10.02.2022 - 13 Bebauungsplan Nr. 973 - Karl-Kuck-Straße / Spo...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Ohlmann weist einleitend darauf hin, dass auf Seite 6 des Vorlage unter Pkt. 2 - Vorgaben zur Gestaltung von Vorgärten - der letzte Satz ab „Für die Mehrfamilienhäuser …“ versehentlich nach einer Überarbeitung nicht entfernt worden sei und gestrichen werden müsse.

 

Für die Fraktion der Grünen signalisiert Frau Dörter Zustimmung zur Vorlage der Verwaltung. Mit dieser Planung könne ein schönes Beispiel für eine Nachverdichtung mit einem guten Mobilitätskonzept und einer hohen Qualität im öffentlichen Raum umgesetzt werden. Für das weitere Verfahren bitte man darum, die Kriterien für die Konzeptvergabe und deren Gewichtung vor der Entscheidung im Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss im Planungsausschuss vorberaten zu lassen.

 

Für die CDU-Fraktion erklärt Herr Baal, dass man dem Beschlussvorschlag der Verwaltung ebenfalls zustimmen werde. Man müsse sich allerdings darüber im Klaren sein, dass etliche Grundstücke im Plangebiet aktuell nicht zur Verfügung stünden und ein Reservepotential bildeten. Bis die geplante städtebauliche Figur vor Ort ablesbar sei, werde es einige Zeit benötigen.

 

Frau Burgdorff betont, dass sich alle Beteiligten noch in einem Lernprozess befänden, was das Zusammenspiel zwischen Bebauungsplanverfahren und Konzeptvergabe angehe. In diesem Verfahren sei die Zusammenarbeit in der Verwaltung ebenso wie die Einbindung der Bezirksvertretung ausgesprochen gut gelungen.

 

Herr Hucke weist abschließend auf die Anregungen der Kommission Barrierefreies Bauen hin, die mit dem Beschluss der Bezirksvertretung Aachen-Brand verteilt worden seien und bittet um Berücksichtigung bei den weiteren Planungen.

 

Der Ausschuss fasst den folgenden

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschließt er die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes zur Innenentwicklung nach § 13 a BauGB Nr. 973 - Karl-Kuck-Straße / Sportplatz - in der vorgelegten Fassung.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage