08.02.2022 - 3 Haushaltsplanberatungen 2022

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Beratung

Zur Erläuterung und vor dem Hintergrund der ausgelegten Beschlussvorschläge der Fraktionen führt Frau Grehling zunächst aus, welche Faktoren die 2. Veränderungsnachweisung im Wesentlichen prägen.

 

Sie erinnert an den Auftrag aus dem Kinder- und Jugendausschuss, zu prüfen, ob eine über im Ausschuss beschlossenen corona-bedingten Verzicht auf Kita-Elternbeiträge für die Einkommensstufe bis 40.000 Euro für den Zeitraum 01.08. bis 31.12.2022 hinausgehende Hilfestellung vor dem Hintergrund der auslaufenden Elternbeitragssatzung möglich sei. Das Ergebnis der Prüfung sei die Möglichkeit eines hälftigen Beitragserlass der Einkommensstufe 40.000 bis 54.000 Euro für den genannten Zeitraum bei gleichzeitiger Abgrenzung des Beitragserlasses für den Zeitraum aufgrund der Corona-Pandemie.

 

Die Hilfestellung der Stadt Aachen aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie, zum Beispiel durch den Verzicht auf Stundungen oder die Erhebung von Stundungszinsen, sei im Finanzausschuss bereits zum Ausdruck gebracht worden. Die derzeitige Situation lasse auch eine Begründbarkeit des Erlasses von Sondernutzungsgebühren für Außengastronomie rechtfertigen, befristet bis zum 30.06.2022. Dies entspräche einen Gebührenverzicht in Höhe von rund 300.000 Euro für das Jahr 2022, ebenfalls verbunden mit der Möglichkeit der Isolierung des corona-bedingten Schadens gemäß NKF-CIG im städtischen Haushalt.

 

Hinzuweisen sei ferner auf eine Beschlussempfehlung aus dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung beziehungsweise den entsprechenden Beschluss im Personal- und Verwaltungsausschusses bezüglich der Stelleneinrichtung für IT-Unterstützung an Schulen. Dieser Beschluss werde selbstverständlich umgesetzt. Jedoch solle dies haushaltskonform geschehen, in dem die entsprechenden Mittel bei den Sachkosten eingeplant werden. Hintergrund sei, dass somit sichergestellt werden könne, dass eine mögliche Verlagerung des Ansatzes - nach erfolgter Grundsatzentscheidung über die Frage, ob die IT-Unterstützung durch eigenes Personal oder durch einen Dienstleister erfolge - gemäß der Haushaltssatzung vorgenommen werden könne. Eine Deckung von Sach- durch Personalkosten sei hingegen nicht mit der Haushaltssatzung in Einklang zu bringen. Das entsprechende Produktblatt 030302 sei mit einem Sperrvermerk versehen worden. Eine Freigabe der Mittel könne bei entsprechender Entscheidung über die tatsächliche Mittelverwendung durch die beiden betroffenen Fachausschüsse erfolgen.

 

Nicht Teil der Veränderungsnachweisung sei eine Erhöhung des Betriebskostenzuschusses an den Tierpark. Von Seiten der Fraktion Die Linke sei ein entsprechender Beschlussvorschlag bereits im Zuge der Beratungen der 1. Veränderungsnachweisung eingebracht worden. Insbesondere vor dem Hintergrund fehlender Anträge oder Begründungen sei der Vorschlag mehrheitlich abgelehnt worden. Frau Grehling habe aber, wie zugesichert, Kontakt zum Tierpark aufgenommen, um zu erörtern, ob eine Erhöhung des Zuschusses analog zum Jahr 2021 erforderlich sei. Im Ergebnis sei man dahin verblieben, dass ein erhöhter Zuschuss von Seiten der Stadt Aachen nach derzeitigem Stand nicht zu erbringen sei. Dies sei insbesondere dem außerordentlichen ehrenamtlichen Engagement geschuldet, für das der Tierpark sehr dankbar sei. Letztlich hätten eine große Spendenbereitschaft sowie Kooperationen mit anderen Institutionen zu einer soliden wirtschaftlichen Situation des Tierparks beigetragen. Sollte sich an dieser etwas ändern, sei vereinbart, dass der Tierpark sich bei der Stadt Aachen melden würde, um eine unterjährige Bereitstellung von erforderlicher Hilfestellung zu beantragen. Hinsichtlich der von Ratsherrn Deumens bei der letzten Sitzung geäußerten Befürchtung des starken Anstiegs von Eintrittsgeldern gibt Frau Grehling die Auskunft, dass sich dieser tatsächlich in einem sehr moderaten, dem üblichen turnusmäßigen, Rahmen bewege. Auch würde der Tierpark weiterhin am Aachen-Pass teilnehmen.

