14.04.2021 - 2 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner

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Beratung

 a) Schriftliche Fragen:

 

Schriftliche Fragen liegen nicht vor.

 

b) Mündliche Fragen

 

 

1. Frage:  Herr Philipp Schaps, Lichtenbuscher Weg 29. 52076 Aachen, gerichtet an Herrn von Thenen

 

Ich bin Ansprechpartner für den Bürgerantrag Spielplatz Lichtenbusch. Bei den Erläuterungen zu der Vorlage für die Spielplätze in der Stadt Aachen sind einige Eckdaten, zeitliche Abläufe genannt.

 

Er hat in Bezug auf den Spielplatz Lichtenbusch die Frage, inwieweit Herr von Thenen es ermöglichen kann, dass die Planung bzw. Umsetzung von Maßnahmen für den Spielplatz Lichtenbusch beschleunigt wird.

 

Herr von Thenen verweist hierzu auf den Tagesordnungspunkt 6. Er hat das Schreiben von Herrn Schaps am 11.08.2020 erhalten und noch am selben Tag der Bezirksvertretung zukommen lassen, da er dieses Schreiben als Bürgerantrag gewertet hat. Die Antragsteller können zu diesem Tagesordnungspunkt ihr Anliegen erläutern.

 

Herr Schaps bedankt sich für diese Information.

 

 

2. Frage: Herr Edgar Körner. Schleckheimer Str. 109, 52076 Aachen, gerichtet an Herrn von Thenen.

 

Herr Körner überreicht einen Bürgerantrag zur Parksituation in der Schleckheimer Straße. Dieser Antrag wird der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Die Parkmöglichkeiten in der Schleckheimer Straße im Bereich der Häuser Nr. 103 bis 111 sollen neu geregelt werden.

 

Durch ständiges lückenloses Abstellen von Fremdfahrzeugen ist das Ein- und Ausfahren für die Anlieger zum Albtraum geworden. Wegen eines nicht vorhandenen Gehweges (0,80 m breit) werden die geparkten Fahrzeuge unmittelbar neben der Grundstücksgrenze abgestellt und somit zur direkten Sichtbehinderung. Ein Ausfahren auf die Straße ist nur noch mittels personeller Ausfahrhilfe möglich. Ohne Hilfestellung wird bereits unverantwortlich in den fließenden Verkehr auf die Restfahrbahnbreite eingegriffen, ohne eine Einsicht in das vorhandene Verkehrsaufkommen nehmen zu können.

Im Übrigen ist in dem vorgenannten Bereich ein Begegnungsverkehr aufgrund der Parksituation nicht möglich. Ausweichmanöver finden nicht selten auf dem gegenüberliegenden Gehweg statt. Bekannterweise handelt es sich bei der Schleckheimer Straße um einen stark beanspruchten Verkehrsweg, auch von Bus, Feuerwehr und Krankenwagen.

Wegen der absolut hohen Unfallgefahr bitten wir zu prüfen, ob ein Parkverbot für den Bereich vor den Häusern 103 bis 111 eingerichtet werden kann. Unser Vorschlag ist sicherlich keine abschließende Lösung. Andere zielführende Maßnahmen, die unsere und die Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer gewährleisten, können bestimmt durch die Verkehrsexperten der Verwaltung erarbeitet werden.

 

 

Herr von Thenen bedankt sich für den Antrag, der an die Fachverwaltung weitergeleitet wird, damit zu gegebener Zeit der Antrag in der Bezirksvertretung beraten werden kann. Herr Körner wird zu dieser Sitzung eingeladen und kann ggf. den Antrag noch einmal erläutern.

 

 

 

3. Frage: Herr Marcel Grünbein, Franz-Marc-Straße 5. 52076 Aachen, gerichtet an Herrn von Thenen

 

Herr Grünbein möchte als Anwohner den Spielplatz, Max-Pechstein-Straße im Neubaugebiet Kornelimünster West 2 mit den Anwohner*innen mitgestalten. Sie haben dazu eine Bürgerinitiative gegründet.

 

Dort sind die Bewohner*innen vom Neubaugebiet Kornelimünster West 1 zusammengeschlossen, genauso wie der Kollege Herr Fröhlich, der sich im Neubaugebiet Kornelimünster West 2 mit Bewohnern zu einer Bürgerinitiative zusammengeschlossen hat. Im Januar 2020 wurde der Antrag der Initiative mit Darstellung und Realisierung zugestellt. Die Anwohner*innen möchten sich jetzt gerne bei den Planungen einbringen und bitten um Mitteilung, wie und wann eine Bürgerbefragung angedacht und eine Realisierung vorgesehen ist.

 

Herr von Thenen bittet Frau Jebavy-Kara vom Fachbereich Umwelt dazu die Tischvorlage, die allen Bezirksvertreter*innen vorliegt, zu erläutern, da den Anwohner*innen diese noch nicht bekannt ist.

 

Frau Jebavy-Kara erläutert, dass der vorhandene Spielplatz Max-Pechstein-Straße am Rande des Neubaugebietes Kornelimünster-West liegt. Der vorhandene Spielplatz befindet sich in einem gut nutzbaren Zustand. Er besitzt eine attraktive Ausstattung und bietet durch seine Größe und seine „naturnahe" Gestaltung vielfältige Spielmöglichkeiten. Der Spielplatz ist im Kontext des Spielplatzkonzeptes im Hinblick auf seine Priorisierung, im gesamtstädtischen Vergleich mit allen öffentlichen Spiel- und Bolzplätzen, mit niedriger Priorität eingestuft worden. Mit der Umsetzung des Neubaugebietes Kornelimünster-West ist eine Erweiterung der heutigen Spielplatzfläche geplant. In Abwägung aller Voraussetzungen ist jedoch mit einer kurzfristigen Realisierung nicht zu rechnen, zumal die Einstellung von finanziellen Mitteln und die Sicherstellung von personellen Kapazitäten einen ausreichenden Vorlauf bedürfen. Des Weiteren setzt die Planung jeder größeren Maßnahme eine abgestimmte Bürgerbeteiligung voraus.

 

 

4. Frage: Herr Philipp Fröhlich. Oberforstbacher Str. 57. 52076 Aachen, gerichtet an Frau Jebavy-Kara,

 

Herr Fröhlich fragt nach dem zeitlichen Ablauf der Maßnahme?

Frau Jebavy-Kara kann im Moment einen genauen zeitlichen Ablauf schwer einordnen, da die Bautätigkeit nicht einzuschätzen ist. Es gibt einmal die Erweiterungsfläche des Spielplatzes, dann gibt es noch zwei weitere kleine Flächen, die ausgebaut werden sollen. Sie vermutet, unter Vorbehalt, dass es noch ein bisschen dauern wird. Bei großen Maßnahmen erfolgt im Vorfeld eine Bürgerbeteiligung und auf dieser Grundlage dann ein Vorentwurf mit Kostenberechnung. Diese Kosten müssen im Vorfeld im Haushalt eingestellt und genehmigt werden. Derzeit sind 280.000 € für diese Maßnahme vorgesehen. Dieser gesamte Prozess braucht seine Zeit und ist vom zeitlichen Rahmen schwer einzuschätzen. Diese Vorlage wird dann der Bezirksvertretung vorgestellt.

5. Frage: Herr Marcel Grünbein. Franz-Marc-Straße 5, 52076 Aachen, gerichtet an Frau Jebavy-Kara

Herr Grünbein fragt nach der Bautätigkeit und der zeitlichen Gestaltung auf der Gemeindefläche, in der unmittelbaren Nähe des Spielplatzes. Anscheinend wird die ursprünglich dort vorgesehene Kindertagesstätte nun dort nicht gebaut.

Frau Jebavy-Kara kann dazu keine Auskunft geben.

 

 

6. Frage: Frau Gabriele Gilles. Schleckheimer Straße 37. 52076 Aachen gerichtet an Herrn von Thenen.

 

Auf der Schleckheimer Straße wurde eine Geschwindigkeitsmesslage aufgehangen. Soll die Anlage dort bleiben und wenn ja, wie lange? Als Radfahrerin ist ihr aufgefallen, dass der rasende Verkehr erst am Ende der Ortschaft Schleckheim losgeht. Ihre Frage richtet sich somit auch zu der Thematik des Tagesordnungspunktes 8, der jedoch abgesetzt worden ist.

Herr von Thenen bedankt sich für die Frage und teilt mit, dass diese Anlage keine klassische Geschwindigkeitsmessstelle im Sinne einer Radarstelle ist. Die Geschwindigkeiten werden gemessen und datenmäßig erfasst. Diese Anlage wurde von der Bezirksvertretung mit bezirklichen Mitteln angeschafft und wird im Bezirk an verschiedenen Stellen, wechselweise angebracht, da sich die Autofahrer sehr schnell an einen Standort gewöhnen und entsprechend agieren. Die Anlage war schon in der Vergangenheit in Sief und in der Straße St. Gangolfsberg angebracht, dort gab es jedoch technische Probleme.

 

Die jeweilige Auswertung der Messstelle wird der Bezirksvertretung vorgestellt, so dass ggf. Maßnahmen erfolgen, die daraus entstehen können.