09.06.2021 - 8 Ausweisung aller Straßen im Bezirk (innerorts) ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen- Kornelimünster / Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Hiernach ist bei allen noch nicht als Tempo-30-Zone ausgeschilderten innerörtlichen Straßen außer der Oberforstbacher Straße in der Ortslage Oberforstbach eine antragsgemäße Ausschilderung  aus verkehrsrechtlichen Gründen nicht zulässig. Die Oberforstbacher Straße hat im Bereich der Grundschule eine 12-stündige Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h, die werktags von 7 – 19h reicht und zur Absicherung der Schulwege tagsüber ausreicht.

Der Antrag gilt damit als behandelt.


 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:

Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage