09.03.2021 - 12 Satzung der Stadt Aachen über die Erhebung von ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

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Beschluss:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen zur Abmilderung der pandemiebedingten wirtschaftlichen Folgen für Familien befristet für das Kita-Jahr 2021/2022 die mit Ratsentscheid vom 17.06.2020 getroffenen Beitragsabsenkungen für die Inanspruchnahme der Förderung von Kindern in Kindertagespflege im Sinne des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz)

  1. für Einkünfte bis 40.000 € keine Beiträge zu erheben  und
  2. für Einkünfte zwischen 40.000,01€ und 54.000€ nur den halben Beitrag (abgerundet halbiert) auf Grundlage der mit der 4.Änderungssatzung beschlossenen Beitragstabelle zu erheben,

zu verlängern.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:

Einstimmig.