die beste Lösung. Unter der Bedingung, dass alle Maßnahmen zur Eindämmung der negativen Auswirkungen für die Anwohnerschaft realisiert würden, könne man dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung insgesamt beitreten.
Für die Fraktion der Grünen sieht Herr Hucke den Anspruch, hier ein Stück Stadt zu entwickeln, das urbanes Leben ermöglicht, in Bebauungsplan und Vertrag gut abgebildet. Die Verhandlungen mit der Campus GmbH seien letztlich zu einem guten Ergebnis geführt worden, sodass die Perspektive für eine Entwicklung von Hochschul- und Forschungsclustern von der Innenstadt über Campus West bis hin zu Campus Melaten und dem Universitätsklinikum eröffnet sei. Die städtebauliche Bedeutung dieses Verfahrens sei enorm, und auch wenn man die Argumente der Anwohnerschaft teils nachvollziehen könne, bewerte man die übergeordneten gesamtstädtischen Interessen in der Gesamtabwägung höher. Auch nach dem Satzungsbeschluss gebe es für alle Beteiligten noch viele Hausaufgaben zu erledigen, insbesondere müsse das Thema Verkehr komplexer gedacht werden. So wolle man die Eingabe für eine alternative Fahrradbrückentrasse genauer prüfen und den Ausbau des Westbahnhofs als Mobility Hub als nächsten Schritt in Angriff nehmen.
Für die Fraktion Die Linke schließt sich Herr Beus seinen Vorrednern an. Unter den gegebenen Bedingungen habe man in den teils zähen Verhandlungen über die vertraglichen Details das Maximum erreicht. Es sei wichtig, dass man das Wohnen als bedeutenden Aspekt eingebracht habe, damit sei die Entstehung eines reinen Gewerbegebiets verhindert worden. Bei der Vielzahl an Arbeitsplätzen, die geschaffen werden sollen, könne ein relevanter Anteil an Wohnnutzung helfen, die Pendlerströme zu reduzieren. Auch wenn man sich eine noch stärkere Nutzungsmischung gut hätte vorstellen können, sei es hoffentlich gelungen, innerstädtische Qualität abzubilden.
Für die Fraktion Die Zukunft erklärt Herr Allemand, dass man dem Beschlussvorschlag der Verwaltung ebenfalls zustimmen werde. In der Gesamtabwägung unterstütze man diese für die Stadt Aachen bedeutende Entwicklung, auch wenn man der Planung in einzelnen Teilen weiterhin kritisch gegenüberstehe. So halte man die Argumente der Bürger*innen gegen die Brückenplanung durchaus für nachvollziehbar, zudem sei man der Auffassung, dass die Platz- und Grünbereiche im Gebiet nicht ausreichend definiert seien. Es bleibe zu hoffen, dass in der Umsetzung hier trotzdem qualitätvolle Räume entstünden. Für insbesondere wichtig halte man zudem, den Ringlockschuppen zu sanieren und diesem Bereich als Ort für kulturelle Begegnungen und Veranstaltungen Leben einzuhauchen. Hier bitte man die Verwaltung, alle Einfluss- und Steuerungsmöglichkeiten zu nutzen, damit dies gelinge.
Für die FDP-Fraktion spricht auch Herr Helg der Verwaltung und der Campus GmbH seinen Dank aus. Es habe sich ausgezahlt, dass der Ausschuss im Wesentlichen mit einer Stimme gesprochen habe, so dass man nach Einigung über die letzten vertraglichen Details nun den abschließenden Satzungsbeschluss fassen könne. Trotz Größe des Plangebiets und Komplexität des Verfahrens sei ein gutes Ergebnis gelungen, das die Grundlage für eine innerstädtische Entwicklung mit urbanem Leben biete.
Abschließend dankt Herr Rau allen Beteiligten für ihre konstruktive Mitarbeit an diesem Verfahren. Der Ausschuss habe seine Rolle kompetent und selbstbewusst wahrgenommen und gemeinsam mit den übrigen Mitwirkenden, insbesondere der Campus GmbH, ein gutes Ergebnis erzielt. Der Bebauungsplan bilde nun die Grundlage für eine langjährige Entwicklung, die man auch weiterhin eng begleiten müsse, um evt. bestehenden Nachsteuerungsbedarf festzustellen. Es komme nun darauf an, die Entwicklung ab dem Republikplatz Richtung Norden kontinuierlich voranzubringen und die Entstehung eines Flickenteppichs von Einzelprojekten zu verhindern.
Der Ausschuss fasst den folgenden
Beschluss:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung sowie über das Ergebnis der eingeschränkten Beteiligung zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange den Bebauungsplan Nr. 923 - Campus West - in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:
- Anpassung der Höhenfestsetzung im Bereich SO2 von 205,5 – 210,0 auf 203,0 – 207,5 m ü. NHN,
- Anpassung der Höhenfestsetzung im Bereich SO3.1 von 238,0 – 243,0 auf 235,5 – 240,5 m ü. NHN,
- Anpassung der Höhenfestsetzung im Bereich SO3 von 209,5 – 217,5 auf 208,0 – 216,0 m ü. NHN,
- Anpassung der Höhenfestsetzung im Bereich SO3 von 217,5 auf 216,0 m ü. NHN,
- Anpassung der Höhenfestsetzung im Bereich SO4.1 von 234,5 – 239,5 auf 235,0 – 240,0 m ü. NHN,
- Anpassung der Höhenfestsetzung im Bereich SO4 von 206,5 – 214,5 auf 207,0 – 215,0 m ü. NHN,
- Anpassung der Höhenfestsetzung im Bereich SO4 von 214,5 auf 215,0 m ü. NHN,
- Anpassung der Höhenfestsetzung im Bereich SO5.1 von 235,5 – 240,5 auf 235,0 – 240,0 m ü. NHN,
- Anpassung der Höhenfestsetzung im Bereich SO5 von 211,0 auf 210,5 auf 207,0 und von 202,0 auf 203,0 m ü. NHN,
- Aufnahme der Nutzung „Parkhaus“ in den Nutzungskatalog des SO5
- Ergänzung einer Begriffsdefinition in der Festsetzung Nr. 8.1.4 in Bezug auf Aufenthaltsraumfenster: „für schutzbedürftige Räume im Sinne der DIN 4109 Ziffer 3.16“
Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 923 - Campus West - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der geänderten Fassung als Satzung zu beschließen.
Darüber hinaus beschließt der Planungsausschuss die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 222 - Campus West -.
Anlagen zur Vorlage
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25,1 MB
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(wie Dokument)
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701,9 kB
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