11.03.2021 - 6 Raum und Flächenbedarf an Grundschulen

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Kaldenbach stellt den Beurteilungsrahmen für die Raumsituation in der Primarstufe anhand einer Power-Point-Präsentation (s. Anlage) vor, welche auch bereits vorab an die Ausschussmitglieder versandt worden ist.

Das Raumorientierungsprogramm sei ein Ergebnis der Aufträge der Schulpolitik nach Vorstellung des Schulentwicklungsplans für den Primarbereich am 04.06.2020. Es werde bewusst nicht als Raumprogramm betitelt, da die Schulen in Aachen zum Teil sehr unterschiedlich seien und somit individuell betrachtet werden müssten. Die Verwaltung habe die Stellungnahmen der Schulleitungen zum SEP Primar und die vorhandenen Räume und Flächen umfassend geprüft, steigende Bedarfe in Abhängigkeit von Zügigkeiten einbezogen sowie die multifunktionale Nutzung von einzelnen Raumtypen (wie beispielsweise Mehrzweck- oder OGS-Betreuungsräume) berücksichtigt. Das Ziel sei die Erstellung einer einheitlichen Bewertungsgrundlage für die Bedarfsermittlung der Schulen gewesen. Er betont, dass kein Kind den ganzen Tag im selben Raum verbringen müsse. Auch nicht multifunktionale hinterlegte Räume, wie beispielsweise Klassenräume, könnten natürlich von unterschiedlichen Gruppen genutzt werden.

Zwar hätten manche Grundschulleitungen ergänzend individuelle Wünsche geäußert, gleichzeitig seien die Rückmeldungen der Grundschulleitungen in der Schulleiterkonferenz zum Programm positiv gewesen. Seiner Ansicht nach sei die Erstellung des Programms ein notwendiger Schritt gewesen, um die Handlungsbedarfe zu katalogisieren und zu priorisieren. Bei der Gestaltung konkreter Maßnahmen erfolge selbstverständlich eine individuelle Beteiligung der Schule und der Eltern.

 

Frau Wenzel dankt Herrn Kaldenbach für den Vortrag und werde dem Beschluss gerne zustimmen. Sie hofft, dass mit diesem Programm das künftige Planen anhand der tatsächlichen Bedarfe erleichtert und eine Bildungsgerechtigkeit ein stückweit geschaffen werde.

 

Herr Fischer schließt sich dem Dank an. Auch er habe bereits positive Rückmeldungen der Schulen erhalten. Er bittet allerdings darum, die folgenden Aspekte noch mit in die künftigen Überlegungen einzubeziehen: 1. Er bittet darum, ausreichend große Mensaräume einzuplanen, sodass die Essensausgabe in zwei Schichten – statt wie bislang in drei – erfolgen könne. 2. Aktuell würden noch einige Schulen weitere Besprechungsräume benötigen. 3. Weiterhin würden noch Ruheräume fehlen. Nicht nur Förderschulen, sondern auch Regelschulen mit Schwerpunkt auf gemeinsamem Lernen (GL) würden Ruheräume für Kinder mit emotional-sozialem Förderbedarf benötigen. Er bittet um erneute Präsentation des Programms und um eine Synopse im Sommer mit Priorität auf den Ausbau der Mensasituation.

 

Herr Winkler berichtet, dass die Thematik auch in der Elternschaft diskutiert werde. Grundsätzlich sei die Idee gut, allerdings vermisse auch er eine ausreichende Berücksichtigung der Besonderheiten von GL-Schulen. Eine richtungsweisende Studie mit dem Titel "Auf dem Weg zur schulischen Inklusion in Nordrhein-Westfalen“ finde er in den Ausführungen der Verwaltung nicht wieder. Die Studie empfehle auch die Einrichtung von GL-Räumen an Grundschulen. Weiterhin habe er die Unterbringung von Garderoben nicht finden können, ebenso wenig wie Personalräume für die Küchenkräfte. Allein aus Hygienegründen seien solche Personalräume notwendig. Er erkundigt sich daher danach, ob diese Elemente ebenfalls in die weitere Planung mit aufgenommen werden könnten.

 

Frau Griepentrog betont, dass das ursprüngliche Ziel des Ausschusses gewesen sei, einen gemeinsamen Bogen über die Raumsituation der Schulen zu spannen, um diese auf ein möglichst einheitliches Niveau anzupassen. Sofern die Ausführungen der Verwaltung nun von Seiten der Politik als lückenhaft bewertet würden, müsste das Programm abgelehnt werden. Ihrer Ansicht nach sei es jedoch nicht sinnvoll, an der jetzigen Stelle über jeden einzelnen Raum (-bedarf) zu diskutieren und sie warnt daher davor, einzelne Wünsche von Schulen in das Programm aufzunehmen. Sie schlägt vor, das vorgelegte Programm zu beschließen und die Grundschulen von der Verwaltung auf Grundlage des Beurteilungsrahmens prüfen und bewerten zu lassen. Nach Vorstellung des Ergebnisses und der Priorisierung könne die Politik ihre Bedenken einbringen und individuell nachsteuern.

 

Frau Keller und Herr Brantin danken der Verwaltung für die Ausführungen. Der Beurteilungsrahmen stelle eine gute Grundlage zur objektiven Prüfung der Sachlage dar.

 

Frau von Jakubowski schließt sich dem Dank an. Die Schulen seien mit dem Ergebnis zufrieden, gleichzeitig bestehe der Wunsch, dass das Gesamtergebnis kritisch betrachtet und in Einzelfällen anpasst werde.  

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Beschluss:

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung (ASW) nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung auf Grundlage des vorgestellten Raumorientierungsrahmen und  unter Einbindung des Gebäudemanagements und den erfolgten Rückmeldungen der Schulleitungen im Rahmen des SEP Primar eine schulindividuelle Bewertung der Raumsituation vorzunehmen. Diese soll dem Ausschuss mit einer Priorisierung der Handlungsbedarfe bis zum Sommer vorgelegt werden.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:

Einstimmig.

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Anlagen