14.09.2022 - 11 Verwaltungsinterne Grundsätze zum Umgang mit Ga...

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Beratung

Frau Strehle erläutert die wesentlichen Grundsätze. Rechtsgrundlage für diesbezügliche Entscheidungen sei die Sondernutzungssatzung und insbesondere deren § 8 zur Außengastronomie.

Diese Satzung lasse schon sehr viel zu. Natürlich sei der Fachbereich 61 kein Fachbereich, der immer fehlerfrei entscheide. Ermessensentscheidungen würden vielleicht manchmal auch nicht richtig getroffen. Die vergangenen 2,5 Jahre seien aber Pandemie-bedingt für alle eine besondere Situation gewesen. Die politischen Entscheidungen, kurzfristig mehr Raum zur Verfügung zu stellen, seien in den zuständigen Gremien getroffen worden. Dies gelte auch für Windschutz und Heizstrahler.

Im Jahr 2003 sei ein Außengastronomiekonzept erarbeitet und dann auch im Rat beschlossen und auch veröffentlicht worden. Nun werde ein neuer Prozess angestoßen, weil sich die Anforderungen an die Nutzungen des öffentlichen Raumes und auch die Konzepte der Gastronomie verändern. Man strebe einen Prozess an, der die verschiedenen Akteure mit ihren jeweiligen Nutzungsbedarfen beteilige.

 

Ratsfrau Lürken, CDU, dankt für die Ehrlichkeit der Darstellung. Es gehe um eine Problemlösung. Wichtig sei, dass der Prozess zur Erarbeitung einer neuen Satzung gemeinsam angegangen werde.

Ratsfrau Lürken hinterfragt, in wie fern die Sondernutzungssatzung zum Tragen komme, wenn es sich um die Vermietung einer privaten städtischen Fläche handle.

Ratsfrau Lürken verweist zudem auf den Gleichheitsgrundsatz nach Art. 3 Grundgesetz, wonach wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln sei. Eine Ungleichbehandlung bedarf dabei eines sachlichen Grundes, der auch voll gerichtlich überprüfbar sei.

 

Ratsherr Helg, FDP, dankt für die Erläuterungen der Fachverwaltung und auch dafür, dass Fehler eingeräumt wurden. Solche Fehler dürften sich aber nicht häufen. Er hoffe, dass das Signal der Ermöglichungskultur dazu führe, dass bei der Verwaltung in Zukunft nicht mehr aus der Hüfte geschossen werde.

 

Ratsherr Deumens, DIE LINKE, betont, dass der Gleichheitsgrundsatz auch bedeute, dass kein Bewerber vor einem anderen bevorzugt werde. Man müsse sich auch einmal fragen, ob man in dieser Stadt zu dieser Zeit kein anderes Problem als die Hütte 16 habe.

 

Ratsherr Dr. Breuer, GRÜNE, begrüßt, dass sich bei der Erarbeitung einer neuen Richtlinie jeder einbringen könne.

 

Ratsfrau Eschweiler, CDU, äußert, dass für 2021 nach der Beratung im zuständigen Ausschuss eine Genehmigung für die Hütte 16 erteilt worden sei. Für 2022 sei diese, ohne die Politik zu beteiligen, versagt worden. Im Übrigen sei ein Standort am Münsterplatz auch aus Aspekten der Barrierefreiheit ungünstig. Vor einer Klage sollte doch nochmals ein Gespräch gesucht werden.

 

Nach dem Redebeitrag von Ratsfrau Eschweiler fasst Frau Oberbürgermeisterin Keupen zusammen und äußert, dass bei einer gemeinsamen Lösung auch Herr Esser nicht mehr benötigt würde. Der Verwaltungsvorstand würde sich mit der Presseberichterstattung regelmäßig jeden Dienstag beschäftigen.

 

Ratsherr Baal, CDU, erwidert darauf hin, dass er zum einen hoffe, dass der Verwaltungsvorstand besseres zu tun hätte, als Zeitung zu lesen und er zum anderen Herrn Esser und die Berichterstattung des Aachener Zeitungsverlages sehr schätzen würde. Die Pressefreiheit sei ein hohes Gut, dass es unter allen Umständen zu schützen bedürfe und er hoffe, Frau Oberbürgermeisterin Keupen dahingehend falsch verstanden zu haben.

 

Frau Oberbürgermeisterin Keupen erwidert darauf, dass Ratsherr Baal mit seiner Aussage recht habe und es sich um einen humorigen Kommentar ihrerseits gehandelt habe.

 

Ratsfrau Griepentrog, GRÜNE, weist darauf hin, dass die Sondernutzungssatzung einen allgemein verträglichen Rahmen bilden müsse, der für alle gelten müsse.