03.02.2022 - 6 Aachen-Pass für Leistungsbezieher*innen des Job...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Do., 03.02.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Zu Beginn der Debatte bringen Herr Deumens, Frau Bürgermeisterin Scheidt und Herr Frankenberger nochmals ihrem Unmut darüber zum Ausdruck, dass sie erst aus den Medien davon erfahren haben, dass mit Jahresbeginn 2022 das bisherige Verfahren der automatischen Versendung der Aachen-Pässe nicht mehr praktiziert werde.
Danach präsentiert Herr Frankenberger den Ausschussmitgliedern zwei denkbare Handlungsalternativen. Um zu gewährleisten, dass SGB II-Transferleistungsempfänger*innen ab 2023 wieder, wie bis einschließlich 2021, „automatisch“ einen Aachen-Pass zugeschickt bekommen könnten, könne das Jobcenter den ca. 25.000 Leistungsbezieher*innen anbieten, die dazu nötige datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung zu erteilen. Mit Hilfe der dann übermittelten personenbezogenen Daten könnte die Stadt Aachen in einem zweiten Schritt die Aachen-Pässe wieder an die Berechtigten versenden. Andererseits sei es prinzipiell auch möglich, bei dem „neuen“ Verfahren zu bleiben, dass jährlich und proaktiv eine erneute Beantragung seitens der Berechtigten bei der Stadt Aachen erfordere.
Im Ergebnis spricht sich Herr Frankenberger im Interesse der Leistungsberechtigten für die erste Alternative aus und informiert darüber, dass die „regio iT“ derzeit mit Hochdruck an einer Datenschutzfolgeabschätzung arbeite und die Letztentscheidungskompetenz bei den Ausschussmitgliedern liege.
Frau Bürgermeisterin Scheidt erklärt ihre Zustimmung zum Vorschlag, mit Beginn des Jahres 2023 wieder zum Verfahren einer automatischen Versendung der Aachen-Pässe zurückzukehren. Sie weist auf die bereits entstandene Verunsicherung und Hilflosigkeit bei den Menschen hin, die Anfang des Jahres 2022, nicht wie gewohnt, den Aachen-Pass erhalten hätten.
Um einen Beitrag dazu leisten zu können, dass die Berechtigten bereits jetzt und im Jahr 2022 mit Hilfe des Passes wieder von den Vergünstigungen z. B. in den Bereichen von Kultur- und Sportangeboten profitieren könnten, regt Frau BM`in Scheidt an, seitens der Stadt Aachen und der Träger*innen der freien Wohlfahrtspflege für eine Information und Sensibilisierung aller Aachen-Pass-Berechtigten zu sorgen.
Für die April-Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie kündigt Herr Frankenberger einen Sachstandsbericht der Verwaltung zur Wiedereinführung des automatisierten Versandverfahrens an.
Im Anschluss beschließt der Ausschuss einstimmig.
Beschluss:
Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt diese, gemeinsam mit dem Jobcenter der StädteRegion Aachen ein Konzept zu erarbeiten, wie ab dem Jahr 2023 den Leistungsbezieher*innen des Jobcenters der Aachen-Pass ohne gesondertes Antragsverfahren zur Verfügung gestellt werden kann.