24.08.2022 - 5 Festlegung Stadtumbaugebiet Beverau gemäß § 171...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Ratsherr Schaadt (Grüne) freut sich über die heutige Anwesenheit der Einwohner*innen und verdeutlicht, dass es heute nicht um den Bebauungsplan um den Brander Hof herum, sondern um das Stadtumbaugebiet in der Beverau gehe. Er lobt die Vorlage und hält fest, dass es ein tolles Angebot zur Quartiersaufwertung sei. Der Begriff der Demographie-Festigkeit werde hier sehr hervorgehoben, evtl. entstamme daher auch die Befindlichkeit in der Bevölkerung, dass man unerwünscht sei. Genau das Gegenteil sei jedoch der Fall, Demographie-Festigkeit bedeute in diesem Zusammenhang die Förderung des Miteinanders und daher bestehe ganz klar die Empfehlung, das Stadtumbaugebiet in der Beverau nach § 171 BBauGB zu beschließen.

 

Ratsherr Baal (CDU) hält fest, dass die Beverau sein Wahlbezirk sei und viele Menschen hier sehr gerne wohnen und auch hinziehen. Neben der Begeisterung für dieses Quartier gebe es auch Bedürfnisse, Sorgen und Entwicklungen. Eine der bemerkenswertesten Entwicklungen vor 10 Jahren gewesen, als der Reitverein aus dem Pachtvertrag des Gutshofes entlassen wurde. Dadurch habe man damals das Zeil erreicht, dass dieser Gutshof sicht- und nutzbar sowie zugänglich für die Öffentlichkeit wurde. Die Bewilligung für den 100%igen Förderbescheid, die vor 2 Jahren vom Ministerium Scharrenbach gekommen sei, findet er bemerkenswert, da das Beverau Quartier nicht als prekär einzustufen sei und das Bauministerium Düsseldorf auch nicht so ohne Weiteres 100%ige Förderungen zusichert.

 Er bedauert, dass bei dem ganzen Engagement, das zum Teil auch von der Verwaltung mitgetragen wurde, die Kommunikation auf der Strecke geblieben sei. Man habe mehrfach in den Ausschüssen darüber diskutiert, Ratsherr Plum (SPD) habe in der gestrigen Sitzung des Wohnungs- und Liegenschaftsausschusses zum Abschluss dieses Tagesordnungspunktes eine richtige Frage gestellt: Was führe eigentlich dazu, dass mit so einer Vehemenz und so einer Härte gegeneinander vorgegangen werde. Er selbst sei mittlerweile auch ratlos, die CDU-Fraktion habe ja auch einen Antrag gestellt, dass Bürger*innenbeteiligung frühzeitig in dem Bereich stattfinde. Im Wahlkampf habe man Bürger*innenbeteiligung und mehr Kommunikation auf die Fahnen geschrieben. In der Verwaltung gebe es nun 2 Fachbereiche, die sich um Kommunikation kümmern, dennoch funktioniere es nicht richtig. Die Briefe mit dem absurden Inhalt, der Rat der Stadt habe Sanierungen an den Häusern mit Folgekosten von über 200.000 € geplant, mache ihn sprachlos und er fragt sich, wo solche Fehlinformationen ihren Ursprung finden.

Er bezieht sich auf Ratsherrn Schaadt (Grüne) und äußert, dass die Bebauung der Fläche rund um den Gut Branderhof ist inhaltlich vollkommen losgelöst von der heutigen Beschlussfassung sei. Das Bebauungsplanverfahren werde unabhängig davon geführt.

Abschließend bittet er die Verwaltung darum, den bereits erwähnten Antrag der CDU-Fraktion zur Bürgerbeteiligung zu bearbeiten.

 

Bürgermeister Plum (SPD) bedankt sich und stimmt seinen beiden Vorrednern in fast allen Punkten zu. Außerdem bedankt er sich für den Hinweis, dass hier eine Trennung zwischen dem Bebauungsplan Branderhofer Weg und diesem heute zu beschließenden Stadtumbaubeschluss,  durchgeführt werden müsse. Er äußert, dass er durch den Verweis auf das falsche Gesetzbuch in der Vorlage den Unmut der Bürger*innen verstehen könne. Er stellt sich seit längerer Zeit die Frage weshalb das Vertrauen der Bürgerschaft, dass der Rat und die Verwaltung das Beste für sie wollen, immer mehr schwindet. Es müsse besser kommuniziert und mehr Öffentlichkeitsarbeit geleistet werden. Das politische Geschäft werde immer schwieriger und zeitaufwendiger, aber eine Lösung müsse dringend gefunden werden, sonst werde das Vertrauen in die Politik komplett verschwinden.

