27.10.2021 - 3 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner

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Beratung

Herr J. bemängelt den Straßenzustand durch Unebenheiten in dem Bereich der Kreuzung Berensberger Str./Roermonder Straße. Er möchte wissen, warum dieser Bereich im Zuge der Sanierung der Roermonder Straße im vergangenen Jahr nicht mit saniert wurde.

 

Zudem fragt er nach der Ursache des „Loches“ auf der Straße in dem Bereich Horbacher Straße 12, der derzeit mit Warnbarken abgesperrt ist. Dabei weist er auf die davon ausgehende Gefahrenstelle in diesem Bereich hin.

 

Herr Bezirksbürgermeister Meyers führt aus, dass der Bereich der Berensberger Straße/Roermonder Straße im Zuständigkeitsbereich von Straßen NRW liegt. Eine Anfrage nach einer entsprechenden Sanierung ist bereits erfolgt. Der Sanierungsbedarf wurde seitens Straßen NRW zwar anerkannt, passt jedoch derzeit nicht in das Sanierungskonzept, in dem eine Sanierung eines Teilstückes aus organisatorischen Gründen nicht vorgesehen ist.

 

Betreffend des „Loches“ und der Brücke an der Horbacher Straße allgemein hat die Bezirksvertretung bei dem Stadtteilspaziergang am 13.10.2021 die Oberbürgermeisterin der Stadt Aachen auf das Problem aufmerksam gemacht. Die Oberbürgermeisterin hat die Sache zur Kenntnis genommen und zur Chefinnensache erklärt.

 

Frau Bezirksamtsleiterin Moritz ergänzt zu der Baustelle, dass in dem Kanalbereich ein Hohlraum festgestellt wurde, der geprüft werden muss. Entsprechende Bohrungen zur Prüfung haben bereits stattgefunden. Die zuständige RegioNetz hat zugesagt, den Bereich so schnell wie möglich zu reparieren, sobald das Ergebnis der Prüfung vorliegt.

 

Herr J. fragt nach, warum, statt der derzeit aufgestellten Warnbarken, keine Stahlplatte auf die betroffene Stelle gelegt wurde.  

Frau Bezirksamtsleiterin Moritz wird den Vorschlag zur Prüfung weitergeben.

 

 

Frau Z. kritisiert, stellvertretend für die betroffenen Anwohner im Bereich des neu angelegten Kreisverkehrs in der Horbacher Straße, dass durch die Drempel eine große Lärmbelästigung und Erschütterungen, die in den Häuser spürbar wären, für die Anwohner ausgehen. Sie fragt an, ob es hier Verbindungen zu den Häusern gebe und bittet um Klärung der vorgenannten Auswirkungen.

Die Frage wird an die zuständige Fachverwaltung weitergegeben und schriftlich beantwortet.

 

 

Frau E. bemängelt, stellvertretend für die Anwohner in Uersfeld, die neue Ampelregelung für die Rechts- und Linksabbieger an der Kreuzung Kohlscheider Str./Uersfeld. Diesbezüglich wurde bereits eine Unterschriftensammlung erstellt und der Verwaltung vorgelegt.

Daraufhin wurde seitens der Verwaltung vorgeschlagen, die Ampelschaltung für Linksabbieger in lastenarmen Zeiten auf „Sofort-Grün“ zu ändern. Aufgrund der Gefahrensituation für Radfahrer*innen in diesem Bereich, halten die Anwohner eine Ampelschaltung mit „Orange-Vorsicht“ jedoch für sinnvoller. Der Rechtsabbiegerpfeil könnte aus ihrer Sicht komplett entfallen.

Frau E. fragt, von wem und warum diese ungünstige neue Verkehrsregelung veranlasst wurde.

 

Frau Bezirksamtsleiterin Moritz erläutert, dass die betroffene Kreuzung in der Straßenbaulast von Straßen NRW liegt. Von dieser Seite aus wurde diese Erweiterung der Ampel veranlasst. Die Frage nach dem Grund der Veranlassung wird sie an Straßen NRW weitergeben.

