16.03.2021 - 4 Haushaltsplanberatungen 2021
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Finanzausschuss
- Datum:
- Di., 16.03.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Der Ausschussvorsitzende Herr Linden weist auf das Vorliegen des Dokuments „2. VN“ hin, welches mittlerweile auch in ALLRIS eingestellt sei. Des Weiteren sei der Beschlussvorschlag erweitert und den Ausschussmitglieder*innen in ausgedruckter Form ausgehändigt worden.
Frau Grehling erläutert mit Blick auf die enge, herausfordernde Zeitplanung, wie sich das Dokument zusammensetze und wie die Entwicklung der Haushaltsplanung abzulesen sei. Zunächst sei der Stand zur Einbringung des Haushaltsplanentwurfs abgebildet, gefolgt von der 1. Veränderungsnachweisung und der Zusammenfassung der in den Fachausschüssen getroffenen Beschlüssen sowie den Veränderungen aus der Verwaltung in der 2. Veränderungsnachweisung. Zwei kleinere Zahlendreher seien gegenüber den per E-Mail versandten Dateien zwischenzeitlich korrigiert worden, die jedoch nur informatischer Art seien und keine Änderungen der Ergebnisse zur Folge haben würden. Insgesamt schließe der Haushalt - vorbehaltlich der Annahme, dass keine weitergehenden Änderungen beschlossen würden - mit folgenden Quoten des Eigenkapitalverzehrs ab:
- 2021: 2,27%
- 2022: 4,83%
- 2023: 4,73%
- 2024: 4,82%
Die Beschlüsse und Nachmeldungen der Fraktionen seien berücksichtigt worden. Gegenüber diesen abgestimmten Werten müsse jedoch noch auf folgende Änderungen der Verwaltung hingewiesen werden: Beim Jobticket habe die Politik vorgeschlagen, den Preis für die Mitarbeiter*innen leicht anzuheben. Dies sei von der Verwaltung aus möglichen steuerrechtlichen Risiken jedoch abzulehnen. Vielmehr rechne man aufgrund der für das Personal gesunkenen Preise mit einer erhöhten Abnahmequote, was wiederum zur Folge habe, dass die haushalterischen Folgen gegenüber der Beschlussfassung der Politik unangepasst bleiben könnten. Der Vorschlag der Fraktionen, die Erhöhungen (Tarifsteigerungen) beim Theater nicht in der Haushaltsplanung zu berücksichtigen, sei nach Abstimmung mit dem Eigenbetrieb unter Berücksichtigung der Zielvereinbarung übernommen worden.
Des Weiteren sei noch auf die anstehenden Arbeiten zum Colynshof hingewiesen. Eine investive Einplanung im Stiftungsbereich könne entgegen der bisherigen Annahme aus Zuständigkeitsgründen nicht mehr aufrechterhalten werden. Vielmehr sei die Maßnahme nun vorsorglich konsumtiv als Sanierungsmaßnahme eingeplant worden. Die dadurch frei gewordenen investiven Mittel seien nunmehr für die nachgemeldete, verkehrssicherungspflichtige Maßnahme GGS Schwalbenweg genutzt worden. Weitere kurzfristige Anmeldungen aus dem Bereich Schule konnten aufgrund der engen Zeitplanung nicht mehr berücksichtigt werden.
Bei den Nachforderungszinsen für die Gewerbesteuer könne auf Basis der Ist-Ergebnisse und des aktuellen Sollstands eine Anhebung der Erträge um 300.000 Euro pro Jahr sowie eine entsprechende Entlastung des Haushalts gerechtfertigt werden.
Frau Grehling ergänzt, dass, anders als vom Personal- und Verwaltungsausschuss vorgesehen, nicht zwei Stellen für das Integrierte Klimaschutzkonzept (IKSK), hier: Energetische Sanierung, und eine für die Photovoltaikanlagen im Rahmen des Betriebskostenzuschusses an den E 26 berücksichtigt worden seien, sondern umgekehrt. Die entsprechenden Stellen in Bezug auf die Photovoltaik-Anlagen seien dabei aufgrund der festgestellten Rentierlichkeit der Maßnahme zuschussneutral, die IKSK-Stelle sei im Haushalt berücksichtigt.
