15.06.2021 - 9 Übernahme des Trägeranteils bei Einrichtung von...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Zusätze:
- Die Unterlagen werden nachgereicht.
- Gremium:
- Kinder- und Jugendausschuss
- Datum:
- Di., 15.06.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Beschluss:
- vertagt
Beratung
Herr Pauls, Herr Kreutz und Frau Fischer (AWO) nehmen aufgrund von Befangenheit weder an der Beratung noch an der Abstimmung teil. Coronabedingt dürfen sie allerdings am Beratungstisch verbleiben.
Herr Tillmanns betont, es sei richtig und gut, diese Thematik im Ausschuss zu behandeln. Der erwartete Dissens zwischen der Haltung der Verwaltung der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 KiTas und Tagespflege (AG) hinsichtlich der Trägeranteilübernahme bei strukturellen Überbelegungen zeige sich in der vorab versandten Stellungnahme der AG (s. Anlage). Er sehe sich nicht in der Lage, in der heutigen Sitzung eine Entscheidung zu treffen, ob der Trägeranteil auch für diese Überbelegungsart durch die Stadt Aachen übernommen werden solle oder nicht. Er bittet daher die Verwaltung um eine Darstellung der möglichen Mehrkosten, wenn die Stadt Aachen den Trägeranteil für sämtliche, bestehenden strukturellen Überbelegungen in den KiTas freier Träger übernehmen würde und ob hierfür eine Deckungsmöglichkeit im Haushalt bestehe. Seiner Ansicht nach müsse heute keine Entscheidung getroffen werden, er bittet jedoch um Wiederaufnahme der Vorlage am 24.08.2021.
Frau Schmitt-Promny schließt sich Herrn Tillmanns an und bittet um eine Kostendarstellung bis zur nächsten Sitzung. Sie könne nicht nachvollziehen, aus welchem Grund sich die Verwaltung zur Trägeranteilübernahme bei den optionalen und anlassbezogenen, unterjährigen Überbelegungen bereit erkläre, nicht jedoch bei den strukturellen Überbelegungen. Die freien Träger würden sich mit der Überbelegung von Betreuungsgruppen dazu bereit erklären, Kindern einen Platz anzubieten und den bestehenden Bedarf abzumildern. Dies sei auch im Interesse der Stadt als öffentlicher Jugendhilfeträger. Diese Bereitschaft dürfe jedoch nicht zu einer finanziellen Belastung bei den Trägern führen, daher könne sie das Votum der AG § 78 nachvollziehen.
Sie betont allerdings, dass die Möglichkeit der Überbelegungen immer nur eine Übergangslösung darstellen und sich nicht zu einem Dauerzustand in den KiTas etablieren dürfe. Daher sei es ihrer Ansicht nach richtig, wenn die Überbelegungen jährlich gesondert beschlossen werden würden.
Herr Küppers schließt sich den Vorrednern an.
Frau Scheidt dankt den freien Trägern für ihre Bereitschaft, Plätze in ihren Einrichtungen überzubelegen. Sie schlägt vor, die Vorlage komplett auf die Sitzung am 24.08.2021 zu vertagen. Hierüber herrscht Einvernehmen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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209,2 kB
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