01.12.2021 - 5 Kurzfristige Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung i...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Herr Hußmann von der Grünen-BF bittet um Vorstellung der Maßnahmen durch den Vertreter der Fachverwaltung.

 

Herr Havertz stellt die beiden möglichen Varianten unter Einbeziehung des heutigen Ist-Zustands anhand einer Präsentation entsprechend der Vorlage dem Gremium vor.

Die Variante 1 sehe die Sperrung der Eilendorfer Straße für den LKW-Verkehr in Fahrtrichtung Freunder Landstraße ab „Im Roth“ (Beginn der Tempo-30-Zone) und Zulassen des LKW-Anliegerverkehrs aus Richtung Freunder Landstraße vor.

Bei der Variante 2 solle die Sperrung der südlichen Eilendorfer Straße zwischen „Im Roth“ (Beginn der Tempo-30-Zone) und Freunder Landstraße in beiden Richtungen für den LKW-Verkehr ohne Zulassung des Anliegerverkehrs durchgeführt werden. Die Erreichbarkeit der Grundstücke für den LKW-Verkehr sei dann über die Erberichshofstraße gewährleistet.

 

Herr Hellmann von der SPD-BF macht darauf aufmerksam, dass bereits am 16.11.2020 durch die SPD-BF ein Antrag zur Verkehrsführung in der Eilendorfer Straße und deren Entlastung vom LKW-Verkehr eingebracht worden sei. Daraufhin sei am 17.03.2021 ein interfraktionelles Gespräch geführt worden, an dem auch Herr Havertz vom Fachbereich Stadtentwicklung, Planung und Mobilitätsinfrastruktur teilgenommen habe.

Dabei habe man sich fraktionsübergreifend darauf geeinigt, dass man zunächst das Ergebnis des Mobilitätskonzeptes für Brand abwarten und vorerst keine verkehrsberuhigenden Maßnahmen für die Eilendorfer Straße beschließen wolle.

Er drückt weiterhin seinen Unmut darüber aus, dass die Verwaltung nun einen Lösungsvorschlag unter Bezugnahme auf den Antrag der CDU-BF erarbeitet habe, welcher in der Variante 2 inhaltlich dem Vorschlag des Antrags der SPD-BF vom 16.11.2020 entspreche, ohne diesen zu erwähnen.

 

Frau Krott von der CDU-BF macht deutlich, dass es der CDU-BF lediglich um die Sache gehe. Da es sich in letzter Zeit herauskristallisiert habe, dass die Erstellung des Mobilitätskonzeptes noch einige Zeit in Anspruch nehmen werde, habe man sich dazu entschlossen, einen Antrag zu stellen.

 

Herr Hußmann von der Grünen-BF bittet Herrn Havertz um Klärung, wie der Anliegerbegriff definiert sei.

 

Herr Havertz erläutert hierzu, dass es in der Straßenverkehrsordnung keine konkrete Begriffsdefinition gebe. Der Begriff „Anlieger“ leite sich aus der allgemeinen Rechtsprechung und aus Gerichtsurteilen ab. Demnach sei Anlieger derjenige, der ein Grundstück im betreffenden Straßenstück erreichen wolle, das nicht anderweitig erreichbar sei.

 

Herr Hußmann von der Grünen-BF stellt fest, dass die zusätzliche Beschilderung „Anlieger frei“ bei Verstößen kaum zu ahnden sei, da die Polizei die Kontrolle wegen des hohen Personalaufwandes grundsätzlich ablehne. Er bittet daher um Mitteilung, ob auch alternative Beschilderungen möglich wären.

 

Herr Havertz bestätigt, dass der Kontrollaufwand für die Polizei beim vorliegenden Szenario sehr hoch sei. Einfacher sei es, lokale Beschränkungen ohne Freigabe zu kontrollieren.

 

Ratsherr Blum von der FDP berichtet, dass es sich bei der geplanten Verkehrsberuhigung um ein komplexes Thema handele, da die Eilendorfer Straße in einem Mischgebiet liege. Der Wunsch nach einer Verkehrsberuhigung sei genauso berechtigt, wie der Wunsch, ungehindert mit Waren beliefert zu werden. Er befürworte aber auf keinen Fall eine komplette Sperrung, wie sie mit der Variante 2 vorgeschlagen werde, da dies zu einer Verlagerung des Verkehrs auf anderen Straßen führe. Denkbar sei hingegen die Variante 1, die eventuell modifiziert werden könne.

 

Herr Auler von der CDU-BF stellt fest, dass es ein generelles Problem bei der Kontrolle der Beschilderung gebe, da die Polizei keine ausreichenden Kapazitäten zur Kontrolle habe. Eine Sperrung der Eilendorfer Straße ohne Anliegerfreigabe führe zu einer Mehrbelastung der Ellerstraße und der Straße Auf der Ell.

 

Frau von Eckardstein von der Grünen-BF berichtet, dass sie als Anwohnerin der Eilendorfer Straße bereits mit den Anliegern gesprochen habe. Diese seien ebenfalls an einer verträglichen Lösung für alle Verkehrsteilnehmenden interessiert. Zudem besitze kein Anlieger Fahrzeuge über 3,5 t, so dass ein LKW-Verbot unproblematisch sei.

 

Herr Hußmann von der Grünen-BF weist darauf hin, dass die Diskussion über die Verkehrsführung in der Eilendorfer Straße aufzeige, wie wichtig das Mobilitätskonzept für Brand sei. Es sei erforderlich, den Wohnbereich vom Gewerbebereich der Eilendorfer Straße zu trennen, um die Anwohnerinnen und Anwohner zu schützen. Die Grünen-BF tendiere zur Umsetzung der Variante 1 und erwarte, dass das zukünftige Mobilitätskonzept die Gesamtbetrachtung erleichtere.

 

Herr Hellmann von der SPD-BF bittet darum, den Antrag der SPD-BF vom 16.11.2020 in die aktuelle Diskussion einzubeziehen und dies im Protokoll zu vermerken. Er weist darauf hin, dass die aktuelle Beschilderung in den drei Gewerbegebieten für sämtliche Verkehrsteilnehmer verwirrend sei und neu geregelt werden müsse. Er schlägt vor, die Variante 2 bis zur Fertigstellung des Mobilitätskonzeptes im Jahr 2022 versuchsweise umzusetzen. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse könnten in das Verkehrskonzept einfließen.

 

Ratsherr Palm von der AfD befürwortet die Variante 1 des Verwaltungsvorschlages, da Variante 2 nicht praktikabel sei. Insgesamt würde es aber keine zufriedenstellende Lösung für alle Verkehrsteilnehmenden geben, da die Lage in dem Mischgebiet rund um die Eilendorfer Straße zu komplex sei.

 

Herr Auler von der CDU-BF teilt mit, dass er sich dem Vorschlag der SPD-BF, die Variante 2 des Verwaltungsvorschlages auszuprobieren, anschließen könne. Die Variante 1 halte er insgesamt für zu kompliziert und für nicht kontrollierbar. Die Variante 2 hingegen sei einfach zu verstehen und klar in ihrer Aussage.

 

Herr Hußmann von der SPD-BF ist nicht bereit, sich dem Vorschlag der SPD-Fraktion anzuschließen. Auch die Sperrung gemäß Variante 1 könne kontrolliert werden und ermögliche eine gerechte Verteilung der Verkehrsbelastung.

 

Herr BBM Tillmanns begrüßt die sachliche Diskussion in der Bezirksvertretung und macht gleichzeitig deutlich, wie schwer es sei, eine Lösung zu finden, die allen Anwohnerinnen und Anwohner und den Gewerbetreibenden gerecht werde. Er sei allerdings, unabhängig von der Entscheidung zugunsten einer Sperrung dagegen, ein Reallabor durchzuführen. Die Variante 2 habe den großen Vorteil, dass sie die Verkehrsführung eindeutig regele. Bei der Entlastung der Eilendorfer Straße durch Wegnahme von Schwerlastverkehr im Rahmen der Variante 1 würden andere Straßen zusätzlich belastet.

 

Herr Hußmann von der Grünen-BF weist noch einmal darauf hin, dass bei der Variante 2 nicht automatisch der LKW-Verkehr blockiert würde. Auch hier bestehe die Gefahr, dass die LKW-Fahrenden ordnungswidrig handeln.

 

Ratsherr Palm von der AfD teilt mit, dass er die Variante 1 unterstützen würde, da diese Lösung die Anwohnerinnen und Anwohner geringer belasten würde.

 

Frau von Eckardstein von der Grünen-BF bittet um Klärung, ob LKW über 3,5 Tonnen eine Sondergenehmigung zur Nutzung der Eilendorfer Straße bekämen, wenn die Variante 2 gewählt würde.

 

Herr Havertz stellt noch einmal klar, dass man die Variante 1 auch in 1a und 1b einteilen könne. Man könne in Fahrtrichtung Nordstraße an der Freunder Landstraße ein LKW-Verbot ohne Anliegerfreigabe beschildern oder dort die Freigabe beschildern und in Fahrtrichtung Freunder Landstraße ausnahmslos sperren.

 

Herr BBM Tillmanns schlägt vor, die Sitzung 5 Minuten zu unterbrechen, um eine gemeinsame Lösung zu finden. Dieser Vorschlag wird angenommen und die Sitzung um 18:25 Uhr unterbrochen.

Um 18:35 Uhr wird die Sitzung wieder aufgenommen. Nach der Unterbrechung lässt Herr BBM Tillmanns über einen Beschlussvorschlag im Sinne der Anregung des Herrn Havertz abstimmen.

 

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, die Eilendorfer Straße zwischen Im Roth und Freunder Landstraße auf der Länge der aktuellen Tempo-30-Zone durch Zeichen 253 StVO für den LKW-Verkehr über 3,5t zu sperren. Der LKW-Anliegerverkehr zu den Wohnhäusern an der Eilendorfer Straße bleibt aus Richtung Nordstraße durch Ergänzung eines Zusatzes "Anlieger frei" an der Sperrbeschilderung auf Höhe der Straße Im Roth gestattet.

Nach Vorliegen des Mobilitätskonzeptes soll die Angelegenheit der Bezirksvertretung Aachen-Brand zur erneuten Beschlussfassung vorgelegt werden. Der Antrag gilt damit als behandelt.

 

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Abstimmungsergebnis: Einstimmig mit 1 Enthaltung

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Anlagen zur Vorlage