01.02.2022 - 5 Neufassung der Satzung zum Schutz und Erhalt vo...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss
- Datum:
- Di., 01.02.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:02
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Herr Moselage merkte zu §7 Absatz 1 Ziffer 1 an, dass bei dieser Formulierung auch eine Tätigkeit im Homeoffice unter gewerbliche/berufliche Nutzung falle.
Herr Frankenberger sagte, dass dafür eine Nutzung des Wohnraums zu 50 Prozent mit Homeoffice gegeben sein müsse. Dies sei bei kleinen Wohnungen eher unwahrscheinlich.
Der Ausschussvorsitzende Herr Plum fand die Anregung von Herrn Moselage in jedem Fall prüfenswert und bat die Verwaltung um Prüfung bis zur Vorlage für den Rat der Stadt.
Herr Frankenberger nahm die Anregung gerne auf und wird sie prüfen lassen.
Herr Giebeler erfragte, warum in § 7 Absatz 1 Ziffer 6 der Satzung zum Leerstand von Wohnraum jetzt 6 Monate gelten sollen und nicht mehr 3 Monate wie bisher.
Herr Frankenberger teilte mit, dass der Gesetzgeber dies durch das Wohnraumstärkungsgesetz als Vorgabe mache. Dort sei eine gleichlautende Regelung enthalten. In den letzten Jahren sei es hier zu keinem Konflikt gekommen.
Anlagen zur Vorlage
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