12.01.2022 - 8 Straßenrechtliche Widmung der Kopernikusstraße

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

 Herr Radke stellt die Frage, ob die vorhandene Verkehrsregelung beibehalten werde oder ob sich mit

der Widmung der Straße etwas ändere.

 

Herr Larscheid führt hierzu aus, dass verwaltungsintern noch mal besprochen wurde, was mit der Widmung zulässig sei und was nicht. Hierzu zeigt er einen Plan, der den in Rede stehenden Bereich

darstellt, und teilt mit, dass dieser Bereich auf den Fuß- und Radverkehr beschränkt werde und kein KFZ-Verkehr dort fahren dürfe. Er verweist auf folgenden von der Verwaltung geänderten Beschlussvorschlag:

 

„Auf Vorschlag der Verwaltung beschließt die Bezirksvertretung Aachen-Mitte, die Kopernikusstraße vom Seffenter Weg bis zur Ahornstraße - Teilstück der neu ausgewiesenen Radvorrangroute Campus Melaten - (Gemarkung Aachen, Flur 3, Flurstück 170, 172 tlw. und 126 tlw. sowie Gemarkung Aachen, Flur 7, Flurstück 32, 636 tlw. und 31 tlw.) dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße zu widmen.

 

Der Gemeingebrauch an der Verkehrsfläche wird auf dem ca. 65 m langen, neu ausgebauten Teilstück auf dem Ast zur Ahornstraße auf den Fuß- und Radverkehr beschränkt. Die großen, restlichen Flächen werden auf den motorisierten Anliegerfahrverkehr sowie den Fuß- und Radverkehr beschränkt.

 

Herr Deloie teilt mit, dass der Bereich Ahornstraße, wo Schülerlotsen eingesetzt sind und Schüler*innen die Straße queren, bei Dunkelheit in den Morgenstunden nicht gut beleuchtet sei. 

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Beschluss:

 

Auf Vorschlag der Verwaltung beschließt die Bezirksvertretung Aachen-Mitte, die Kopernikusstraße vom Seffenter Weg bis zur Ahornstraße - Teilstück der neu ausgewiesenen Radvorrangroute Campus Melaten - (Gemarkung Aachen, Flur 3, Flurstück 170, 172 tlw. und 126 tlw. sowie Gemarkung Aachen, Flur 7, Flurstück 32, 636 tlw. und 31 tlw.) dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße zu widmen.

 

Der Gemeingebrauch an der Verkehrsfläche wird auf dem ca. 65 m langen, neu ausgebauten Teilstück auf dem Ast zur Ahornstraße auf den Fuß- und Radverkehr beschränkt. Die großen, restlichen Flächen werden auf den motorisierten Anliegerfahrverkehr sowie den Fuß- und Radverkehr beschränkt.


 

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage