08.02.2022 - 2 Mitteilungen und Berichte: öffentlicher Teil

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Beratung

Zur aktuellen Lage des Haushalts berichtet Frau Grehling von im Plan liegenden Steuererträgen. So weise das Soll der Gewerbesteuer derzeit einen Stand von knapp über 200 Mio. Euro auf. Diese positive Entwicklung sei in vielen anderen Kommunen in Nordrhein-Westfalen festzustellen, weshalb negative Auswirkungen auf die GFG-Zahlungen nach gegenwärtigem Stand nicht zu befürchten seien.

 

Es sei jedoch auch über Risiken zu informieren: Das Gesetz zur Anpassung der Beamten-Alimentation nnte nach vorliegender Berechnung Auswirkungen auf den Haushalt in einer Größenordnung von rund 1,5 bis 1,8 Mio. Euro jährlich haben. Die immanenten Tariferhöhungen für Beamte seien bereits Bestandteil des Haushalts. Der Gesetzentwurf zur Anpassung der Beamten-Alimentation beinhalte jedoch deutlich weitergehende Leistungen. Insgesamt würde sich mit der Übernahme der Tariferhöhungen, der Übernahme des Gesetzes in Bezug auf Corona-Sonderzahlungen sowie dem Gesetz zur Anpassung der Beamten-Alimentation eine Belastung der kommunalen Familie in NRW in Höhe von rund 800 Mio. Euro in 2022 ergeben. Die Tariferhöhungen und auch die Corona-Sonderzahlungen seien Bestandteil des Haushaltsplans. Die Sonderzahlungen - 300 Mio. Euro - nnten gegen Corona gebucht werden. Hinsichtlich der Restbelastung, die jährlich wiederkehrend zu verzeichnen wäre, weist sie darauf hin, dass die kommunale Familie in der Vergangenheit weit heftiger über geringere Beträge bzw. dem entsprechenden Ausgleich für die kommunale Familie durch das Land gestritten habe. Auch wenn die Leistungen aufgrund dieses Gesetzesentwurfs unbestritten hilfreich sein könnten im Sinne des Personalgewinnungskonzepts, müsse sie dennoch auf dieses hohe Risikoportal hinweisen. Und dieses Risikoportal könnte sich natürlich noch erhöhen mit Blick auf die bald wieder anstehenden Tarifverhandlungen für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes.

 

Abhängig von der Landtagswahl NRW und der Frage, wann mit den für die Haushaltsplanung unabdingbaren Veröffentlichungen bezüglich der Arbeitskreisrechnung zum GFG oder den Orientierungsdaten zu rechnen sei, strebe die Verwaltung die Einbringung des Haushaltsplanentwurfs 2023 in der Ratssitzung am 28.09.2022 an. Somit könnte im Idealfall auch eine Verabschiedung des endgültigen Haushalts noch im Jahre 2022 erfolgen. Dieser ehrgeizige Zeitplan stehe und falle jedoch mit dem Zeitpunkt der genannten Veröffentlichungen.

 

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