Ferner seien beim Beschluss im Finanzausschuss noch die dem neuen Ausschuss für Digitalisierung und Wissenschaft (AWD) zugeordneten Produkte aufzunehmen.
Hinsichtlich der bereits eingangs der Sitzung erwähnten Kostensteigerung in Höhe von 600.000 Euro bei der Maßnahme Ludwigsallee sei von Seiten des betroffenen Fachbereichs 61 eine Deckung aus Kostenansätzen der Archäologie, aus zur Verfügung gestellten Mitteln im Rahmen des Radentscheids sowie einer Verlagerung der Maßnahme Nerscheider Weg angeboten worden. Der Nerscheider Weg würde ungeachtet dessen eine neue Asphaltschicht erhalten, wozu es auch mit dem Bezirksbürgermeister von Kornelimünster/Walheim bereits erste Gespräche gegeben habe. Entscheidend für die Umsetzung dieser haushaltsneutralen Verlagerung sei jedoch der Beschluss des fachlich zuständigen Mobilitätsausschusses in seiner Sitzung am 18.03.2021. Vorbehaltlich dieser Entscheidung könne eine Anpassung noch im Rahmen der laufenden Haushaltsplanung bis zur Verabschiedung im Rat am 24.03. erfolgen.
Insgesamt sei aus Sicht der Kämmerin festzustellen, dass der Haushalt mit den vorliegenden Zahlen zwar genehmigungsfähig sei, jedoch sei der Bewirtschaftungsspielraum in der Mittelfristplanung äußerst gering. Dies gelte es - auch vor dem Hintergrund politischer Zielsetzungen - für anstehende Haushaltsplanungen zu berücksichtigen.
Ergänzend weist Frau Grehling darauf hin, dass von Seiten der Bezirksregierung hinsichtlich der Nettoneuverschuldung abermals darauf hingewiesen worden sei, dass diese nicht überstrapaziert werden dürfe und man zusätzlich auch das Thema der Ermächtigungsübertragungen im Blick behalten müsse. Es müsse ein Auseinanderdriften der Kreditermächtigungen aus „alten“ Maßnahmen und tatsächlich zur Verfügung stehenden Mittel konstatiert werden. Eigentlich sehe das Gesetz vor, dass Maßnahmen nach höchstens zwei Jahren neu einzuplanen seien, sofern noch keine Mittel geflossen seien. Daraus leite sich die Aufgabenstellung ab, zu überprüfen, bei welchen Maßnahmen keine weitere Übertragung der Mittel in das nächste Haushaltsjahr mehr vorgenommen werden könne und folglich die Maßnahmen neu einzuplanen seien und somit eine neue Kreditermächtigung eingeholt werden müsse. Wenn man dazu noch die Maßnahmen, die gegenwärtig aufgrund der fehlenden Planungstiefe noch auf der „§ 13-Liste“ stünden, hinzurechne, sei offenkundig, welche Herausforderungen hinsichtlich der Investitionsplanung in den kommenden Jahren bestünden. Darüber hinaus seien stets konsumtive Folgelasten einzubeziehen. Die Bewirtschaftung des Haushalts im Jahr 2021 sei vor dem Hintergrund von übergeordneter Bedeutung.
In Bezug auf die vorgesehene Sonderrücklage verweist Frau Grehling auf die bereits bekannte Eigenkapitalaufstockung in Höhe von 3 Mio. Euro der SEGA. Die zusätzlichen 9,5 Mio. Euro seien noch zuordnungsbedürftig. Wie bereits bei der Einbringung des Haushaltsplanentwurfs am 16.12.2020 angekündigt, erfolge die konkrete Zuordnung der Rücklage zu Investitionsmaßnahmen im Rahmen von Jahresabschlüssen bzw. der anstehenden Haushaltsplanung.
Frau Göddenhenrich-Schirk (sachk. Bürgerin) möchte sich im Namen der Fraktion Die Grünen bei der Kämmerin und der Finanzsteuerung bedanken. Die Aufstellung des Haushaltsplans sei in von Corona geprägten Zeiten sicher eine besondere Herausforderung gewesen, die gut gelöst worden sei. Bedanken möchte sie sich auch bei allen anderen Beteiligten, insbesondere bei den anderen Fraktionen für die vielen Mühen und die konstruktive Zusammenarbeit. Der Haushalt trage insgesamt eine gute Handschrift, für die Grünen stehe selbstverständlich der Beitrag zum Integrierten Klimaschutzkonzept, der Sanierung von Gebäuden und die Förderung der freien Kultur im Vordergrund. Vor dem Hintergrund werde man dem Haushalt in der vorliegenden Form zustimmen und eine entsprechende Empfehlung an den Rat aussprechen.
