18.01.2022 - 6 Stundungen aufgrund der Corona-Auswirkungen

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Zur Klarstellung erläutert Frau Grehling, dass der entsprechende Beschlussvorschlag entgegen der Empfehlung des Städtetags formuliert sei, um einen Gleichklang mit den Vorgaben des Finanzministeriums zu erreichen.

 

Ratsherr Baal fragt an, ob es bei den einzelnen Stundungen solche von erheblicher Bedeutung, also im siebenstelligen Bereich, geben würde. Sollte dies der Fall sein, schlage er vorsorglich Vereinbarungen von ratierlichen Zahlungen vor, zum Beispiel in drei Raten bis zum Sommer, da nicht anzunehmen sei, dass mit Ablauf des 31.03.2022 die Liquidität betroffener Unternehmen eine Einmalzahlung ermögliche. 

 

Frau Grehling äußert, dass gestundete Zahlungen für einzelne Unternehmen in der Größenordnung nicht bekannt seien. Die Möglichkeit ratierliche Zahlungen zu vereinbaren, stünde im Sinne der Dienstanweisung ohnehin zur Verfügung. In der Praxis würden die Steuerprüfer oder Wirtschaftsberater der Unternehmen entsprechende Vorschläge unterbreiten, sofern die Summe nicht direkt beglichen werden könne. Diesbezüglich verhalte man sich von Seiten der Stadt entsprechend der gesetzlichen Vorgaben.

 

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Beschluss:

Der Finanzausschuss beschließt einstimmig bei Stundungen wegen der Corona-Auswirkungen bis zum 31.03.2022 weiter auf die Verzinsung zu verzichten.


 

 

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