30.09.2021 - 11 Sachstandsbericht zum Förderprogramm „Aufholen ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Opitz erkundigt sich nach der Art der Verteilung der Mittel der ersten Säule des Förderprogramms.

 

Herr Brötz erläutert, dass die Mittel aus dem Programm „Extra Geld“ genau definiert seien. 30 % stünden den Schulen direkt zur Verfügung, 40 % würden dem Schulträger zur Verfügung gestellt und weitere 30 % der Fördersumme würden in Form von Bildungsgutscheinen verteilt. Die Höhe der Fördersumme je Schule sei durch das Ministerium festgelegt worden. Über dieses Schulbudget könnten die Schulen frei verfügen. Zudem gäbe es noch Mittel zur Verwendung durch den Schulträger. Über die Verwendung dieses Budgets würde der ASW in einer Vorlage am 02.11. entscheiden. So sei es beispielsweise möglich, Teile des Schulträgerbudgets ebenfalls direkt den Schulen zur Verfügung zu stellen. Der Umgang mit den sogenannten Bildungsgutscheinen sei noch nicht abschließend in der Förderrichtlinie geklärt.

 

Herr Kaldenbach ergänzt, dass die Schulen selbst entscheiden sollten, für welche SuS eine intensive Förderung nötig sei, sodass Lernrückstände gezielt aufgeholt werden könnten. Die Bildungsgutscheine würden dann durch Schulen an die Familien ausgegeben werden. Das Ministerium sei scheinbar derzeit dabei, Bildungsanbieter zu zertifizieren, bei welchen die Gutscheine dann eingelöst werden könnten. Er gehe davon aus, dass Mitte Oktober weitere Informationen zum Verfahren bekannt gegeben werden. Die Verwendung des Schulträgerbudgets würde in der kommenden Sitzung dem ASW zur Entscheidung vorgelegt. Bis dahin werde ein Konzept zur Vorgehensweise seitens der Verwaltung erarbeitet. Das Programm „Extra Zeit“ laufe bereits seit Februar und es seien bislang viele Projekte von verschiedenen Trägern umgesetzt worden. Dabei handele es sich allerdings jeweils um Einzelanträge.

 

Herr Auler erkundigt sich, wie die Verwendungsnachweise für die Förderprojekte erfolgen müssen.

 

Herr Kaldenbach erklärt, dass nach jetzigem Stand ein vereinfachter Verwendungsnachweis vorgegeben sei. Die Stadt Aachen als Zuwendungsempfänger müsse die ordnungsgemäße Verwendung gegenüber dem Land erklären. Als Basis dafür werde im Vorfeld eine Erklärung der Schulen für die Verwendung der Budgets eingeholt. Für eine mögliche Prüfung sei eine transparente Dokumentation, und damit eine von dem städtischen Schulbudget getrennte Bewirtschaftung, notwendig. Auf Nachfrage von Herr Krause erklärt Herr Kaldenbach, dass den Ersatzschulen die Mittel sowohl für den Strang „Extra-Geld“ als auch den Strang „Extra-Personal“ durch die Stadt Aachen weitergeleitet würden. Hinsichtlich des Verwendungsnachweises würden die gleichen Anforderungen gelten.

 

Frau Griepentrog erläutert, dass die Fördersumme je Schule bei den privaten Schulen auf der Zuwendungsliste des Landes einen höheren Betrag ausweisen würde als bei den städtischen Schulen. Dies sei damit zu erklären, dass bei den privaten Schulen die Personalkosten ebenfalls gefördert würden. Bei den städtischen Schulen laufe die Förderung der Personalkosten direkt über das Land.

 

Frau Heider dankt der Verwaltung für die ausführlichen Erläuterungen. Sie bittet bei der Erarbeitung der Vorlage zur Verteilung des Schulträgerbudgets darum, möglichst eine sozialindizierte Verteilung anzustreben.

 

Herr Brötz erläutert, dass die Mittel bis zum 31.12.2022 verwendet werden müssten. Es bestehe also bereits jetzt die benannte zeitliche Umsetzungsproblematik. Daher könnte sich die Verwaltung nur auf bestehende sozialindizierte Kriterien, wie beispielsweise den Grundschulfonds, beziehen und keine neuen Kriterien entwickeln. Dies sei aus zeitlichen Gründen nicht machbar.

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Beschluss:

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage