11.05.2022 - 5 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Aachen
- Gremium:
- Rat der Stadt Aachen
- Datum:
- Mi., 11.05.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Ratsherr Pilgram (Grüne) bedankt sich bei allen, die sich in dieser Thematik engagieren. Er möchte wissen, ob es bereits konkretere Informationen bzgl. der Erstattung von Bund und Land gibt.
Stadtkämmerin Grehling erläutert, dass, wie bereits im Finanzausschuss erwähnt, die Erwartungshaltung an der Erwartungshaltung des Kosten- und Deckungsgrades festgemacht wurde. Natürlich gebe es Einzelrechnungen in der Kostenrückerstattung, am langen Ende werde man dennoch einen ähnlichen Kosten- und Deckungskreis, wie im Jahre 2015, erreichen. Dies wiederum bedeute, dass über kurz oder lang rund 80 % des aufgewendeten Geldes auch wieder zurück in die Kasse der Stadt Aachen fließen werde. Die Jahresrechnung zum 31.12. werde nicht alles beinhalten, jedoch sei die Vorschussabsicherung für den Bereich ausgesprochen wichtig und erschaffe die erforderliche Vorliquidität.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Aachen beschließt einstimmig, zur Sicherstellung der Unterbringung von Flüchtlingen und zur Zahlung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylBLG) im Rahmen des Ukraine- Krieges beim PSP-Element 4-100803-951-8 „Sonderaufwendungen Ukraine“ außerplanmäßige Mittel in Höhe von 10 Mio. Euro und beim PSP-Element 4-050202-902-8 „Grundleistungen Lebensunterhalt Geldleistungen §§3,5 AsylBLG“ überplanmäßige Mittel in Höhe von 5 Mio. Euro bereitzustellen, gedeckt aus einem außerplanmäßigen Ertrag in Höhe von 15 Mio. Euro aus einer Abschlagszahlung aus der Abrechnung mit der Städteregion Aachen bezüglich der Regionsumlage aus Vorjahren.