02.11.2021 - 13 § 48 KiBiz Zuschuss zur Flexibilisierung der Be...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Schmitt-Promny führt aus, dass die Thematik der Flexibilisierung von Betreuungszeiten in Kindertageseinrichtungen die betreffenden Akteure und die Politik bereits seit einigen Jahren begleite. Sie sei besorgt gewesen, wie eine Flexibilisierung ausgelegt und umgesetzt werden könnte. Daher sei sie nun erfreut über die in der Vorlage beschriebenen Vorgehensweise, da nicht allgemein Öffnungs- und/oder Betreuungszeiten angepasst, sondern die Maßnahmen unmittelbar an die Bedarfe der Eltern geknüpft werden sollen. 

 

Frau Scheidt betont, dass trotz der Flexibilisierungsmöglichkeiten nach wie vor der – auch von der Politik beschlossene – Grundsatz in Aachen gelte, dass kein Kind mehr als 45 Wochenstunden in einer Kindertageseinrichtung betreut werden solle.

 

Herr Schäfer verweist auf die Information in der Vorlage, wonach bei insgesamt 12 Trägern der freien Jugendhilfe Eltern einen Bedarf nach verlängerten Öffnungszeiten angemeldet hätten, allerdings nur bei 3 städtischen Einrichtungen. Er erkundigt sich nach dem Zustandekommen dieses Ungleichgewichtes.

 

Frau Traeger erläutert, dass bei den städtischen Einrichtungen bereits im Vorfeld der entsprechenden Verankerung im Kinderbildungsgesetz (KiBiz) Flexibilisierungen angeboten worden seien, beispielsweise verlängerte Öffnungszeiten im Zeitfenster 7 bis 18 Uhr. Nachdem allerdings festgestellt worden sei, dass das Angebot nicht wahrgenommen werde, sei dieses auch sukzessive wieder abgebaut worden. Es bestehe keine Ablehnung gegenüber den Bedarfen der Eltern, jedoch würden sowohl diese als auch die tatsächliche Inanspruchnahme der Angebote geprüft.   

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Beschluss:

Der Kinder- und Jugendausschuss

  1. nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und
  2. beauftragt die Verwaltung in Abänderung des Beschlusses vom 25.08.2020 ab dem Kindergartenjahr 2021/2022 grundsätzlich Förderungen gemäß § 48 KiBiz entsprechend den Erläuterungen zur Vorlage, im Rahmen der verfügbaren Mittel und vorbehaltlich der zusätzlichen kommunalen Mittel im Rahmen der Haushaltsbeschlussfassung vorzunehmen.
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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:

Einstimmig.

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Anlagen zur Vorlage