05.05.2021 - 5 Durchführung eines Reallabors zur Unterbindung ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Moselage führt aus, dass die Studierenden coronabedingt z. Zt. nicht im

Hochschulgebäude Templergraben, sondern digital unterrichtet werden.

Das Reallabor sollte unter realistischen Bedingungen und erst dann

durchgeführt werden, wenn die Hochschule den Realbetrieb wieder aufgenommen habe.

 

Herr Lindemann betont, bei der Sperrung des Templergrabens müssten die Verlagerungseffekte untersucht werden. Sodann verweist er auf den Ratsantrag der

Fraktionen CDU und Grüne aus 2013 zum Thema Geschwindigkeitsbegrenzung am Templergraben. Zusammen mit den Ergebnissen zum Reallabor sollten auch die Ergebnisse der Evaluierung zur Geschwindigkeitsbegrenzung (Tempo 30) aufgeführt werden. Diese Ergebnisse wie auch Zahlen über Geschwindigkeiten in der Spitzenstunde, Kfz / Tag, Verkehrsbelastung etc., seien wichtig, um eine Aussage treffen zu können, welche Verkehrsführung machbar sei. Die Durchführung des Reallabors sollte vor Oktober 2021 erfolgen. 

 

Herr Deloie merkt an, der Templergraben sei weder eine Wohn- noch Nebenstraße und

der Kfz-Verkehr dort kein Schleichverkehr. Im Hinblick auf die Verkehrsdichte sollten die Daten aus 2009 (Shared Space) mit hinzugenommen werden.

Er geht auf die mit der Sperrung des Templergrabens verbundende Verkehrsbelastung für die Jakobstraße ein und regt an, mit der Regionnetz-Maßnahme erst nach Durchführung des Reallabors zu beginnen. Ferner erkundigt er sich, wann die Jakobstraße gesperrt wird und  spricht sich dafür aus, das Reallabor im vorgeschlagenen Zeitraum durchzuführen.

 

Herr Nalbach begrüßt das Projekt, von dem alle Aachener profitieren würden und nicht nur die Studierenden. Die Verkehrsberuhigung sei ein Beitrag für den Ausbau der Rad-Vorrang-Route.

Zur Aufenthaltsqualität merkt er an, auch während Corona gebe es Nachfragen nach öffentlichem Raum.  Bezüglich Schleichverkehre teilt er mit, es bestehe keine Notwendigkeit, dass Kfz dort herfahren. 

 

Für die Verkehrsführung seien belastbare Daten erforderlich, so bekräftigt Herr Dr Otten.

Die jetzige Situation sei nicht annähernd vergleichbar mit der realen Situation.

Wenn das Reallabor durchgeführt werden sollte, dann in dem von der Verwaltung vorgeschlagenen Zeitraum.

 

 

Herr Weiser erläutert aus Sicht der Verwaltung und teilt mit, dass die entsprechenden Daten

bei der nächsten Beratungsrunde schriftlich vorliegen werden

 

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, die Verwaltung damit zu beauftragen, das Reallabor zur Unterbindung des Kfz-Schleichverkehrs auf dem Templergraben im Bereich des RWTH-Hauptgebäudes entsprechend des vorgestellten Konzepts durchzuführen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig, 1 Enthaltung

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?SILFDNR=4565&TOLFDNR=105662&selfaction=print