09.12.2021 - 3 Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses ...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
Reduzieren

Beratung

Herr Emmerich erläutert die Prüfung des Gesamtabschlusses anhand einer PowerPoint-Präsentation, die als Anlage beigefügt wird, so dass hier nur in Kürze einige Inhalte wiedergegeben werden:

 

In seinen Sitzungen vom 20.09.17 sowie 27.02.19 hat der Rat der Stadt Aachen beschlossen, die Verfahrenserleichterungen für die Aufstellung der Gesamtabschlüsse der Jahre 2011 bis 2017 gemäß § 1 des Gesetzes zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse in Anspruch zu nehmen. Danach können der Anzeige des Gesamtabschlusses 2018 die Gesamtabschlüsse der Jahre 2011 bis 2017 in der durch den/die Oberbürgermeister/*in bestätigten Entwurfsfassung beigefügt werden. Konkret bedeutet dies, dass der Gesamtabschluss 2010 formal geprüft und am 22.07.17 vom Rat der Stadt Aachen bestätigt worden ist.

 

Die von der Stadtkämmerin aufgestellten und von dem/der Oberbürgermeister*in bestätigten Entwürfe der Gesamtabschlüsse 2011 bis 2017 wurden vom Rat der Stadt Aachen zur Kenntnis genommen. Eine formale Prüfung wurde nicht durchgeführt. Der Fachbereich Rechnungsprüfung hat diese zur Kenntnis genommen und Hinweise erarbeitet, welche Auswirkungen auf den Gesamtabschluss 2018 haben könnten. Diese bildeten u.a. einen Schwerpunkt für die vorliegende Gesamtabschlussprüfung.

 

Die Prüfung des Gesamtabschlusses 2018 erfolgte in der Zeit vom 26.07.-16.11.2021.

 

In der Präsentation wird u. a. auf den Konsolidierungskreis sowie den Konsolidierungsprozess und die Abstimmung der Offenen-Punkte-Liste eingegangen. Die sich ergebenden Verbesserungsnot-wendigkeiten für die weiteren Gesamtabschlüsse werden aufgezeigt und benannt.

 

Das Prüfungsergebnis schließt mit einer Bilanzsumme von 4 Mrd. € sowie einem Gesamtjahresfehlbetrag i. H. v. 27,5 Mio € ab. Herr Emmerich erläutert die eigenständige Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss, deren Ergebnis in Unterzeichnung des beigefügten Entwurfs eines Prüfungsurteils durch den Vorsitzenden dokumentiert wird. Dieses wird dem Rat bei der Feststellung des Gesamtabschlusses für seine Sitzung am 15.12.21 vorgelegt werden.

 

Zur Präsentation gibt es keine weiteren Fragen.

 

Frau Grehling bestätigt die Erforderlichkeit der Umsetzung der Prüfungshinweise und Abarbeitung der offenen Punkte und zeigt sich erfreut, dass es möglich wurde von den Erleichterungsregelungen Gebrauch zu machen. Sie betont, dass sich die besonderen Restrukturierungen innerhalb des E.V.A.-Konzern im Gesamtabschluss widerspiegeln und sie auch für künftige Prognosen davon ausgehe, dass diese zutreffend im Ergebnis abgebildet werden.

 

Herr Pilgram (Grüne) fragt nach, ob das negative Gesamtergebnis zu Sorgen Anlass gebe und ob eine entsprechende Kommunikation mit den Beteiligungen erfolgen müsse, um Steuerungs-möglichkeiten zu nutzen.

 

Frau Grehling erläutert, dass die Stadt bzw. ihr Strukturvermögen von den großen Aufgaben wie der Energiewende und der Mobilitätswende betroffen seien. Gerade die erfolgte Neustrukturierungen im Bereich E.V.A. seien Beleg für eine effektive Unternehmenssteuerung. Hier liegen auch für die Zukunft große Herausforderungen. Weitere Ausgleichsleistungen an die Stawag und E.V.A könnten zu erbringen sein. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie werden für die zeitnahen Abschlüsse 2020 bis 2022 mit Hilfe des NKF-CIG abgefangen werden können, sich aber über die nachfolgenden Jahre negativ auswirken.

 

Herr. Schmitz (SPD) spricht dem FB 14 und FB 20 seinen Dank für die umfangreiche Arbeit aus. Er hofft, dass die offenen Punkte im Laufe der Zeit reduziert werden können.

 

Herr Achilles stellt fest, dass er als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses dem beige-fügten Prüfungsurteil für den Ausschuss beitreten könne. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen.

Reduzieren

Einstimmiger Beschluss:

 

1. Der Rechnungsprüfungsausschuss stellt auf der Basis des Prüfberichts des Fachbereichs Rechnungsprüfung und seiner eigenständigen Beratung in seinem Prüfungsergebnis vom 09.12.2021 (§ 102 Abs. 8 GO NRW i.V.m. § 322 HGB analog) fest, dass seine Prüfung zu keinen Einwendungen gegen den geprüften Gesamtabschluss bzw. Gesamtlagebericht zum 31.12.2018 geführt hat. Der geprüfte Gesamtabschluss 2018 wird einschließlich des beigefügten Gesamtlageberichtes nach § 59 Abs. 3 GO NRW vom Rechnungsprüfungsausschuss gebilligt. Im beigefügten Prüfbericht erteilt die Leitung der örtlichen Rechnungsprüfung einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zum vorliegenden Gesamtabschluss.


2. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Gesamtabschluss zum 31.12.2018 gemäß § 116 Abs. 9 GO NRW i.V.m. § 96 Abs. 1 GO NRW mit einer Bilanzsumme von 3.988.407.788,53 € und einem Gesamtjahresfehlbetrag in Höhe von 27.538.720,48 € festzustellen.

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?SILFDNR=4544&TOLFDNR=110132&selfaction=print