 

Hinsichtlich des Antrags auf die Instandsetzung der Klangbrücke sei darauf zu verweisen, dass die dafür erforderlichen Mittel, einschließlich der Folgekosten, über den Wirtschaftsplan des Kulturbetriebs finanziert werden können. Aus diesem Grunde bestünde kein weiterer haushalterischer Handlungsbedarf.

 

Schließlich informiert Frau Grehling über einen nicht entscheidungsrelevanten Formelfehler bei den versandten Unterlagen hinsichtlich der Übersicht der Ergebnisplanung - nicht in der Ergebnisplanung -  mit der Folge einer kleinen Differenz gegenüber der - letztlich relevanten - tabellarischen Darstellung der Entwicklung des Eigenkapitals. Für die Unterlagen der Ratssitzung werde der Fehler noch behoben.

 

Der Ausschussvorsitzende Herr Linden bedankt sich für die Erläuterungen und bittet vor der Einzelabstimmung über die vorgelegten Beschlussvorschläge um Nachfragen oder Wortmeldungen zu den soeben vorgetragenen Informationen.

 

Ratsherr Deumens möchte zum Ausdruck bringen, dass es gut gewesen sei, in der letzten Sitzung des Ausschusses die Erhöhung des Zuschusses an den Tierpark beantragt zu haben, da die Erkundungen von Frau Grehling erfreuliche Erkenntnisse hinsichtlich der wirtschaftlichen Situation des Tierparks und der nur geringen Steigerungen der Eintrittspreise erbracht hätten. Bezüglich der Ausführungen zur Instandsetzung Klangbrücke möchte er zur Sicherheit nachfragen, ob es zutreffend sei, dass der Kulturbetrieb zugesichert habe, die erforderlichen Mittel aus dem eigenen Wirtschaftsplan aufbringen zu können und dies auch tun werde.

 

Dies wird von Frau Grehling bestätigt.

 

Frau Göddenhenrich-Schirk (sachk. Bürgerin) möchte ihren Dank an Frau Grehling und ihr Team für die Arbeit im Zusammenhang mit der Aufstellung des Haushaltsplans zum Ausdruck bringen. Es könnten große Bemühungen und Erfolge bei der Berücksichtigung der von den Fraktionen als wichtig angesehenen Themen konstatiert werden. Sie verweist auf den gemeinsamen Beschlussvorschlag der Fraktionen Grüne und CDU, der die Empfehlung des Beschlusses der vorgelegten Veränderungsnachweisungen unter Berücksichtigung der Änderung eines Produktblatts sowie der Zweckbestimmung von Mitteln für das Projekt „Stadtglühen 2022“ vorsehe. Mit dem Haushalt sei man insgesamt sehr zufrieden. Zukunftsaufgaben, wie zum Beispiel der Klimaschutz, seien im Haushalt finanziell hinterlegt. Des Weiteren seien auch Teile von Anträgen anderer Fraktionen berücksichtigt worden. Darüber hinaus seien erfreulicherweise weitere Maßnahmen wie die zunehmende Digitalisierung von Schulen oder die Hilfestellung von Familien bezüglich der Elternbeiträge ebenfalls enthalten. Im Sozialbereich seien die Möglichkeiten der Abmilderung der Corona-Folgen im Haushalt abgebildet worden. Man teile zudem die Ansicht der Verwaltung auf Verzicht der Sondernutzungsgebühren für Außengastronomie für das erste Halbjahr, verbunden mit der Hoffnung auf eine Besserung der pandemischen Lage spätestens in der zweiten Jahreshälfte. Insgesamt sei man mit dem Haushaltsplan sehr zufrieden und würde diesen in der vorliegenden Form gerne beschließen.