Die Schaltung der Ampel erfolgt in Abstimmung mit der Stadt Aachen. Wie von Frau E. bereits erläutert, wird die Stadt Aachen dem Landesbetrieb Straßenbau eine Anpassung in den verkehrsschwachen Zeiten mit „Sofort-Grün“ vorschlagen. Frau Bezirksamtsleiterin Moritz wird die Anregung mit „Orange-Vorsicht“ an die Fachverwaltung weiterleiten.

 

Zwischenzeitlich liegt folgende Antwort der Fachverwaltung zu den Nachfragen bezüglich der Ampelschaltung vor:

 

Die Einmündung wurde im Zuge des Projekts "ACCorD" signaltechnisch überarbeitet. Da der Knoten mit der Besonderheit einer ungesicherten Fußgänger- und Radfahrerfurt versorgt war, wollte der Veranlasser (Landesbetrieb Straßenbau.NRW) die Sicherheit verbessern. Durch die Spursignalisierung für Abbiegende wurden zum einen die Furt und zum anderen auch der Linksabbiegeverkehr von der Haupt- in die Nebenrichtung signaltechnisch gesichert. Die Stadt Aachen hatte den Vorschlag als zuständige Anordnungsbehörde unterstützt.

 

Die zeitabhängige Teilabschaltung eines dreifeldigen Signalgebers ("rot-gelb-grün") ist technisch nicht möglich. Die sogenannte Signalsicherung erlaubt es nicht, eine Signalgruppe nur auf "dunkel" oder auf "gelb blinken" zu schalten. Die Schaltzeiten werden automatisch überwacht und wenn die überwachten Rotlampen nicht die vorgegebenen Mindestrotzeiten zeigen, schaltet sich die Anlage komplett ab. Eine Änderung auf einen zweifeldigen Signalgeber ("Diagonalgrün") ohne Rotlicht wird lehnt der Verwaltung ab, da bei Abwägung aller Planungselemente grundsätzlich gilt, dass die Verkehrssicherheit der Verkehrsteilnehmer*innen über die Leistungsfähigkeit und - wie in diesem speziellen Fall - den Komfort zu stellen ist (VwV-StVO, Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung, Abschnitt A, zu § 39-43).

 

 

Herr Bezirksvertreter Kuckelkorn (SPD) stellt fest, dass weder bezüglich der Kreuzung, noch bezüglich der Ampelanlage eine Beteiligung oder Information der Bezirksvertretung erfolgt ist.

 

Herr Bezirksvertreter Kehr (CDU) zeigt Unverständnis für die Änderung der Ampelanlage. Er bittet um Prüfung, im Hinblick auf Zweiradfahrer, die von der Linksabbiegerampel nicht erfasst werden, wie diese Situation verbessert werden kann. In diesem Zusammenhang gibt er zu bedenken, dass die längeren Wartezeiten außerdem zu einem vermehrten Abgasausstoß führen.

 

 

 

 

 

Herr Sch. weist auf den dringenden Handlungsbedarf hinsichtlich der Lärmbelästigung an der Kohlscheider Straße hin. Er macht dafür die zu niedrige Lärmschutzwand verantwortlich und bittet die Politik bezüglich einer Verbesserung mit dem Land in Verhandlungen zu gehen.  Aus seiner Sicht würde nur eine Erhöhung der Lärmschutzwand einen Effekt erzielen, statt weiterer Geschwindigkeitsmessungen in dem betroffenen Bereich. Er appelliert daher an die Verwaltung, die verwendeten Gelder gezielt zur Ursachenbehebung einzusetzen. Bei den Planungen zum Bau der neuen Umgehungsstraße Richtericher Dell sollte die Lärmschutzwand mitberücksichtigt werden.

