03.02.2021 - 17 Bebauungsplan - Rütscher Straße / Nizzaallee -h...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Dr. Otten fast zunächst die Informationen der Vorlage hinsichtlich der Notwendigkeit der Aufstellung eines Bebauungsplanes zusammen.

Dann bezieht er sich auf S. 4 der Vorlage; hier werden unter 1. Beschlusslage die Ziele aufgelistet, die durch die Aufstellung des Bebauungsplanes gesichert werden sollen.

Zu dem obersten Punkt „Ermöglichung einer qualitätvollen Nachverdichtung unter Erhalt des Siedlungscharakters des Quartiers“ möchte er auch im Sinne der Anwohner wissen, wie das funktioniert und richtet daher die Frage „Was ist qualitätvolle Nachverdichtung?“ an die Verwaltung.

Ferner spricht er das in der Liste an vierter Stelle genannte Ziel „Reduktion der Kfz-Belastung“ an. Wer die Gegend kenne, frage sich, wie das hier funktionieren solle. Ihm stellt sich die Frage, warum dieses Ziel formuliert werde. Es scheine als würde auch hier die Strategie der vorherigen Tagesordnungspunkte aufgenommen, nämlich der Versuch der „Verdrängung des bösen Blechs“.

 

Herr Ferrari merkt an, es sei sinnvoll, wenn Herrn Dr. Ottens Frage zur „qualitätvollen Nachverdichtung“ bis zur morgigen Sitzung des Planungsausschusses von der Verwaltung beantwortet werde. Dem stimmt Herr Dr. Otten zu.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Planungsausschuss, für den Bebauungsplan – Rütscher Straße / Nizzaallee – eine Bestandsaufnahme und ein Konzept für die weitere Bearbeitung zu erstellen.

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Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich, 1 Nein-Stimme

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Anlagen zur Vorlage