Ratsherr Baal möchte sich dem Dank anschließen. Für die Verwaltung habe neben der Pandemie auch die späte Einbringung des Haushaltsplanentwurfs aufgrund der Kommunalwahl eine Problematik dargestellt. Das dennoch ein genehmigungsfähiger Haushalt entstanden sei, sei ein gutes Stück Arbeit der Verwaltung. Die Politik sehe sich in Sachen Haushaltsplanung eher als „Impulsgeber“. Rund 20 Mio. Euro einschließlich Mittelfristplanung seien in der Summe durch politische Beschlüsse hinzugekommen. Dies könne bei einem Haushaltsvolumen von über 1 Mrd. Euro pro Jahr eher als „i-Tüpfelchen“ angesehen werden. Die ruhige und konzentrierte Zusammenarbeit der Fraktionen bei den Haushaltsplanberatungen habe ebenfalls zur Genehmigungsfähigkeit des Haushalts beigetragen. Viele, aber leider nicht alle, Vorschläge der Fraktionen haben bei der Erstellung des endgültigen Plans Berücksichtigung finden können. In der Summe sei der Haushalt aus seiner Sicht zustimmungsfähig. Er hege nun die Hoffnung auf eine sachliche Zusammenarbeit auch in der Haushaltsführung. Die Basis dafür sei gelegt worden. Zur Wahrheit gehöre aber (leider) auch, dass sich das Volumen der Beschlüsse für 2021 nicht in den Folgejahren wiederholen ließe. Handlungsspielräume könnten folglich nur durch eine starke wirtschaftliche Erholung wiedererlangt werden. Andernfalls müsse man sich in den nächsten Jahren einschränken. Er sei diesbezüglich jedoch zuversichtlich, sofern es gelinge, die Form der Zusammenarbeit zu bewahren.
Auch Ratsherr Deumens möchte sich zunächst bei Frau Grehling und ihren Mitarbeitenden bedanken. Auch die Linken seien diesmal in einer anderen Situation gewesen als in den Vorjahren, als Beschlussvorschläge der GroKo stets angenommen worden seien, während die seiner Fraktion abgelehnt worden seien. Diesmal seien die Linken erstmalig in fraktionsübergreifende Haushaltsberatungen eingebunden worden. Die Erhaltung der Genehmigungsfähigkeit durch Unterschreitung der 5%-Grenze habe intensive Verhandlungen zwischen den Fraktionen, teilweise unter Einbeziehung der Kämmerin, erfordert. Dabei habe man die Schwierigkeit des Übereinanderbringens von Wünschen einerseits und Haushaltssituation andererseits beobachten können. Mit dem Ergebnis könne man sehr zufrieden sein. Für die Linken sei verständlicherweise insbesondere wichtig, dass soziale Themen Berücksichtigung finden konnten. Folglich könne dem Haushalt insgesamt zugestimmt werden.
Ratsherr Pilgram äußert den Wunsch, dass es nun gelinge, den Haushalt auch gemeinsam umzusetzen, was ebenfalls eine Herausforderung darstelle. Des Weiteren fragt er nach, ob hinsichtlich des noch offenen Punktes „Aktualisierung des kulturellen Leitprofils“ mittlerweile geklärt sei, ob die damit zusammenhängenden Mittel in Höhe von 50.000 Euro bereits im Wirtschaftsplan des Kulturbetriebs enthalten seien. Ferner fragt er zu Verständigung nach, was mit der Bezeichnung „unzuständiger Fachausschuss“ in der Beschlussempfehlung gemeint sei.
