16.03.2021 - 2 Mitteilungen und Berichte: öffentlicher Teil

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Beratung

Frau Grehling berichtet, dass der Sollstand der Gewerbesteuer tagesaktuell bei ca. 178 Mio. Euro liege und somit dem Niveau aus dem Jahr 2018 entspräche. Das besagte Jahr hätte mit einem Ergebnis von ca. 195 Mio. Euro abgeschlossen, was zuversichtlich stimme, dass dies auch in diesem Jahr gelingen könne.

Sie habe verschiedene Anfragen erhalten bezüglich möglicher Anlagen bei der Greensill-Bank. Frau Grehling erläutert, dass von Seiten der Stadt Aachen keine Geschäfte mit der besagten Bank getätigt worden seien. Das Anlageportal der Stadt sei ohnehin begrenzt und beschränke sich auf gesondert erfasste Rückstellungsbildungen bzw. auf das Stiftungsvermögen und belaufe sich in der Summe auf 77,5 Mio. Euro. Den vergangenen Sitzungen des Finanzausschusses sei bereits zu entnehmen gewesen, dass die Liquidität vordergründig innerhalb des Stadtkonzerns verteilt werde. Allein bei der E.V.A. seien 46 Mio. Euro im Rahmen des Konzernfinanzierungskonzeptes angelegt. Weitere Anlagen, die in den Jahren 2023 bzw. 2024 ausliefen, würden sich auf zwei Banken beschränken: eine Landesbank sowie eine Bank, bei der eine Einlagensicherung bestehe. Aus dem Grunde sei das Risiko des Verlustes solcher Anlagen - anders als bei anderen Kommunen gegenwärtig zu beobachten - äußerst gering. Die konzentrierte und zentral bewirtschaftete Kreditaufnahme der Stadt erweise sich als sehr vorteilhaft.

 

Für die Haushaltsplanung relevant sei der Hinweis aus dem Fachbereich 61, dass für die Maßnahme „Ludwigsallee“ weitere Kostensteigerungen von rund 600.000 Euro zu konstatieren seien. Um diese zu decken, habe der FB 61 haushaltsneutrale Verlagerungen angeboten. Eine Entscheidung über diese Verlagerung könne am heutigen Tage nicht getroffen werden, da der fachlich zuständige Mobilitätsausschuss erst am 18.03.2021 tage. Weitere Informationen würden im Rahmen des Tagesordnungspunkts Haushaltsplanberatungen folgen.

 

Darüber hinaus weist Frau Grehling auf die Stellungnahme der IHK zum Haushaltsplanentwurf 2021 sowie auf ein Schreiben des Caritasverbands hin, in dem um eine Erhöhung des Zuschusses um 11.000 Euro im Rahmen der Rückführungsbegleitung von Migranten gebeten worden sei. Eine Anpassung würde ggf. in der laufenden Haushaltsbewirtschaftung erfolgen.

Hinsichtlich der Wirtschaftlichkeitsberechnung von Photovoltaik-Anlagen sei von Seiten des Gebäudemanagements ermittelt worden, dass eine Rentierlichkeit über einen Abschreibungszeitraum von 25 Jahren zweifellos festgestellt werden könne, voraussichtlich aber auch über einen Zeitraum von 20 Jahren. Eine vergleichende Angebotsermittlung bezogen auf ein zu vergleichendes Objekt, um zu eruieren, ob die Umsetzung von externen oder internen Akteuren wirtschaftlich sinnvoller sei, stehe noch aus. Auswirkungen auf die Haushaltsplanung seien damit nicht verbunden. Lediglich mit Verlagerungen wäre zu rechnen, wenn sich die Ausführung durch ein externes Unternehmen als wirtschaftlicher darstellen würde.