 

Ratsherr Helg (FDP) teilt mit, dass die FDP-Fraktion, im Gegensatz zu den drei großen Fraktionen, doch etwas größere Bauchschmerzen mit der heutigen Vorlage für das Sanierungsgebiet in der Beverau habe, gerade im Hinblick auf rechtliche Aspekte und die offensichtlich fehlende Kommunikation. Zahlreichen Leserbriefen habe man entnehmen können, dass gerade bei älteren Bewohner*innen tatsächlich Existenzängste bestehen. Er richtet an die Verwaltung den Appell, die Kommunikation mit den Bürger*innen unbedingt wieder aufzunehmen und alle Fragen ausführlich zu beantworten.

 

Ratsherr Beus (Die Linke) teilt mit, dass die Fraktion DIE Linke der Vorlage zustimmen werde. Er bedauert, dass die Bürger*innen bei vielen Themen auf dem falschen Gleis unterwegs seien. Aus seiner Sicht sei der Kommunikationsbedarf seitens der Bürger*innen deutlich gewachsen, sie möchten intensiver mitsprechen und eingebunden werden. Abschließend möchte er festhalten, dass mit dieser Vorlage eine fantastische Chance für das Quartier bestehe und das Misstrauen heute komplett bei Seite geschoben werde.

 

Ratsherr Achilles (Die Zukunft) teilt mit, dass die Fraktion DIE Zukunft dem Vorschlag zustimmen werde und sich auf diese positiven Veränderungen freue. Er hält fest, dass offensive Kommunikation wichtig sei und die Bürger*innen mitgenommen werden müssen. Zusätzlich sei es jedoch auch wichtig, bei den Fakten zu bleiben und keine Verschwörungstheorien aufzustellen. Die Unterstellung, die Politik wolle irgendjemandem sein Eigenheim wegnehmen, sei natürlich Unfug und hindere die Politik auch daran, sachlich zu diskutieren. Der Rat habe sich verpflichtet, zum Wohle dieser Stadt zu handeln. Dies sollte von den Bürger*innen respektiert werden.

 

Die Oberbürgermeisterin hält fest, dass hier eine hohe Beteiligung stattgefunden habe und die Verwaltung ihrer Aufgabe gerecht geworden sei. Am Ende der Vorlage sehe man auch die beeindruckende Zahl über die Investitionen zu dieser Quartiersentwicklung. Momentan lerne man viel über die Befindlichkeiten und Sensibilitäten der Aachener*innen, der Bürger*innentreff im Oecher Lab stehe alle zwei Wochen zur Verfügung. Dieser werde auch sehr gut angenommen.

 

Ratsfrau Breuer (CDU) bedankt sich und äußert, dass sie sich von der Verwaltung mehr Engagement in dieser Angelegenheit gewünscht hätte. Das Ganze hätte anders aufgezogen und von der Oberbürgermeisterin positiv begleitet werden müssen. So wäre der Politik einiges erspart geblieben und der Unmut bei den  Bürger*innen gar nicht erst entstanden.

 

 

Ratsfrau Fohn (CDU) äußert, dass sich der Rat gefühlt bei jeder Sitzung damit beschäftige, wie die Kommunikation nach draußen besser werden könne. Natürlich lerne man gemeinsam und es sei ja auch ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess. Dennoch müssen die Knackpunkte mittlerweile bekannt sein. Die Analyse habe gezeigt, dass viele ältere Menschen in der Beverau leben und daher eine digitale Beteiligung nicht ratsam sei.

Sie wünscht sich, dass der von Ratsherrn Baal (CDU) erwähnte Ratsantrag, in dem die CDU-Fraktion sehr deutlich eine Präsenzveranstaltung in der Beverau fordert, nochmal auf die Agenda genommen werde.

 

Die Oberbürgerbürgermeisterin bedankt sich bei Ratsfrau Fohn (CDU) und teilt mit, dass dieser Prozess im Jahr 2019 gelaufen sei, die Beteiligungsverfahren liegen also lange zurück und man ziehe jetzt einen Beschluss nach. Die Anregung nehme man natürlich gerne mit, nur gemeinsam könne man besser werden.

 

Beigeordnete Burgdorff betont, dass die Betroffenheit und Erschütterung über das Misstrauen gegenüber der Verwaltung sehr groß sei. Sie hält fest, dass stets viel, auch vor Ort, kommuniziert werde, in diesem Projekt habe man jedoch aufgrund der Corona-Pandemie auf die digitale Kommunikation zurückgreifen müssen. Sie räumt ein, dass im letzten halben Jahr dann leider der Zeitpunkt verpasst wurde, wo man ins Gespräch hätte gehen müssen. Sie versichert, dass sie gemeinsam mit ihren Teams versuchen werde, mit den Menschen ins persönliche Gespräch zu kommen.

 

 

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Beschluss:

Der Rat der Stadt Aachen beschließt mit drei Enthaltungen einstimmig, auf der Grundlage des fortgeschriebenen integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) Beverau die Festlegung des Stadtumbaugebietes Beverau, gemäß §171b BauGB mit der sich aus dem beigefügten Lageplan ergebenden räumlichen Abgrenzung.

 

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Anlagen zur Vorlage