Der Beitrag wird zur Kenntnis genommen und an die zuständige Fachverwaltung weitergeleitet.

 

 

Herr Ph.-L., Bürgerinitiative Richtericher Dell, verweist auf die Anfrage aus Tagesordnungspunkt 10, wonach die Bodenbeschaffenheit des Neubaugebietes im Hinblick auf die Entwässerungsmöglichkeiten thematisiert wird. Er weist darauf hin, dass diese Frage seitens der Bürgerinitiative seit dem Jahre 2012 aufgeworfen wird. Dazu führt er aus, dass in der Bezirksvertretungssitzung am 13.06.2012 laut Sitzungsprotokoll Herr Dr. Kuhrt-Lassay die Frage stellte, ob die Entwässerung des geplanten Baugebietes Richtericher Dell geklärt sei. Die Verwaltung antwortete darauf, dass alles geklärt sei, die Böden seien geeignet und ausreichend. Aufgrund dieser Antwort und des Gutachtens Masterplan 2006 „Wasser“ wurde in derselben Sitzung beschlossen, die Planungen zur Bebauung der Richtericher Dell fortzuführen und zudem die Flächennutzungsplan- und Bebauungsplanverfahren mit einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung 2013 einzuleiten.

Er fragt, wann dieses Gutachten der Bürgerinitiative zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt wird.

 

Frau Prenger-Berninghoff, Fachbereich Stadtentwicklung, Planung und Mobilitätsinfrastruktur der Stadt Aachen, erklärt, dass im Bebauungsplanverfahren im Rahmen der Offenlage alle der Planung zugrunde liegenden Unterlagen, unter anderem das Gutachten, der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden.

 

Herr Ph.-L. äußert sein Unverständnis darüber, dass das Gutachten nicht veröffentlicht wird. Aus Sicht der Bürgerinitiative ist die Problematik der Entwässerung noch nicht geklärt. Dabei verweist er auf eine Stellungnahme des Geologischen Instituts, das die Böden in dem Gebiet Richtericher Dell zur Versickerung für nicht geeignet erkläre.

 

Frau Prenger-Berninghoff stellt klar, dass der Anstoß zur Planung eines neuen Wohngebietes nach dem Bedarf nach Wohnraum erfolgt. Aufgrund von Flächenmangel stellt die Fläche des Gebietes Richtericher Dell die letzte große Wohnungsbaureserve im Stadtgebiet Aachen dar.

Im Rahmen der Planung des Wohngebietes erfolgt dann eine Prüfung der Eignung des Bodens. Es wurde diesbezüglich eine entsprechende Behördenbeteiligung durchgeführt, die dem Bauvorhaben zugestimmt haben.

Bezüglich der Veröffentlichung des Gutachtens verweist sie auf den vorgeschriebenen Ablauf eines Bebauungsplanverfahren, bei dem die Veröffentlichung von Gutachten bei der Offenlage erfolgt.

 

Herr M., ebenfalls ein Vertreter der Bürgerinitiative Richtericher Dell, stellt die gleiche Frage wie Herr Ph.-L. und fordert Einsicht in das Gutachten.

 

Frau Prenger-Berninghoff betont nochmals, dass zur Gleichbehandlung aller Bürger*innen und Interessenvertretungen alle Unterlagen zum gleichen Zeitpunkt – nämlich erst bei der Offenlage - veröffentlicht werden.

Herr M. fragt nach, ob dies für alle Gutachten gelte. Seines Erachtens seien alle Gutachten, bis auf das oben bezeichnete Gutachten, bereits veröffentlicht.

Frau Prenger-Berninghoff wird diese Frage klären und schriftlich beantworten.

 

Herr Bezirksbürgermeister Meyers stellt klar, dass für die Bezirksvertretung Transparenz und Beteiligung der Bürger*innen an erster Stelle stehen.

Er bedankt sich für die rege Teilnahme und die Beiträge der Bürger*innen.