10.12.2020 - 9 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Straße...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Datum:
- Do., 10.12.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift freigegeben)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- E 18 - Aachener Stadtbetrieb
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Ratsherr Blum berichtet aus der Bezirksvertretung Brand und erläutert den dort gefassten Änderungswunsch bezüglich der Herausnahme der Straßen Beckerstraße und Wendelinstraße aus dem Stichstraßen- Negativkatalog. Der sachkundige Bürger Schmitz-Reiber erläutert die Bitte aus der Bezirksvertretung Haaren, die Winterwartung in der Kleinheidstraße beizubehalten.
Ratsherr Tillmanns will die Änderungssatzung mittragen, wenn klar sei, dass die jeweiligen Hauptstraßenzüge in der bestehenden Reinigungsklasse verblieben und nur die Stichstraßen herausgenommen würden. Er regt an, dass die Straßenabschnitte hausnummernscharf benannt werden sollen. Außerdem bittet er um eine explizite Information der Bürgerinnen und Bürger.
Herr Lennartz, Geschäftsbereichsleiter Abfallwirtschaft und Stadtreinigung, erläutert, dass nur die Stichstraßen als Annex zum Hauptstraßenzug, nicht jedoch der Hauptstraßenzug selbst, aus der Reinigungsleistung herausgenommen wird. Die Klassifizierung der Straßen würde jedes Jahr optimiert und in diesem Zusammenhang Kleinststraßen in den Negativkatalog aufgenommen.
Ratsherr Blum hält dies für die Bürgerinnen und Bürger nicht nachvollziehbar und unterstützt daher den Vorschlag, Hausnummern in den Straßenkatalog aufzunehmen.
Herr Lennartz verweist auf den damit verbundenen Verwaltungsaufwand, den Umstand sich durch Neubauten verändernden Bestandes und auf die bereits im Grundbesitzabgabenbescheid enthaltenen Informationen hinsichtlich der Reinigung und Winterwartung.
Die Ausschussvorsitzende, Ratsfrau Parting, regt an, den Begriff „Stichstraße“ in der Satzung näher zu erläutern.
Ratsfrau Eschweiler befürwortet eine weitergehende Erläuterung und regt den frühzeitigen Austausch mit den politischen Vertretern der Bezirke an, bevor eine Satzungsänderung nach fachlicher Einschätzung der Verwaltung in die politischen Beratungen eingebracht wird.
Herr Lennartz verweist ergänzend auf die Einheitlichkeit der Straßenklassifizierung anhand objektiver Maßstäbe und Kriterien.
Nach eingehender Diskussion spricht sich der Ausschuss dafür aus, dass die Verwaltung eine angemessene individuelle Information der Grundstückseigentümer zu möglichen Änderungen der zugeordneten Reinigungsklasse sicherstellen solle.
Beschluss:
Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Aachen, die vorgelegte 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen unter Berücksichtigung der Empfehlungen der Bezirksvertretung Aachen Haaren und Aachen Kornelimünster/Wahlheim zur Beibehaltung der Reinigungsklassen für die Kleinheidstraße und den Cyprianusweg zu beschließen.
Die Verwaltung wird einstimmig beauftragt, von Änderungen betroffene Grundstückseigentümer über ein Anschreiben zu informieren, bestenfalls bereits zusammen mit dem Grundbesitzabgabenbescheid 2021.