24.08.2021 - 8 Einführung in die Veränderung SGB VIII

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Beratung

Frau Drews, Leiterin der Abteilung Jugend, stellt anhand einer Power-Point-Präsentation (s. Anlage zur Niederschrift) die wesentlichen Aspekte der zum 10.06.2021 in Kraft getretenen Fassung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (SGB VIII) vor.

 

Frau Scheidt dankt Frau Drews für den ausführlichen und aufschlussreichen Vortrag. Zwar habe bereits viel erreicht werden können aber dennoch seien einige Fragen, insbesondere zur Finanzierung, noch ungeklärt. Sie könne nicht nachvollziehen, dass die Bundesregierung beabsichtige, diese erst in 2027 zu besprechen.

 

Frau Braun-Kurzmann schließt sich Frau Scheidt an und stellt fest, dass die Reformierung des Gesetzes während der Corona-Pandemie scheinbar von der Öffentlichkeit unbemerkt erfolgt sei. Fraglich sei nun, wie die Akteure vor Ort mit den Regelungen verfahren sollen. Auch im Kinder- und Jugendausschuss müsse eine Verständigung erfolgen. Sie erkundigt sich daher, ob zu diesem Zwecke die Einrichtung entsprechender Arbeitsgruppen sinnvoll sein könnten. Ebenso erkundigt sie sich danach, ob bereits Arbeitshilfen für Jugendhilfeausschüsse veröffentlicht worden seien.

Frau Drews sichert zu, die Frage nach der Arbeitshilfe zu recherchieren.

 

Herr Kreutz hebt hervor, dass die Reform eine noch engere und gut aufeinander abgestimmte Zusammenarbeit der Akteure auf vielen Ebenen erfordere. Aachen sei seiner Ansicht nach bereits gut aufgestellt, aber dennoch werfe die Reform mehrere Lücken auf. Positiv sei, dass nun auch Jugendliche über 18 Jahre systematischer in den Blick genommen würden, die ansonsten aus dem Fördersystem der Kinder- und Jugendhilfe fallen könnten, obwohl diese zum Teil noch weiterhin einen Unterstützungsbedarf hätten. Bei allen Akteuren in der Kinder- und Jugendhilfe würden mehr personelle Ressourcen benötigt, um die Arbeit bewältigen und den Ansprüchen gerecht werden zu können. Diese müsse allerdings auch finanziert werden, daher sei er erschrocken darüber, dass die Finanzierung zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht eindeutig geregelt sei. Daher seien frühe Abstimmungen notwendig, wie dies gemeinsam bewältigt werden könne.

 

Frau Schmitt-Promny berichtet, dass es viele Diskussionen um die Reform gegeben habe. Unter anderem aus dem Bereich der Eingliederungshilfe habe es Widerstände gegeben. Auch wenn wichtige Finanzierungsfragen noch nicht geklärt seien, lobt sie, dass der Kinderschutz insgesamt einen höheren Stellenwert erhalten habe. Ihrer Ansicht nach müsse die jetzige Situation als Prozess angesehen werden, der gemeinsam bestritten und ausgelotet werde. Die Auseinandersetzung mit den Regelungen gehöre auch in die Arbeit der Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII.

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Anlagen