 

Ratsherr Baal dankt vorab für die als sehr kollegial empfundene Zusammenarbeit. Der Dank gelte allerdings auch den Kolleginnen und Kollegen der anderen Fraktionen. Die Debatten in den Fachausschüssen hätten sich durch eine konstruktive und faire Atmosphäre ausgezeichnet, auch wenn die eingebrachten Anträge sich inhaltlich unterschieden hätten. Es könne festgestellt werden, dass nur noch sehr wenige Änderungswünsche übriggeblieben seien, die in der heutigen Sitzung noch als Vorschläge einbracht worden seien. Den Haushalt 2022 einschließlich der Mittelfristplanung könne man als sehr ausgewogen bezeichnen, daher werde dieser gerne so mitgetragen.

 

Herr Casper (sachk. Bürger) dankt ebenfalls für die Erarbeitung der Unterlagen. Es sei erfreulich, dass der hälftige Verzicht auf Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie berücksichtigt worden sei. Jedoch möchte die SPD-Fraktion gerne den Verzicht auf das gesamte Jahr erweitern, da die Corona-Lage nach wie vor unklar sei und den Gastronomen so die erforderliche Hilfestellung geleistet werden könne. Des Weiteren möchte man gerne beantragen, die Beibehaltung der Absenkung der Kita-Elternbeiträge auch im Jahr 2023 anzuwenden, um Belastungen für Familien durch die Corona-Pandemie abfedern zu können.

 

Ratsherr Deumens schließt sich dem Dank an die Verwaltung für die Aufstellung des Haushalts an. Eine genauere Analyse finde nächste Woche in der Ratssitzung statt. Er sei erstaunt über die Aussage von Frau Göddenhenrich-Schirk, dass die Anträge anderer Fraktionen oft Berücksichtigung gefunden hätten. Er habe einen anderen Eindruck gewonnen. Angesicht der Corona-Pandemie aber auch der Steigerung der Lebenshaltungs- und Energiekosten würden aus Sicht seiner Fraktion wesentliche Inhalte fehlen. Daher lehne man den Haushaltsplan ab.  

 

Auch von Seiten des Ratsherrn Helg wird der Verwaltung für die Erarbeitung des Haushaltsplanentwurfs sowie den Kolleginnen und Kollegen der anderen Fraktionen für die Beratungen in den Fachausschüssen und Bezirksvertretungen gedankt. Auch er habe die Atmosphäre in den Verhandlungen als gut empfunden. Gleichzeitig sei aus Sicht seiner Fraktion bedauernswert, dass sich, anders als im Vorjahr, eine Mehrheit gefunden habe, ohne die anderen vier Fraktionen in die Überlegungen miteinzubeziehen. Bei den Beratungen für den Haushalt 2021 habe man es als sehr angenehm empfunden, bei den Beratungen mitzuwirken und eigene Anträge durchsetzen zu können. Er pflichte Ratsherrn Deumens bei, dass die Anträge der kleineren Fraktionen im Wesentlichen abgelehnt worden seien. Der Haushalt sei daher nicht zustimmungswürdig. Weitere Ausführungen würden in der Ratssitzung nächste Woche folgen.

 

Frau Göddenhenrich-Schirk (sachk. Bürgerin) betont, dass sie sehr wohl der Meinung sei, dass Anträge anderer Fraktionen berücksichtigt worden seien. Sie verweist hierbei auf die Sondernutzungsgebühren für Außengastronomie sowie die Kita-Elternbeiträge oder die IT-Unterstützung an Schulen.  Auch bei der Thematik „Klangbrücke“ habe man sich darum gekümmert, dass die Finanzierung sichergestellt sei. In diversen Fachausschüssen seien zudem einstimmige Beschlüsse zu den Haushaltsplanberatungen getroffen worden.

 

Der Ausschussvorsitzende Herr Linden schlägt im Weiteren vor, über die einzelnen Beschlussvorschläge der Fraktionen abstimmen zu lassen und schließlich einen Beschluss gemäß der Sitzungsvorlage zu treffen.

 

Zunächst richtet er die Frage an Ratsherrn Deumens, ob vor dem Hintergrund der Ausführungen der Verwaltung zur Maßnahme „Instandsetzung Klangbrücke“, am vorgelegten Antrag der Fraktion Die Linke festgehalten werde.