Frau Grehling erläutert, dass „unzuständiger Fachausschuss“ so zu verstehen sei, dass Empfehlungen zu Haushaltspositionen in Fachausschüssen getroffen worden seien, die jedoch für die entsprechende Position aufgrund der Produktzugehörigkeit nicht zuständig seien. Als Beispiele führt sie Beschlüsse zum Personal des Gebäudemanagements im Personal- und Verwaltungsausschuss (korrekt: Finanzausschuss) oder die Maßnahme „Zusätzlicher Fluchtweg Krönungssaal/Rathaus (Planungskosten)“ im Planungsausschuss (korrekt: Personal- und Verwaltungsausschuss) an. Ungeachtet dieser eigentlichen Unzuständigkeit sei der Wunsch deutlich zum Ausdruck gebracht worden und folglich eine Aufnahme in den Haushalt von Seiten der Finanzsteuerung erfolgt.
Hinsichtlich des kulturellen Leitprofils seien divergierende Aussagen getroffen worden, zuletzt auch solche, die eine Beteiligung weiterer Eigenbetriebe vorsehe. Als Kämmerin bleibe sie bei ihrer Interpretation des Beschlusses aus dem Betriebsausschuss. Schon bei der Beschlussfassung des Wirtschaftsplans des E 49 habe sie die klare Erwartungshaltung zum Ausdruck, dass ausgewiesene Defizite in Höhe von rund 200.000 Euro vor dem Hintergrund einer corona-bedingten Aufstockung des Zuschusses von über 1,6 Mio. Euro im Rahmen der Haushaltsbewirtschaftung innerhalb des Wirtschaftsplans aufgefangen werden könnten. Diese Erwartungshaltung werde hinsichtlich der nun zur Diskussion gestellten 50.000 Euro erst recht aufrechterhalten.
Der Ausschussvorsitzende Herr Linden möchte den bereits vielfach zum Ausdruck gebrachten Dank an die Fachverwaltung nochmals unterstreichen. Ein Dank gelte auch den weiteren Ausschussmitglieder*innen für die einvernehmliche Beschlussfassung.
Zum Abschluss fragt Frau Grehling das Gremium, ob der zu Beginn des Tagesordnungspunkts beschriebenen Verlagerung von Haushaltsmitteln zur Maßnahme Ludwigsallee noch im Rahmen der Haushaltsplanung, vorbehaltlich des Beschlusses im Mobilitätsausschuss, grundsätzlich zugestimmt werden könne. Von Seiten der Ausschussmitglieder*innen werden hierzu keine Bedenken geäußert.
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen einstimmig die Haushaltssatzung 2021 unter
Einbeziehung:
1. aller dem neu gebildeten Ausschuss für Wissenschaft und Digitalisierung (AWD) zugeordneten Haushaltspositionen (in der Sitzung vom 05.03.2021 dem AWD vorgelegt und von diesem zur Beratung an den Finanzausschuss empfohlen) mit den dazugehörigen Teilergebnis- und Teilfinanzplänen (konsumtiver Teil), ausschließlich der Personalaufwendungen, und der mittelfristigen Finanzplanung bis einschließlich 2024 inklusive der Veränderungsnachweisung, die in den Teilfinanzplänen 2021 veranschlagten Investitionen inklusive der Verpflichtungsermächtigungen und die mittelfristige investive Finanzplanung bis einschließlich 2024 inklusive der Veränderungsnachweisung sowie das Produktblatt,
2. die neutrale Verlagerung aller unter Punkt 1 genannten Haushaltspositionen zu einem neu gebildeten Produkt 150103 mit dem Namen “Wissenschaft und Digitalisierung“
3. die Umbenennung des bestehenden Produktes 150101 “Wissenschaft und Europa“ in “Europa und Regionalentwicklung“ sowie das geänderte Produktblatt,
4. der Veränderungsnachweisungen zum Ergebnisplan, dem konsumtiven Finanzplan, dem
Investitionsplan und den Produktblättern zum Haushaltsplanentwurf 2021, einschließlich der Bestätigung der bereits erfassten, aber separat dargestellten Positionen, die dem Grunde nach vom unzuständigen Fachausschuss zur weitergehenden Beratung und Beschlussfassung empfohlen wurden sowie den erst nach der Finanzausschusssitzung vom 02.03.2021 der Verwaltung gemeldeten Änderungen,
5. der in der Sitzung beschlossenen Veränderungen,
6. der haushaltsneutralen Verteilung der Abschreibungs- und Sonderposten sowie der
Personalkostenaufteilung.
Anlagen zur Vorlage
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