17.06.2021 - 5 Ortsmitte Alt-Richterich;hier: Rahmenkonzept u...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Sportausschuss
- Datum:
- Do., 17.06.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Herr Dr. Breuer erklärt, dass er froh darüber ist, dass dieser TOP auch im Sportausschuss beraten wird. Er teilt mit, dass die Bezirksvertretung Aachen- Richterich in ihrem Beschluss die Variante M präferiert hat. Der Planungsausschuss hat wie vorgeschlagen beschlossen und den Beschluss der Bezirksvertretung zustimmend zur Kenntnis genommen.
Herr Balthasar weist darauf hin, dass sich der Hallenbedarf an der Größe der schulischen Nutzung orientiert. Nach dieser Berechnung ist der Hallenbedarf in Richterich gedeckt. Aus Sicht der Vereine ist nur eine eingeschränkte Nutzung möglich. Da an den Grenzen von Richterich in Laurensberg 6 DIN-gerechte Turnhallen zur Verfügung stehen, sieht er eher andere Stadtteile mit einem dringenderen Bedarf.
Herr Dr. Nadzeyka sieht die Einbeziehung der Hühnerwiese in die Planung als problematisch an, da diese Privateigentum ist und der Stadt nicht zur Verfügung steht. Er sieht einen dringenden Erneuerungsbedarf der jetzigen Mehrzweckhalle. Seines Erachtens ist daher nur die Variante S2 möglich.
Herr Offermann ist der Ansicht, dass man die Gespräche mit dem Eigentümer abwarten sollte. Er regt an, sich aus sportfachlicher Sicht darüber Gedanken zu machen, welche Vorschläge man einbringen kann, z.B. das Aufstellen von Seniorensportgeräten.
Es besteht Einigkeit darüber, dass man nicht auf die Ergebnisse der Fortschreibung des Sportentwicklungsplans warten sollte.
Anschließend entsteht eine Diskussion über die Ausgestaltung des Beschlusses.
Frau Prömpler weist darauf hin, dass der schulische Bedarf durch den Fachbereich Sport festgestellt wird. Über die Vergabe von Einfachhallen entscheidet gemäß der Zuständigkeitsordnung der Bezirk. Laut Auskunft des Bezirksamtes haben die Vereine Bedarfe angemeldet und würden sich gerne weiter entfalten.
Die erweiterte Beschlussfassung erfolgt einstimmig.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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