10.02.2022 - 9 Bebauungsplan - Eisenbahnweg / Philipsstraße - ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Für die SPD-Fraktion kündigt Herr Küppers Zustimmung zum Beschlussvorschlag der Verwaltung an. Angesichts des Flächemangels halte man es für wichtigt, mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung den GI-Standort zu stärken und zukunftsfähig zu machen.

 

Für die Fraktion der Grünen schließt sich Frau Dörter an und betont, dass man mit den heutigen Verfahrensbeschlüssen nichts verhindern, sondern eine nachhaltige Entwicklung befördern wolle. GI-Flächen seien rar im Stadtgebiet, daher sei es umso wichtiger, diese zu erhalten und weiterzuentwickeln.

 

Für die CDU-Fraktion stimmt Herr Baal ebenfalls zu und untertreicht die Notwendigkeit für eine Stadt wie Aachen, auch GI- und BImSCHG-Gebiete vorzuhalten. Mit den heutigen Beschlüssen sehe man sich dazu auf einem guten Weg.

 

Der Ausschuss fasst den folgenden

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.  

Er beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung:

  • geordnete städtebauliche Entwicklung
  • Nachhaltige Entwicklung bzw. Planung eines (gegliederten) Gewerbegebietes
  • Schaffung von Raumkanten entlang Philipsstraße und Eisenbahnweg
  • Berücksichtigung einer Orientierung zur Bahn
  • Berücksichtigung klimatischer Ziele (FNP)
  • Klimaverträgliche Höhenentwicklung und Dichte
  • Begrenzung der Versiegelung, Erhöhung des Grünanteils
  • Einsatz erneuerbarer Energien
  • Entwicklung eines Mobilitäts- und Stellplatzkonzeptes
  • Steuerung Einzelhandel

die Aufstellung des Bebauungsplanes - Eisenbahnweg / Philipsstraße - für den Planbereich zwischen Eisenbahnweg, Hüttenstraße und Philipsstraße im Stadtbezirk Aachen-Mitte.

 

Weiterhin empfiehlt er dem Rat, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für die im Planbereich zwischen Eisenbahnweg, Hüttenstraße und Philipsstraße im Stadtbezirk Aachen-Mitte befindlichen Grundstücke eine Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu beschließen.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?SILFDNR=4742&TOLFDNR=110516&selfaction=print