10.12.2020 - 5 Bericht der PKF Fasselt Partnerschaft mbB Wirt...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Do., 10.12.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift freigegeben)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- E 18 - Aachener Stadtbetrieb
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Frau Lickfett (Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PKF Fasselt) erläutert den Bericht zum Jahresabschluss 2019 anhand einer Präsentation.
Die sachkundige Bürgerin Oidtmann bedankt sich für die Ausführungen. Zur Anlage 5.8 des Berichtes bittet sie um Auskunft, wie der Aachener Stadtbetrieb den Abbau der Rückstellungen bezüglich des Urlaubs und der Gleitzeitstunden plant. Der Betriebsleiter, Herr Thalau, erläutert, dass der Stadtbetrieb bemüht sei, die tariflichen Beantragungs- und Verfallsfristen der Urlaubsansprüche einzuhalten. Auch die Gleitzeitstunden würden den tariflichen und städtischen Regularien und Kappungsgrenzen unterliegen. Durch betriebliche Notwendigkeiten, fortlaufende Arbeitsunfähigkeit oder Abwesenheitszeiten wie z.B. Elternzeit sei es jedoch nicht immer möglich, vorhandene Guthaben bis zum Jahresende vollständig in Anspruch zu nehmen.
Die sachkundige Bürgerin Oidtmann, hinterfragt zu Anlage 5.4 des Berichtes, welcher Kunde konkret von Insolvenz betroffen sei. Frau Hedrich, Geschäftsbereichsleitung Finanzen und Controlling, benennt den Verwerter von Elektrogeräten.
Die sachkundige Bürgerin Oidtmann vermisst im Prüfbericht Informationen zu ggf. vorhandenen Handkassen. Der Betriebsleiter, Herr Thalau, weist darauf hin, dass hierzu Prüfungen durch den städtischen Fachbereich Rechnungsprüfung erfolgen.
Die sachkundige Bürgerin Oidtmann bittet sodann um Erläuterung, warum kein Quartalsbericht über das 4. Quartal 2019 erstellt würde, zumal der Bericht über den Jahresabschluss erst so spät im Jahr 2020 vorgelegt werde. Der Betriebsleiter, Herr Thalau, erläutert, dass bisher von der Vorlage eines Quartalsberichtes für das 4. Quartal abgesehen wurde, da der Bericht über den Jahresabschluss Auskunft über das Ergebnis des Geschäftsjahres gibt. Falls dies gewünscht sei, könne der Stadtbetrieb künftig einen Bericht über das 4. Quartal dem Ausschuss vorlegen. Die Beauftragung zur Durchführung des Jahresabschlusses lege der Stadtbetrieb bewusst auf einen Zeitraum in der 2. Jahreshälfte, da die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften dann günstigere Konditionen anböten.
Beschluss:
.
Der Betriebsausschuss des Aachener Stadtbetriebes empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den Jahresabschluss 2019 des Aachener Stadtbetriebes mit folgenden Beträgen festzustellen:
Bilanzsumme 28.718.980,03 Euro
Jahresgewinn 1.727.321,20 Euro
Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen weiterhin, den Lagebericht festzustellen.
Der Betriebsausschuss entscheidet gemäß § 5 Abs. 5 Satz 2 EigVO NRW über die Entlastung der Betriebsleitung.
Der Betriebsausschuss des Aachener Stadtbetriebes beschließt, dem Betriebsleiter die Entlastung für das Wirtschaftsjahr 2019 zu erteilen
Jahresabschluss und Lagebericht sind Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschrift beigefügt.
Nach Abstimmung mit dem Fachbereich Finanzsteuerung ist der Jahresgewinn in Höhe von 1.727.321,20 Euro der allgemeinen Rücklage des Betriebes zuzuführen. Die Zuführung erfolgt vorbehaltlich einer Verrechnung mit den Gebührenhaushalten Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Friedhofswesen nach Ermittlung der jeweiligen Wirtschaftsergebnisse.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
716,4 kB
|