Ratsherr Deumens erläutert, dass der Antrag aufgrund der Finanzierungszusage zurückgezogen werde. Seine Fraktion werde beobachten, ob die vorgesehene Instandsetzung im Jahr 2022 auch durchgeführt werde.

 

 

Es folgt die Abstimmung über den Beschlussvorschlag der Fraktion DIE Zukunft:

Ratsherr Zimmer erläutert, dass die Mittel für Modell- und Planungskosten aus Sicht seiner Fraktion von 20.000 Euro auf 40.000 Euro erhöht werden sollten. Hintergrund sei das Erfordernis einer besseren Information der Bürgerinnen und Bürger über Projekte mit entsprechenden Modellierungen. Dafür sei der bisher eingestellte Haushaltsansatz nicht auskömmlich.

Des Weiteren beantrage man die Aufnahme von Mitteln in Höhe von 70.000 Euro für ein Streetart Festival. Hierbei handele es sich um eine Vereinbarung aus dem Haushalt des Vorjahres, welche noch nicht umgesetzt worden sei und sich im Haushalt 2022 nicht wiederfinden lasse.

 

Zu den Modell- und Planungskosten entgegnet Ratsherr Baal, dass es weder von Seiten des Planungsausschusses noch von Seiten der Finanzverwaltung Hinweise geben würde, dass die eingeplanten Mittel nicht ausreichend seien. Es werde darüber hinaus der Weg bevorzugt, dass derjenige, der ein Vorhaben habe, auch die Aufgabe zugeordnet bekomme, ein Modell zu erstellen. Es sei somit nicht vorgesehen, dass die Stadt den Bauträgern die Kosten für die Modellerstellung abnehmen solle. Somit könne diesbezüglich kein Handlungsbedarf erkannt werden. Dem Antrag könne man folglich nicht zustimmen.

 

Ratsherr Pilgram führt zum Streetart Festival aus, dass die Verwaltung im Betriebsausschuss Kultur in einem mündlichen Bericht sehr überzeugend dargelegt habe, welcher Vorbereitungszeit es bedarf, ein solches Event wie ursprünglich geplant auszurichten. Zudem sei wohl die Einschätzung, die Kosten gegen Corona buchen zu können, aufgrund der Langfristigkeit der Planung falsch gewesen. Für die nächste Sitzung des Betriebsausschusses sei von Seiten der Fraktion Die Zukunft ein Tagesordnungspunkt beantragt worden. Hierzu sei ein Vorschlag erarbeitet worden, ein Festival in kleinerem Rahmen durchführen zu lassen mit einem Kostenrahmen von schätzungsweise 25.000 Euro, voraussichtlich finanziert aus den KAStE-Mitteln. Es bestehe also die Hoffnung, ein derartiges Event stattfinden zu lassen. Als Veranstaltungsort solle die Baustelle Neues Kurhaus mit der temporären Umzäunung dienen. Hier sei genug Fläche vorhanden, um auch ein spezielles Rahmenprogramm anbieten zu können. Aus dem Grund könne man den vorgelegten Antrag zur Einplanung von Haushaltsmitteln ablehnen.

 

Ratsherr Zimmer erläutert, dass der Ratsantrag, welcher in der anstehenden Sitzung des Betriebsausschusses behandelt werde, im Wesentlich beinhalte, dass die Kunstwerke dauerhaft im Stadtbild verbleiben sollten.

 

Auf Wunsch des Gremiums lässt der Ausschussvorsitzende Herr Linden im Folgenden einzeln über die beiden von der Fraktion DIE Zukunft eingebrachten Änderungsvorschläge abstimmen.

 

Der „Antrag Modell- und Planungskosten“ der Fraktion DIE Zukunft wird vom Finanzausschuss mehrheitlich abgelehnt.

 

Der „Antrag Streetart Festival“ der Fraktion DIE Zukunft wird vom Finanzausschuss ebenfalls mehrheitlich abgelehnt.

