28.09.2022 - 18 Gestaltungsbeirat der Stadt Aachen – Neufassung...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 18
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Aachen
- Gremium:
- Rat der Stadt Aachen
- Datum:
- Mi., 28.09.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Dezernat III
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Bürgermeister Plum (SPD) äußert, dass in der Satzung unter §1 festgehalten werden solle, dass es sich um „Einzelvorhaben“ handle und somit der Gestaltungsberat nicht zuständig für Rahmenplanungen, Stellungnahmen zu Rahmenplanungen, Flächennutzungspläne etc. sei.
Ratsherr Hucke (Grüne) erläutert, dass diese Satzungserweiterung eine bewusste Entscheidung gewesen sei, da ein Einzelbauvorhaben nicht ohne einen Kontext bewertet werden könne. Der Gestaltungsbeirat sei so aufgestellt, dass er auch städtebauliche Fragen bewerten könne. Daher wäre es ein Rückschritt, wenn diese Einengung auf Einzelvorhaben gemacht werde.
Beigeordnete Burgdorff erläutert, dass die Formulierung „stadträumliche Lage“ nicht Stadtplanung oder Stadtentwicklung meine. Es gehe um die Lage des Gebäudes in seiner Nachbarschaft und damit auch um die Beziehung des Gebäudes zu seinen Nachbarn. Somit seien sowohl Rahmenpläne als auch der Flächennutzungsplan ausgenommen.
Ratsherr Baal (CDU) äußert, dass ihn der Wortbeitrag von Ratsherrn Hucke (Grüne) irritiert habe, da man es so verstehen könne, dass der Gestaltungsbeirat ein fachliches Gremium sein solle, welches den Planungsausschuss generell zu städtebaulichen Fragen beraten solle, was natürlich nicht der Fall sei und auch nicht werden solle. Die Erläuterung der Beigeordneten Burgdorff sei klar gerückt worden, die Aufgabe des Gestaltungsbeirates sei, sich um einzelne Projekte zu kümmern. Dazu gehöre auch die Bewertung der Einordnung eines Projektes in seinem Umfeld.
Bürgermeister Plum (SPD) hält es für selbstverständlich, dass ein einzelnes Vorhaben auch in städteräumlicher Anbindung betrachtet werden müsse. Allerdings entwickle sich in letzter Zeit die Tendenz, dass praktisch zu allem, auch zu Rahmenplänen, der Gestaltungsbeirat gehört werden solle. Er bedankt sich für die Klarstellung der Beigeordneten Burgdorff, mit dieser Maßgabe könne man dem auch zustimmen. Protokollarisch soll festgehalten werden, dass es nicht um das Gesamtbild der Stadt gehe, sondern um einzelne Vorhaben, die in der räumlichen Einbindung gesehen werden müssen.
Ratsherr Beus (Die Linke) findet es schade, dass es sich in die Richtung entwickelt, dass auch städtebauliche Entwürfe eher nicht beraten werden sollen. Sowohl der Planungsausschuss als auch der Stadtrat schränke sich damit ein.
Ratsfrau Lürken (CDU) schlägt vor, dass man in §1 das Wort „Vorhaben“ durch „Einzelvorhaben“ ersetzt, da man sich darüber ja einig sei. So müsste man es auch nicht im Protokoll nachlesen.
Ratsherr Hucke (Grüne) schlägt vor, die vorliegende Geschäftsordnung zu beschließen und anschließend eine Fachdebatte über das Thema Einzelprojekte zu führen.
Ratsherr Mohr (AfD) teilt mit, dass er den gleichen Vorschlag wie Ratsfrau Lürken habe. Weshalb sollte man im Protokoll nachschlagen, wenn man jetzt durch eine Präzisierung der vorgelegten Geschäftsordnung eine direkte Rechtssicherheit schaffen könne. Die AfD-Ratsgruppe unterstütze den Antrag der CDU.
Die Oberbürgermeisterin bedankt sich und lässt über die Ergänzung abstimmen. Diese wird mehrheitlich abgelehnt.
Anlagen zur Vorlage
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