02.11.2021 - 5 Förderprogramm "Aufholen nach Corona"; Umsetzun...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Frau Scheidt und Frau Griepentrog begrüßen Frau Pautsch aus dem Team Planung des Fachbereiches Kinder, Jugend und Schule. Frau Pautsch stellt anhand einer Powerpoint-Präsentation (s. Anlage zur Niederschrift) einen Gesamtüberblick über das Förderprogramm und die möglichen Varianten zur Umsetzung des Schulträgerbudgets vor. Sie weist auf einen zu Beginn der Sitzung ausgelegten Antrag des Sozialwerks Aachener Christen hin, welcher erst im Nachgang zum Vorlagenversand eingegangen sei (s. Anlage zur Niederschrift). 

 

Frau Griepentrog dankt Frau Pautsch für die Ausführungen und weist darauf hin, dass mit der Vorlage auch der Antrag zur Tagesordnung der SPD-Fraktion abgedeckt worden sei.

 

Herr Hellmann dankt Frau Pautsch ebenfalls für den Vortrag. Mit dem Antrag habe die SPD-Fraktion eine gerechte Verteilung des zusätzlichen Schulträgerbudgets verfolgt. Seiner Ansicht nach hätten insbesondere die Kinder und Jugendlichen Beeinträchtigungen durch die Pandemie erfahren. Daher sei es ermutigend, dass das Land zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung stelle. Die SPD-Fraktion stimme der Variante 2 zur Verteilung zu. Auch wenn zusätzliches OGS-Personal ebenfalls sinnvoll sei, so stünden die Fördermittel nur für einen kurzen Zeitraum zur Verfügung und es sei fraglich, wie das dann gewonnene Personal weiter finanziert werden solle. Darüber hinaus bezweifle er, dass kurzfristig neue Kräfte gewonnen werden könnten.

 

Herr Fischer schließt sich Herrn Hellmann an und stimmt ebenfalls für die Variante 2. Die Schulen könnten die individuellen Bedarfe ihrer SuS am besten einschätzen. Er weist darauf hin, dass nicht nur das Aufholen kognitiver Defizite sondern auch Maßnahmen für das Erlernen sozialer Kompetenzen von Bedeutung seien.

 

Herr Auler erläutert, dass die CDU-Fraktion ebenfalls die Variante 2 befürworten würde, allerdings mit einer Ergänzung. Wie der Vorlage zum nachfolgenden TOP Ö6 zu entnehmen sei, benötige der Fachdienst schulpsychologischer Dienst zusätzliche 1,8 Stellen zur Bewältigung der Herausforderungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Dies sei auch durch ein Gutachten belegt. Bei Berücksichtigung dieser 1,8 Stellen im regulären Stellenplanverfahren würden diese nicht vor Herbst 2022 eingerichtet werden. Daher schlägt die CDU-Fraktion vor, rund 150.000 Euro des Schulträgerbudgets für die außerplanmäßige und kurzfristige Einrichtung dieser Stellen zu verwenden und den zuständigen Personal- und Verwaltungsausschuss hierum zu bitten. Er beantragt daher die Erweiterung des Beschlussvorschlages.

 

Frau Heider dankt der Verwaltung für die Berücksichtigung der Sozialindexierung und schließt sich ebenfalls der Variante 2 an. Sie unterstützt den Vorschlag der CDU, erkundigt sich aber danach, ob dies in der Form möglich sei. Die Variante 3 sei ihrer Ansicht nach auch reizvoll gewesen, die Aufstockung des OGS-Personals solle allerdings generell im Rahmen der Haushaltsberatungen berücksichtigt werden.

 

Frau Schmitt-Promny freut sich über das einvernehmliche Votum im Ausschuss und schließt sich den bisherigen Ausführungen an. Die außerplanmäßige Einrichtung der 1,8 Stellen halte sie für sinnvoll, allerdings müsse der Einsatz der Kräfte gezielt und an den Bedarfen der Kinder erfolgen.

 

Herr Hellmann empfindet den Vorschlag als interessant, jedoch habe dieser nicht im Vorfeld in den Fraktionen besprochen werden können. Er macht darauf aufmerksam, dass nach der Verwendung der 150.000 Euro nur noch Restmittel in Höhe von rund 300.000 Euro zur Verfügung stünden. Daher sei es sinnvoll, die hierüber eingestellten Fachkräfte auch dauerhaft in den Stellenplan zu überführen.

 

Frau Griepentrog kann die Sorge von Herrn Hellmann nachvollziehen. Sie weist jedoch darauf hin, dass die Ausschreibung und Besetzung der nun außerplanmäßig einzurichtenden Stellen frühestens in ein paar Monaten erfolgen könne. Somit würde dann auch nur die anteilige Summe der 150.000 Euro benötigt.

 

Herr Brötz bekräftigt die Erläuterungen von Frau Griepentrog. Die 1,8 Stellen seien ohnehin bereits Bestandteil des regulären Stelleneinrichtungsportfolios, welches dem Personal- und Verwaltungsausschuss im Januar vorgelegt werde. Insofern würden nur noch knapp 100.000 Euro zur Überbrückung des Zeitraums bis August 2022 benötigt.

 

Frau Griepentrog bedauert, dass nach wie vor keine weiteren Informationen der Landesregierung zur Verwendung der Bildungsgutscheine vorlägen. Um eine Sondersitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung zu vermeiden, schlägt sie eine Ergänzung des Beschlussvorschlages dahingehend vor, die Gutscheine analog zum Schulträgerbudget gemäß der Variante 2 zu verteilen.

 

Der Kinder- und Jugendausschuss stimmt über den Beschlussvorschlag der Vorlage ab.

 

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung stimmt über den ergänzten Beschlussvorschlag ab.

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Beschluss:

  1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

 

  1. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und

 

  1. beschließt die Förderung des Antrags des Sozialwerks Aachener Christen in Höhe von 11.869 Euro aus dem Schulträgerbudget,
  2. beschließt einen Teil des Schulträgerbudgets zur Überbrückungsfinanzierung der 1,8 Stellen für den schulpsychologischen Dienst der Stadt Aachen zu verwenden,
  3. empfiehlt dem zuständigen Personal- und Verwaltungsausschuss die außerplanmäßige Einrichtung dieser 1,8 Stellen zum nächstmöglichen Zeitpunkt,
  4. beschließt die Verteilung des verbleibenden Schulträgerbudgets der Stadt Aachen gemäß Variante 2 der Vorlage,
  5. beschließt die Verteilung der Bildungsgutscheine analog der Verteilung des verbleibenden Schulträgerbudgets der Stadt Aachen gemäß Variante 2 der Vorlage.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:

Einstimmig.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen