25.08.2021 - 22 Beschluss über eine Veränderungssperre für das ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Dr. Otten stellt die Frage, ob die Maßnahme wirklich erforderlich sei.

 

Frau Ohlmann (FB 61) erläutert, dass ein konkreter Antrag vorliege. Der Bebauungsplan habe ein großes Planungsgebiet und es mussten Planungen zurückgestellt werden. Die Veränderungssperre hindere jedoch nicht das gesamte Bauvorhaben, die Ergreifung weiterer Maßnahmen sei dadurch nicht ausgeschlossen.

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, für die Flurstücke 1941 und 1942, Flur 70, Gemarkung Aachen, eine Veränderungssperre gemäß

§ 14 Abs. 1 und § 16 Abs. 1 BauGB zu beschließen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage