09.09.2021 - 12 Datensouveränität von Kommunen

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

 Ratsherr Pilgram (Die Grünen) geht über zum nächsten Tagesordnungspunkt, zu dem eine ausführliche Vorlage gestellt wurde. Auf seine Frage nach Anmerkungen meldet sich Herr Bruch (Die Grünen), der eine Erweiterung des Beschlussvorschlags um eine Empfehlung der Veröffentlichung von Daten zur Unterstützung der großen Innovationskraft in Aachen vorschlägt. Daraufhin entsteht eine längere Diskussion.

 

Ratsherr Kiemes bedankt sich für die Vorlage, das Thema des ethischen Umgangs mit Daten sei sehr wichtig. Er halte es jedoch für fragwürdig, ob man diese Daten wirklich rausgeben soll. Denn auch Daten bspw. zur Müllentleerung erlaubten Rückschlüsse. Es sei wichtig, sich nicht nur damit zu befassen, was DSGVO-konform vertretbar, sondern auch damit, was ethisch vertretbar sei. Er würde den Vorschlag daher ungerne wie von Herrn Bruch vorgeschlagen erweitern. Erst sei grundsätzlich zu klären, welche Daten auch ethisch wirklich unbedenklich frei zur Verfügung gestellt werden könnten. Dr. Rohde (FDP) pflichtet ihm bei, er sehe es genauso. Man müsse vorsichtig sein mit dem pauschalen Begriff der Veröffentlichung. Es gebe da große Interessenslagen, zu schnelle Veröffentlichung führe zum Beispiel in der Wissenschaft zu Problemen. So könnten konkurrierende Wissenschaftler*innen zum Beispiel von veröffentlichten Forschungsergebnissen profitieren. Durch zu frühe Veröffentlichung verliere man die Datensouveränität. Er halte es für genau das richtige Vorhaben, zuerst die ethische Grundlage zu schaffen. Die Stadt Ulm verwende zum Beispiel viel weichere Formulierungen.

 

Frau Maria Meyer (Die Grünen) möchte klarstellen, dass es keineswegs die Intention der vorgeschlagenen Erweiterung des Beschlussvorschlags war, kein datenethisches Konzept zu entwickeln, sondern ihm eine grobe Richtung zu geben. Sie kenne in der Wissenschaft eher die gegenteilige Situation dessen, was Herr Rohde (FDP) zuvor beschrieb. So finde man aktuell nur die Daten von New York und nicht aus Aachen. Die Notwendigkeit, lange Anträge zu schreiben, behindere das an der Uni und in der Zivilgesellschaft vorhandene Innovationspotenzial enorm. Das gleiche gelte auch für andere Bereiche, zum Beispiel bei Unternehmen: Im Gegensatz zu Start-Ups könnten großen Firmen Daten viel leichter selbst erheben. Der Ausschussvorsitzende schlägt vor, die Politik in Form eines Arbeitskreises stärker in den Prozess der Strategieentwicklung einzubringen und hierzu einen Termin mit der Verwaltung zu machen.

 

Ratsfrau Annika Fohn (CDU) schlägt vor, sich die Zugriffszahlen des Open Data Portals anzuschauen. Herr Dödtmann (FB 11) antwortet, dies könne man machen, es sei aber nicht die Grundidee von Open Data. Das Open Data Portal richte sich nach dem Open Data Konzept, d.h. es darf kein Bezug zu Personen hergestellt werden können. Es gebe ein Konzept für den Zugriff auf Daten und man habe sich schon seit Jahren dem Gedanken verschrieben, dieses nicht zu hinterfragen. Wenn sich daraus Start-ups oder ähnliches entwickeln, sei das genau die Idee von Open Data. Anschließend weist er auf Open Data-Bar Camp in der nächsten Woche hin, bei dem genau hierzu der Anstoß gegeben werden solle. Ratsfrau Fohn (CDU) erläutert, es gehe nur darum, wie oft auf die Webseite zugegriffen wurde. Herr Dödtmann (FB 11) erklärt, dass Daten teilweise minütlich abgefragt werden, teilweise aber nur einmal jährlich. Wie oft sie aufgerufen wurden, sei schwer nachzuvollziehen. Im Moment gebe es noch kein Ranking der abgerufenen Daten. Dies könnte man aber erstellen. Ratsherr Kiemes (CDU) betont, er habe keinen Zweifel, dass nur ordentlich geprüfte Daten veröffentlicht werden. Das Thema heute sei ein Datenethik-Konzept. In Zukunft werde man so viele Daten abrufen können – Bauanträge etc. gehörten noch zu den harmlosesten Fällen. Hinzu komme die Sensorik. Heute machten das noch einige Spezialisten, zukünftig werde das sich verselbstständigen. Vor diesem Hintergrund mahnt er zu Vorsicht bei der Veröffentlichung von Daten über Checklisten hinaus. Man könne sich jedoch gerne im Rahmen eines interfraktionellen Arbeitskreises dazu austauschen. Herr Bruch (Die Grünen) zieht den Antrag in der Erwartung zurück, dass die politischen Fragen auf dem Wege eines entsprechenden Arbeitskreises geklärt werden. Der Beschlussvorschlag wird dementsprechend geändert. Ratsherr Pilgram (Die Grünen) bedankt sich bei den Anwesenden für die Diskussion. Das Thema werde den Ausschuss langfristig beschäftigen. Angesichts des enormen Anstiegs verfügbarer Daten brauche es dringend ethische und wirtschaftliche Kriterien. Er stellt den geänderten Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

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Einstimmiger geänderter Beschluss:

Der Ausschuss für Wissenschaft und Digitalisierung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt diese, einen möglichen Weg zur Erhöhung der kommunalen Datensouveränität und zur Erstellung eines Datenethikkonzeptes der Stadt Aachen in Kooperation aller beteiligten Fachbereiche und evtl. Partner*innen zu skizzieren und im Ausschuss erneut inklusive Finanzkonzept zur Entscheidung vorzulegen.
 

 

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