26.08.2021 - 11 Mitteilungen der Verwaltung

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Beratung

Frau Schwier berichtet über die Anzahl der aktuell mit dem Corona-Virus infizierten Personen an den Aachener Schulen. Derzeit seien 78 Schülerinnen und Schüler an 53 Schulen positiv auf das Corona-Virus getestet. Es lasse sich kein massives Infektionsgeschehen feststellen und durch die Aufgabe der Cluster-Quarantäne müsse sich auch keine große Anzahl an Personen mehr in Quarantäne begeben, wenn es Einzelinfektionen gebe. Durch die flächendeckende Testpflicht an Schulen könnte jeder Fall schnell entdeckt und entsprechend gehandelt werden.

 

Herr Brötz weist auf einen ausgelegten Vermerk zum Förderprogramm „Aufholen nach Corona“ hin. Den ASW würde in erster Linie nur die erste Säule des Förderprogrammes betreffen, die übrigen Säulen würden eher den Bereich der Jugendhilfe berühren. Heute sei der Förderbescheid in Höhe von 1,85 Mio. Euro beim Fachbereich Kinder, Jugend und Schule eingegangen. Von diesen Mitteln würden mindestens 30 % an die Schulen selbst, 30 % in Form von Bildungsgutscheinen und 40 % an den Schulträger für übergreifende Maßnahmen, auch mit externen Bildungspartnern, ausgeschüttet. Die Verteilung der Mittel erfordere jedoch eine politische Entscheidung. Das Land habe vorgeben, in welcher Höhe jede einzelne Schule die Mittel zur direkten Verfügung erhalte. Da es sich dabei aber um einen Mindestansatz handele, bestehe hier für den ASW und die Verwaltung ein entsprechender Gestaltungsspielraum.

 

Frau von Jakubowski ergänzt, dass es auf der Internetseine des Schulministeriums eine Übersicht mit jeder Schule und dem entsprechenden Förderanspruch gebe.

 

Auf Nachfrage von Frau Heider bestätigt Herr Brötz, dass die jeweiligen Summen der unterschiedlichen Säulen des Programms in der ausgelegten Übersicht die jeweilige Gesamtfördersumme für die Stadt Aachen darstellen würde.

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Anlagen

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