09.03.2021 - 12 Satzung der Stadt Aachen über die Erhebung von ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Gremium:
- Kinder- und Jugendausschuss
- Datum:
- Di., 09.03.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen zur Abmilderung der pandemiebedingten wirtschaftlichen Folgen für Familien befristet für das Kita-Jahr 2021/2022 die mit Ratsentscheid vom 17.06.2020 getroffenen Beitragsabsenkungen für die Inanspruchnahme der Förderung von Kindern in Kindertagespflege im Sinne des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz)
- für Einkünfte bis 40.000 € keine Beiträge zu erheben und
- für Einkünfte zwischen 40.000,01€ und 54.000€ nur den halben Beitrag (abgerundet halbiert) auf Grundlage der mit der 4.Änderungssatzung beschlossenen Beitragstabelle zu erheben,
zu verlängern.