 

 

Es folgt die Abstimmung über den Beschlussvorschlag der Fraktion SPD:

Zur Erläuterung und ergänzend zu den Ausführungen von Herrn Casper führt Ratsherr Linden aus, dass beim Erlass der Sondernutzungsgebühren für Außengastronomie der Vorschlag sei, die bei der Veränderungsnachweisung bereits eingearbeiteten Auswirkungen des halbjährigen Verzichts auf das ganze Jahr zu erweitern. Bei der Absenkung der Elternbeiträge für die Kindertagespflege seien die Auswirkungen für das Haushaltsjahr 2022 bereits in der Veränderungsnachweisung enthalten. Der Beschlussvorschlag der SPD sehe die Erweiterung der Regelungen für das Jahr 2023 vor.

 

Ratsherr Baal möchte vor der Abstimmung über den Beschlussvorschlag erläutern, aus welchen Gründen seine Fraktion den Anträgen der SPD nicht folgen könne. Bei den Sondernutzungsgebühren für Außengastronomie sei festgestellt worden, dass lediglich der Erlass auf Gebühren für die erste Jahreshälfte gegen Corona gebucht werden könne. Ein darüberhinausgehender Verzicht hätte direkte Belastungen für die Ergebnisplanung zu Folge, die der Haushalt nicht verkraften könne. Im Hauptausschuss habe man darüber debattiert und sei sich einig gewesen, dass gegenwärtig alle Zeichen dafürstünden, dass ab dem 1. Juli keine Einschränkungen mehr für die Außengastronomie zu befürchten seien. Bezüglich der von allen Seiten gewünschten Innenstadtbelebung seien beispielsweise Wochenmarktkonzepte ausgearbeitet worden. Eine einseitige Hilfestellung der Gastronomen mit einem weiteren Gebührenverzicht könne nicht als ausgewogen bezeichnet werden. Sollte sich die Lage jedoch anders als gegenwärtig erwartbar darstellen, sei man gerne bereit bei ausreichendem Vorlauf über eine zusätzliche Hilfestellung zu sprechen.

 

Ratsfrau Griepentrog erläutert hinsichtlich der Maßnahme Absenkung der Elternbeiträge in den Kindertagesstätten, dass es eine Einigkeit darüber gebe, das Thema Elternbeiträge im laufenden Jahr grundsätzlich anzupacken. Die bereits vor einigen Jahren gebildeten relevanten Einkommensstufen müssten dabei grundsätzlich hinterfragt werden. Aus diesem Grunde sei dem Vorschlag der SPD-Fraktion auf Ausweitung des Verzichts bzw. der Absenkung der Beiträge auch für das Jahr 2023 nicht zuzustimmen.

 

Der Beschlussvorschlag der SPD-Fraktion wird vom Finanzausschuss mehrheitlich abgelehnt.

 

 

Es erfolgt die Abstimmung über den gemeinsamen Beschlussvorschlag der Fraktionen Grüne und CDU.

 

Dem Beschlussvorschlag der Fraktionen Grüne und CDU wird mehrheitlich zugestimmt.

 

Auf Basis der einzelnen Abstimmungen über die Beschlussvorschläge der Fraktionen wird folgender bündelnder Beschluss zu den Haushaltsplanberatungen 2022 getroffen.

 

Reduzieren

Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen mehrheitlich bei sechs Gegenstimmen die Haushaltssatzung 2022 unter Einbeziehung:

1. der Veränderungsnachweisungen zum Ergebnisplan, dem konsumtiven Finanzplan, dem Investitionsplan und den Produktblättern zum Haushaltsplanentwurf 2022,

2. der in der Sitzung beschlossenen Veränderungen:

2.1 die Einschränkung, dass abweichend von der 2. Veränderungsnachweisung das im Hauptausschuss beschlossene Produktblatt zu Produkt 010205 - Strategie und Bürger*innendialog Bestandteil des Haushaltsplans werden soll,

2.2 die Konkretisierung der Zweckbestimmung eines Teilbetrags in Höhe von 350.000 Euro - aus den vorsorglich in Ansatz gebrachten Corona-Mitteln in Höhe von 400.000 Euro - des unter PSP-Element 1-040101-900-7 geführten Zuschusses an den Kulturbetrieb der Stadt Aachen von Förderung der freien Kultur (KAStE) auf Stadtglühen 2022; die verbleibenden 50.000 Euro unterliegen weiterhin der Corona-Zweckbindung,

3. der haushaltsneutralen Verteilung der Abschreibungs- und Sonderposten- sowie der Personalkostenaufteilung

zu beschließen.


 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage