09.06.2021 - 7 Bebauungsplan Nr. 973 - Karl-Kuck-Straße / Spo...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Frau Wieneke vom Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Mobilitätsinfrastruktur erläutert den Bebauungsplan 973 mit einer Powerpoint-Präsentation.

Der Sportbetrieb von Borussia Brand sei verlagert worden, so dass das freiwerdende Gebiet für den Wohnungsbau genutzt werden könne. Die städtische Fläche werde für eine dreigeschossige Wohnbebauung für Mehrfamilienhäuser entwickelt. Das Besondere an diesem Projekt sei, dass die angrenzenden Privatgrundstücke mit in die Planung einbezogen würden. Das städtische Grundstück werde im Rahmen einer Konzeptvergabe vermarktet. Dies bedeute, dass derjenige mit der höchsten Qualität den Zuschlag erhält. Die Privatgrundstücke seien für Einfamilienhäuser vorgesehen. Die Erschließung erfolge von der Karl-Kuck-Straße aus als Ringerschließung.

 

Herr BBM Tillmanns bedankt sich für den ausführlichen Vortrag zum Bebauungsplan.

 

Frau Krott von der CDU-BF bedankt sich ebenfalls für die kompetente Vorstellung der Planung. Sie gibt einen kurzen Rückblick über die Historie des Grundstücks und lobt dessen exzellente Lage, welche für Wohnungsbau ideal geeignet sei. Die CDU-BF habe sich intensiv mit dem Bebauungsplan auseinander gesetzt. Dabei sei deutlich geworden, dass die Klimaneutralität, welche das BVG in einem Urteil vorgegeben habe, nicht ausreichend berücksichtigt worden sei. Es fehle eine Energieplusbauweise, Fassadenbegrünung, eine höhere Aufenthaltsqualität sowie mehr Regenrückhaltekapazität. Insgesamt erfülle der aktuelle Planungsstand nicht die gesetzlichen Vorgaben. Falls die Offenlage jetzt empfohlen würde, würde man sich nach Fertigstellung des Grundstücks fragen, warum hier nicht nachgebessert worden sei. Aus diesem Grund beantrage die CDU-BF eine Überarbeitung des Bebauungsplans.

 

Herr Hußmann von der Grünen-BF ist der Ansicht, dass vieles in dem vorliegenden Bebauungsplan richtig sei. Die geplante Nachverdichtung von lediglich drei Geschossen füge sich in die bereits vorhandene Bebauung gut ein. Eine Überarbeitung bei den geplanten regenerativen Energien halte seine Fraktion aber für sinnvoll. Es könnte noch mehr Vorgaben für Solarthermie, Dachbegrünung, Geothermie und grüne Vorgärten für zukünftige Bebauungen geben. Ein ergänzender Beschlussvorschlag, dass nach den neuesten Energiestandards zu bauen ist, sei hier wünschenswert.

 

Herr Auler von der CDU-BF gibt einen Rückblick auf die Planungsanfänge des Gebietes. Zusammenfassend sei festzustellen, dass die Auswirkungen des Klimanotstandes und das Urteil des Bundesverfassungsgerichts im vorliegenden Bebauungsplanentwurf nicht ausreichend berücksichtigt seien. Brand habe sich in den letzten Jahrzehnten von einem ländlich geprägten Stadtteil in einen zunehmend städtischen Bezirk gewandelt. Er wünsche sich einen stärkeren Blick auf die zukünftigen Generationen und damit einhergehend eine flexiblere Nutzung der zu schaffenden Bebauungen.

 

Ratsherr Blum von der FDP macht auf die Verhandlungen mit dem Sportverein über das Grundstück aufmerksam. Die Verlagerung des Sportvereins auf ein anderes Grundstück sei damals angestoßen worden, da die Lärmbelastung für das angrenzende Wohngebiet zu groß geworden sei.

Seit Beginn der Planungen werde die Bezirksvertretung immer wieder von der Verwaltung über den aktuellen Sachstand informiert. Die Bezirksvertretung habe also regelmäßig mit kleineren Änderungsvorschlägen den Ausführungen der Verwaltung zugestimmt. Er stimme daher den Ausführungen des Herrn Hußmann zu, dass verschiedene Punkte am Bebauungsplan angepasst werden sollten, aber ohne die gesamte Planung zu revidieren und wieder bei null anfangen zu müssen.

 

Herr Hußmann von der Grünen-BF betont noch einmal, dass es notwendig sei, verschiedene Punkte im Bebauungsplan anzupassen und die klimatechnischen Aspekte nachzuschärfen. Der Entwurf solle aber insgesamt erhalten bleiben. Ein kompletter Neustart, wie ihn die CDU-BF vorgeschlagen habe, sei für ihn keine Lösung.

 

Herr Hellmann von der SPD-BF weist darauf hin, dass der Bebauungsplanentwurf sowohl städtische Flächen als auch private Flächen umfasse. Daher sollten die Baukosten nicht durch zu scharfe Vorgaben künstlich in die Höhe getrieben werden. Stattdessen sollten besser durch Zuschüsse Anreize geschaffen werden, ökologischer zu bauen. Er ist ebenfalls der Meinung, dass die Planung auf Grundlage der vorhandenen Vorlage weitergeführt werden solle.

 

Frau Burgdorff warnt davor, das Projekt zu verkomplizieren. Sie bittet daher um Zustimmung zum Bebauungsplanentwurf mit der Vorgabe, dort nachbessern zu dürfen. So könne das Projekt zügig weitergeführt werden.

 

Herr Auler von der CDU-BF macht deutlich, dass er das Projekt nicht stoppen möchte. Er könne dem Plan mit den bereits angesprochenen Nachbesserungen zustimmen. Er bittet aber darum, noch eine Umweltverträglichkeitsprüfung „Light“ durchzuführen zu lassen.

 

Ratsherr Palm von der AFD fragt zum Konzept, wie hoch der Anteil der Mietwohnungen sei und wie viele Wohnungen von den privaten Eigentümern errichtet werden können. Quadratmeterpreise in Höhe von 4.000 bis 5.000 € seien zu hoch. Zusätzlich bittet er um Mitteilung, wie das Brandschutzproblem gelöst werde, wenn die Heidestraße nicht nutzbar sein sollte und nur eine Erschließung über die Karl-Kuck-Straße erfolgen könne.

 

Die Stadtbaurätin erklärt, dass die Wohnungen auf Grundlage des Erbbaurechts im Rahmen einer Konzeptvergabe vermarktet werden sollen. Darüber könne bereits Einfluss auf die Quadratmeterpreise genommen werden. Zusätzlich werde darauf geachtet, dass Baugemeinschaften sowie viele verschiedene Bauherren hier zum Zuge kommen können. Ebenso würden Investoren mit entsprechend qualitativen Konzepten gefördert.

 

Frau Wienecke vom Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Mobilitätsinfrastruktur ist zuversichtlich, dass die in Rede stehenden Flächen für die Erschließung über die Heidestraße von den privaten Eigentümern angekauft werden können. Die Erschließung für die Feuerwehr sei in der Ringstraße kein Problem.

 

Auf Nachfrage des Ratsherrn Palm bestätigt Frau Burgdorff, dass sich die GeWoGe an der kommenden Ausschreibung beteiligen und so in das Projekt einbringen könne.

 

Frau von Eckardstein von der Grünen-BF begrüßt die geplante umweltfreundliche Bauweise des Projekts. Ihr fehle aber anhand der bisher vorliegenden Pläne noch mehr Aufenthaltsqualität im Viertel. Hier solle noch mehr herausgestellt werden, dass man sich nicht nur in den eigenen vier Wänden wohlfühle, sondern sich auch gerne im neu zu errichtenden Viertel aufhalten wolle.

 

Die Stadtbaurätin merkt an, dass sämtliche Anregungen, die heute gefallen seien, in die weitere Planung mit einfließen sollen.

 

Frau Krott fasst zusammen, dass die CDU-BF nicht damit gerechnet habe, bei der Vielzahl der Änderungswünsche eine vollständige Überarbeitung des Bebauungsplans vermeiden zu können. Da die heutige Diskussion gezeigt habe, dass man trotz geplanter Offenlage des Bebauungsplans die Verbesserungsvorschläge noch mit in die Planung einfließen lassen könne, müsste der Beschlussvorschlag geändert werden.

 

Frau Burgdorff erläutert hierzu, dass es zwei Möglichkeiten für die Weiterführung des Verfahrens gebe. Entweder würden die Änderungswünsche an die Konzeptvergabe gebunden oder es werde kein Beschluss gefasst und der Bebauungsplan müsste neu erarbeitet werden. Allerdings solle das Grundstück nicht mit zu vielen Anforderungen überfrachten werde.

 

Herr Hellmann von der SPD-BF weist darauf hin, dass der Plan im inneren Bereich zwei Baukörper mit bis zu 30 m Länge ermöglichen würde.

 

Frau Wienecke stellt auf seine Nachfrage hin klar, dass ein Mindestabstand von sechs Metern einzuhalten sei. Es sei möglich, mehrere Investoren zu berücksichtigen, da beabsichtigt sei, drei unterschiedliche Ausschreibungen im Rahmen der Vergabe zu tätigen.

 

Frau Müller von der SPD-BF teilt mit, dass auf ihre Fraktion schon verschiedene Interessenten zugekommen seien und möchte daher wissen, wer über die Vergabe des Konzeptes entscheiden werde. Sie bittet in diesem Zusammenhang mitzuteilen, ob hier die Bezirksvertretung ein Mitspracherecht habe. Des Weiteren bittet Sie um Mitteilung, ob für die zukünftigen Mieter Anliegerkosten anfallen, obwohl die Grundstücke im Rahmen der Erbpacht vergeben werden.

 

Frau Burgdorff teilt hierzu mit, dass Anliegerkosten auch im Erbbaurecht anfallen. Sie werde intern anregen, dass über die Vergabe nicht nur der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss allein entscheide, sondern dass die Bezirksvertretung Brand mit eingebunden werde.

 

Herr Bezirksbürgermeister Tillmanns formuliert hierzu einen geänderten Beschlussvorschlag und lässt darüber abstimmen.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Nach reiflicher Abwägung aller Belange empfiehlt die Bezirksvertretung Aachen-Brand, den Bebauungsplanentwurf zur Innenentwicklung nach § 13a BauGB Nr.973 – Karl-Kuck-Straße/Sportplatz - unter Berücksichtigung folgender Punkte entweder im Bebauungsplan oder im Konzeptvergabeverfahren zu überarbeiten.

-          Verstärkung der Klimafolgenanpassung, insbesondere Einplanung der öffentlichen Grünfläche als Starkregenrückhalteanlage, Nutzung der Baumscheiben zur Regenwasserrückhaltung, Fassadenbegrünung zur Lärmdämmung und Luftreinigung

-          Vorgaben zur Gestaltung der Vorgärten

-          Anpassung des Mobilitätskonzeptes in Richtung eines verkehrsreduzierten Innenbereichs und (nach Stellplatzsatzung) ausreichende Tiefgaragenanlagen im Eingangsbereich des B-Plan-Gebietes anstelle von individuellen Stellplätzen innerhalb des Wohngebietes

-          Überlegungen zu modernen Wohnkonzepten, insbesondere seniorengerechte Wohnlösungen, Mehr-Generationen-Wohnen und Clusterwohnformen und daraus resultierende Anpassung der Baufenster

-          Prüfung eines Energieeffizienz-Konzeptes zur besseren Steuerungsmöglichkeiten nach Abschluss Baumaßnahmen inkl. Einbezug neuer Heizungstechnologien

-          Solarenergie oder Solarthermie auf Satteldächern unter Einbezug der Ergebnisse der energetischen Beratungen

Zusammenfassend empfiehlt die Bezirksvertretung Aachen-Brand dem Planungsausschuss, zunächst keine öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes zur Innenentwicklung nach § 13 a BauGB Nr. 973 – Karl-Kuck-Straße/Sportplatz – in der vorgelegten Fassung gemäß § 3 Abs.2 BauGB zu beschließen, sondern mit einem überarbeiteten Entwurf zunächst die Bezirksvertretung Aachen-Brand und den Planungsausschuss zu befassen.

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Abstimmungsergebnis: Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen